Habe dies schon in einem anderen Forum geschrieben, aber vielleicht kann hier auch jemand helfen...?
Man nehme folgenden Fall:
Vater A stirbt am 19.12.2003 und hinterläßt (da Mutter B bereits gestorben) zwei Kinder, Tochter C und Sohn D.
Tochter C ist volljährig und wird aufgefordert, die Kosten der Bestattung zu tragen, kann dies aber nicht und beantragt die Übernahme beim Sozialamt.
Dort wird der Antrag von Tochter C nach langem Hin und Her abgelehnt, mit der Begründung, dass sie zuviel verdiene, die Antwort auf den zweiten Widerspruch erfolgt im Dezember 2004, dort weist die Sachbearbeiterin X darauf hin, dass auch der hinterbliebene Sohn D (noch nicht volljährig) die Übernahme beantragen könne.
Weder Tochter C noch Sohn D wußten zuvor, dass auch das NICHT-volljährige Kind die Übernahme beantragen kann.
Sohn D stellt also den - formlosen - Antrag am 18.12.2004, dieser geht nach Angaben des Sozialamtes am 03.01.2005 ein und man lehnt den Antrag mit der Begründung ab, Sohn D hätte früher beantragen müssen, da er dies erst nach einem Jahr tut, geht man davon aus, dass er keine Unterstützung nötig hat.
Ist dies so korrekt? Was können Tochter C und Sohn D tun?

(Ich habe gelesen, dass es eine Ein-Jahres-Frist gibt, die aber erst ab dem Tag läuft, an dem eine Rechnung für die Bestattung gestellt wird. Übrigens haben weder die Tochter noch der Bruder die Bestattung veranlasst.)
Vielen Dank im Voraus!
Lena