Hallo Susi,
das war aber mehr als eine Frage
Als Hilfeempfänger darf man auch ein Auto haben, wenn es nicht mehr wert ist, als das Schonvermögen und wenn man es von den 30 % der Regelsätze unterhalten kann. Damit sind nicht Witze erzählen gemeint

sondern Steuer, Versicherung, Benzin und Wartung.
Wenn ein Auto zur Aufnahme einer Arbeit notwendig ist, dann ist es auch geschützt.
Bei Mutter-Kind ist die Betreuung besser, weil dort meist kompetentere Menschen sind.
Bei uns können Mütter unter folgenden Voraussetzungen am Mutter-Kind-Programm teilnehmen.
dt. Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der EU und EFTA
es muß Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen (nach dem Bundessozialhilfegesetz)
eingeschränkte Berufstätigkeit (nicht mehr als 19 Wochenstunden)
die ersten drei Lebensjahre muß allein für die Erziehung und Betreuung des Kindes gesorgt werden
regelmäßige Teilnahme an den Sozialpädagogischen Angeboten des Mutter-Kind-Programmes
zum Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft muß der alleinerziehende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Stadt- oder Landkreis gehabt haben, in dem es das Mutter-Kind-Programm gibt
Anmeldung möglichst während der Schwangerschaft und Aufnahme bis max. zum 12. Lebensmonat des Kindes.
Im Einzelnen:
Finanzielle Hilfe: In den ersten 24 Lebensmonaten des Kindes erhält der alleinerziehende Elternteil das Bundeserziehungsgeld. Ab dem 25. Lebensmonat schließt sich ein Erziehungszuschlag von weiterhin 600,-- DM an (hierin ist bereits das Landeserziehungsgeld enthalten).
Sozialpädagogische Betreuung: Es werden Gruppenarbeit und Einzelbetreuung angeboten. Zusätzlich können auch Einzelgespräche stattfinden.
Man erhält beim Mutter-Kind-Programm wichtige Infos über rechtlich-sachliche Themen wie auch Unterstützung in Erziehungsfragen wie Entwicklung des Kindes, Ernährung des Kindes, Sauberkeitserziehung, Unfallverhütung, Spielmaterialien, verschiedene Erziehungsstile, Wahl des richtigen Kindergartens u.v.m
Berufliche Beratung: Das Mutter-Kind-Programm erleichtert durch Beratung und Information den Teilnehmerinnen den (Wieder-) Einstieg in den Beruf.