kann mir einer genau erklären, wie das nun mit den Änderungen der Steuerklasse II ist....
Zwar bin ich noch nicht berufstätig (immer auf der Suche), aber was läuft, wenn ich, mit zwei Kindern aus erster Beziehung und einem Kind aus jetziger Beziehung, wieder Arbeit habe???
Habe heute ein Schreiben unserer Stadtverwaltung erhalten, in dem ich aufgefordert werde, meine Steuerklasse zu ändern, falls ich nicht Anspruch auf irgend so ein Freibetrag hätte (nur für wirklich Alleinerziehende) habe...
Lt. Sozi Amt lebe ich in einer eheänlichen Gemeinschaft, obwohl mein Partner micht nicht unterstützt... lt. Angaben vom Steuerbüro der Stadt, haben ja nur Alleinerziehende Anspruch... bin ich das denn jetzt...???
Habe ich dann mit meinen ersten Kindern, obwohl der Vater nicht zahlt, wieder Lohnsteuerklasse I ??? SUPI VATER STAAT... immer auf die Kleinen !!!

total ratlose Grüße
Anni