Meine Frau ist gleich nach Ihrer schulischen Ausbildung schwanger geworden und kann aufgrund von Shcwangerschaftskomplikationen nicht arbeiten, bekommt wegen der schulischen Ausbildung entsprehend auch keine arbeitslosen geld.
Ich bin in 7 Monaten mit meiner betrieblichen ausbildung fertig und bekomme natürlich kein Bafög (weil betrieblich) und kein BAB weil ich eine 2 jährige schulische "Ausbildung" schon absolviert habe, mit der aber auf dem Arbeitsmarkt nix anzufangen ist.
Sozialhilfe wurde abgelehnt, da ich meine betriebliche Ausbildung abbrechen sollte, um mit meiner Erstausbildung zu arbeiten, was aber unmöglich ist.
Somit habe ich jetzt die Sozialhilfe als Darlehen angenommen...
Wie sieht es da aus mit der einmaligen Zahlungen für die Baby Erstausstattung? Wird diese auch zurückverlangt?
Wär für Hilfe echt dankbar
Gruß, Big Daddy in Spee
