Hallo,
heute morgen im Auto habe ich folgendes (natürlich aus dem Netz gesaugt) gehört:
Hunderttausende ALG-II-Bescheide unrechtmäßig?
Verstößt Hartz IV gegen das Gesetz? (Fotos: dpa; Montage: T-Online)
Das Hartz IV-Gesetz ist in einem wichtigen Punkt möglicherweise verfassungswidrig. Das gehe aus einer ersten Entscheidung eines Sozialgerichts zum Arbeitslosengeld II hervor, berichtet die "Bild am Sonntag". Danach habe das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. Damit wären Hunderttausende Bescheide über Arbeitslosengeld II nicht rechtmäßig.
Arbeitlose Frau klagte
Vor dem Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur hatte ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz die bei ihm lebende arbeitslose Frau mit seinem Einkommen unterstützen muss.
Gericht: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Die 35. Kammer des Sozialgerichts zwang die Arbeitsagentur nun per einstweiliger Anordnung, der Frau doch Arbeitslosengeld II zu zahlen. Die Begründung des Gerichts: Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. "Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel drei des Grundgesetzes dar", heißt es in der Entscheidung.
Partnereinkommen bei "wilder Ehe" nicht anrechnen
Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass es ebenfalls rechtswidrig sei, Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften anzurechnen. Das sei nur möglich, "wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann". Aber davon könne die Behörde nicht bei jeder "wilden Ehe" ausgehen. Das Gericht: Die Tatsache, dass zwei Partner "in einer gemeinsamen Wohnung wohnen und in einem gemeinsamen Bett schlafen, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme", dass zwischen beiden eine "Not- und Einstandsgemeinschaft" bestehe.
Bitte helft mir meinen eA anzufertigen.... ich schaffe es nicht alleine....
D A N K E !!!!!