Hallo,
ich habe ein Frage:
Ich zahle nur einen Teil des Pflichtunterhaltes meiner Kinder, da ich Arbeitslos bin und dazu Schwerstbehindert.
Nun kommt meine Ex-Frau bei mir an, Sie müsse 38,- Euro für den Kindergarten dazubezahlen, da dieses ein Ganztagskindergarten ist und sie diese Kosten einsparen würde.
Nun hat man Ihr gesagt, ich müsse mich an diesen Kosten zur Hälfte beteiligen dazu wäre ich Verpflichtet.
Dieses kann ich mir nicht vorstellen, da ich ja schon Unterhalt zahle und mit diesen müsste doch alles abgegolten sein (Ich werde aber selbstverständlich meine Ex-Frau so weit wie Irgendmöglich unterstützen).
Es geht also nur darum um ein Streitpunkt zu klären wer nun Recht hat.
Schön wäre es wenn es dazu evtl. Urteile oder einen Gestztetext gibt.
Gruß Uwe