von Moderator » Montag 14. Juni 2004, 19:51
Hallo Tiefflieger,
wenn Du während des ALH-Bezuges mit einer weiblichen Person in einer s.g. eäG zusammenwohnst, werdet Ihr sr (fast) wie ein Ehepaar behandelt.
Das bedeutet ihr Einkommen wird bei der Berechnung Deines ALH-Anspruchs berücksichtigt.
Dies geschieht in vier Schritten. Da der ganze Vorgang aber sehr komplex ist, hier nur mal stichpunktartig:
zuerst wird das gesamte Einkommen ermittelt. (handelt es sich dabi um verschiedene Einkommen - Netto- und Bruttobeträge - so sind zuerst die Freibeträge zu ermitteln und nicht einfach die Einkommen zusammenzuzählen)
Dann wird das Einkommen bereinigt (Werbungskosten, Versicherungprämien, etc. pp.)
Nun wird der Freibetrag in Höhe der hypothetischen ALH ermittelt.
Eventuell gibt es dann auch noch einen zusätzlichen Freibetrag bei Unterhaltspflichten (wenn der Partner Unterhaltspflichten gegenüber Dritten hat)
Sollen wir mal ein Beispiel machen?
Alla gut, weil Du so schön gefragt hast
Ich nenne den Partner mal Überflieger
Tiefflieger hat ein Einkommen von
2.500,00 €
..573,00 € Steuern und Sozialabgaben
..171,00 € Fahrtkosten (30 km)
...67,50 € Versicherungen
..962,34 € hypothetische ALH
..241,00 € Unterhaltspflicht gegenüber Kind
..235,16 € werden bei der ALH des Überfliegers berücksichtigt.
Der Unterhaltsfreibetrag gilt auch, wenn es ein gemeinsames Kind ist, welches im Haushalt lebt.
MOD SHP
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Moderator am Montag 14. Juni 2004, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
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