Hallo zusammen...
bei allen Recherchen im Netz, lese ich widersprüchliches zum Thema Kindesunterhalt und -geld, im Zusammenhang mit einer Anrechnung auf Hartz IV einer Bedarfsgemeinschaft.
Auch im TV werden da ab und an Rechenbeispiele gezeigt, in denen zum Hartz IV mal das Kindergeld, mal der Kindesunterhalt hinzu addiert werden.
Kennt jemand ein Urteil, oder Fälle, in denen das Amt Kindergeld und/oder Kindesunterhalt nicht als volles Einkommen berücksichtígt? Kann doch nicht sein, daß dieses Geld das eigentlich den Kindern allein zugute kommen sollte, mit in das Gesamtpaket Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen wird!
Gruß
Ersatzpapa