Vor 6 Jahren wurde uns im Rahmen der Eingliederungshilfe ein Treppenlift für meinen schwerstbehinderten Mann - zur Überwindung von 5 Stufen -
vom Sozialamt bewilligt und auch die jährlichen Wartungskosten wurden übernommen. Nun war mein Mann in einer Rehabilitationseinrichtung und ist erst vor einem Jahr nach Hause gekommen. Dadurch fand ein Wechsel des Sozialamtes statt.
Das neue Amt lehnt nun die Wartungskosten ab.
Sie nehmen die Berechnung nicht mehr nach der Hilfe in besonderen Lebenslagen vor, sondern nach der Berechnung Einkommen zum Lebensunterhalt und da liegen wir mit unserem Einkommen minimal drüber.
Es wurde die Berechnungsgrundlage für 1, 2 und 3/2005 vorgenommen.
Nun haben wir Gasheizung. Die monatlichen Abschlagzahlungen sind von Februar bis Dezember. Das Sozialamt hat also für Januar nur die Kaltmiete genommen und von der Kaltmiete aber eine Energiepauschale für Warmwasser (Gas) in Höhe von 17,10 Euro abgezogen.
Also von der Kaltmiete. Das kann doch wohl nicht angehen?
Wo kann ich einsehen, wie hoch die Energiepauschale für Warmwasser in der Gasheizung ist?
Ich habe gehört bei Hartz IV werden 12,90 Euro für Warmwasser abgezogen, wenn das Warmwasser in der Miete enthalten ist.
Wenn der Treppenlift vom Sozialamt über die Eingliederungshilfe finanziert wurde zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, müssen dann nicht auch die Wartungskosten übernommen werden,
weiterhin nach der Einkommensberechnung der Eingliederungshilfe.
Wer kann mir antworten,
wer kann mir helfen?
Wer weiß darüber bescheid?
Ohne diesen Lift kann mein Mann die Wohnung nicht mehr verlassen!