»an dem Projekt „Arbeitsmarkt im Aufbruch“ hier: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung teil.
Dieses Projekt wird vom Netzwerk Beruf und Bildung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer 38,5 Stundenwoche durchgeführt«
»Die Maßnahme dient der beruflichen und persönlichen Orientierung, Qualifizierung und Stabilisierung der Teilnehmenden und er Vermittlung zu Zukunftsperspektiven. Das Projekt ist Beitrag zum Erhalt oder zur Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit und dient der Hinführung an die Integration in Arbeit.
Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich nicht um versicherungspflichtige Beschäftigungen in Sozialrechtsverhältnissen, Es werden keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts und keine Beschäftigungsverhältnisse im Sinne einer gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet.
Die Arbeitsgelegenheiten müssen insbesondere, zusätzlich, arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und hinreichend bestimmt sein. Die Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt ist auszuschließen. Zusätzliche sind Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Es darf keine Gefährdung bestehender Arbeitsverhältnisse eintreten«
» Der Qualifizierungsteil findet in den Räumlichkeiten des Netzwerkes Beruf und Bildung bzw. in Kooperationsbetrieben und an den Standorten der Beschäftigungsträgers statt«
Die Arbeitsgelegenheit:
1.... wird mit 1,20 € je Std. vergütet.
2.... fing schon im Dezember 2004 an.
3.... wurde um ein Vierteljahr verlängert.
Ob die Arbeitsgelegenheit dem Gesetzt entspricht, wird erst mal nicht in Frage gestellt, obwohl man jede Arbeit auch mit einem regulären Arbeitsvertrag ausführen könnte. Bei der Arbeit handelt sich u.a. um Hausaufgabenhilfe in einer Schule.
Da sich um eine Arbeitsgelegenheit in einer Schule handelt, ergibt sich zwangsläufig das auch Ferien anfallen. Hiermit hat der Träger (nicht die Schule) ein Problem, er sieht nicht ein das ich dann auch »frei (Ferien)« habe, er möchte das in dieser Zeit Putz und sonstige Arbeitern in der Schule zu übernehmen seien. Dazu möchte er noch einen zusätzlichen Vertrag mit mir abschließen. Putz- und Aufräumabreiten, die in jeder Schule anfallen, sind nach meiner Ansicht nicht zusätzlich, auch wenn es sich um spezielle Arbeiten handelt, die üblicherweise in den Ferien erledigt werden.
Aus dem Vertrag gegeben sich für mich einige Fragen:
1. sind 38,5 Std. zulässig
2. Muss ich in der Zeit wo der Arbeitgeber (Schule) keine reguläre Arbeit hat zusätzliche andersartige Arbeiten annehmen, oder sind nicht die normalen Arbeitsbedingungen in soweit maßgebend, das man wie jeder Lehrer auch Ferien hat, man unterliegt u.a. auch den gleichen Stressfaktoren.
3. Ist es überhabt zulässig einen Vertrag um 3 Monate zu verlängern.
4. Ergibt sich nicht daraus ein Anspruch auf eine normal bezahlte Arbeit nach 6 Monaten, weil 38, 5 Std. zugrunde gelegt werden, auch unter Berücksichtigung des Umstands, das der Vertrag schon im letzten Jahr abgeschlossen wurde, und insoweit erinnerlich, nach einen halben Jahr Vollzeitarbeit ein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht.
Der Vollständigkeitswegen sei erwähnt das die berufliche Weiterbildung, in einem einwöchigen Kursus bestand, wie bediene ich einen Computer, Hauptbeschäftigung, wie surfe ich im Internet... Wenn das die Weiterbildung sein sollte reicht dieses nicht mal als Alibi.
MFG
PS.: Folgende Antworten hatte ich bis jetzt.
1. nur 20 Std.
2. 20-30
3. 38,5 (von der Gewerkschaft)
Jetzt Frage ich mal die Experten "Dummkopf" ect.
Bitte keine Meinungen sonderen § oder Duchführungsbestimmungen... sonst nützen mir "Antworten nichts"
