Urteile sammeln

Wenn es um Fragen zum Forum allgemein geht, dann liegt Ihr hier richtig. Auch Verbesserungsvorschläge sind immer willkommen.

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Urteile sammeln

Neuer Beitragvon Klaus » Donnerstag 17. Juni 2004, 08:48

Moin Moin Leute,
nachdem meine Beiträge schon hier drin sind, bin ich denn auch gekommmen :wink:

Ich hätte auch gleich einen Verbesserungsvorschlag: Ein "Forum" (ohne Möglichkeit auf Beiträge zu Antworten) in dem Urteile gesammelt werden.
Titel der einzelnen Beiträge sollte ein kurzer Abriss des Streitgegenstandes sein + Aktenzeichen und möglichst den ganzen Urteilstext beinhalten.
liebe Grüße, Klaus
Wenn immer mehr arme Schweine zu Wölfen werden (müssen), ist das auch Sozialdarwinismus... lasst uns ein starkes Rudel bilden weil es sich im Team besser jagt !!!
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 17. Juni 2004, 09:38

Guten Morgen Klaus,

Danke für Deinen Vorschlag.
Es wird auch eine Urteilsdatenbank geben. Werde einen extra Forumsbereich dafür erstellen.
Schau mal unter News Info nach.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Neuer Beitragvon Klaus » Donnerstag 17. Juni 2004, 09:56

Hallo Moderator,
die "News" hatte ich gelesen und weil News auch was anderes sein kann - bei Aldi iss heut billig Brot zu haben - habe ich Sorge dass so ein Urteil darin untergeht.... und die News von Heute ist das Alte Zeugs von Morgen :wink:


P.S. Klasse dass das Forum so gelungen ist, war ja auch lang angekündigt und ist von der Plattform her gelungen..... jetzt brauchts nur noch entsprechende Leute.
liebe Grüße, Klaus
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Urteile sammeln

Neuer Beitragvon copy » Samstag 10. Juli 2004, 10:00

Hallo Leute, es ist eine gute Idee Urteile zu sammeln und hier zugänglich zu machen.
Bis die Datenbank steht, wäre es hilfreich zu den ensprechenden Landes und Bundesgerichten zu verlinken, die die Möglichkeit bieten auf deren Seiten Urteile abzufragen.

Weiterhin wäre es zu überlegen, nicht nur Gerichtsentscheidungen sondern auch Bescheide von Behörden zu veröffentlichen mit entsprechender Vorgehensweise bis hin zum Widerspruchsbescheid und eventueller anschliessender rechtlicher Mittel. So würden hier authentische Fälle von usern aus diesem Forum bereitgestellt.

Hilfreich könnte auch eine kleine Einführung ins Verwaltungsrecht sein.
Was ist eine Einsweilige Anordnung, welchen Zweck verfolgt diese, was muß ich darlegen um Erfolg zu haben (Anordnungszweck und Grund)
Wie gehe ich mit der Anordnung des sofortiges Vollzugs um, rechtliche Möglichkeiten der Gegegnwehr, Verhinderung der Bestandskraft usw.

Welche Gerichte sind für was zuständig?

Gruß Copy

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Mit freundlichen Grüßen
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Neuer Beitragvon Cato » Samstag 10. Juli 2004, 15:29

Hallo,

das ist alles angedacht. Problem dabei ist, daß Bescheidvorgänge, Rechtsbehelfsverfahren und Urteile demnächst ziemlich alle überholt sind, weil das BSHG durch das SGB XII abgelöst wird. Die §§ 19, 20 (Hilfe zur Arbeit, Gewöhnung an Arbeit) wird es dann z.B. gar nicht mehr geben (bzw. nur in Übergangsfristen für Altverträge). Sich da also verallgemeinernd reinzuhängen, Formwidersprüche zu schreiben oder Urteile forumsgerecht aufzubereiten, wäre eine etwas unfruchtbare Aufgabe.

Hinzu kommt die Problematik, welche Gerichtsbarkeiten für ALG II - Bezieher überhaupt zuständig sein werden. Geplant ist, daß dann nur noch das Sozialgericht zuständig sein soll, wodurch Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit automatisch an Aussagekraft verlieren.

Das Forum enthält (insbesondere zur Zeit) soviel rein technische Aufgaben, daß inhaltlich natürlich keine Wege beschritten werden können, welche in ihrem Effekt eher fragwürdig sind. Daneben wird das Forum von jemandem betrieben, der arbeitet, Familie hat und auch sonst natürlich nicht nur Forum und Internet machen will.

Ansonsten sind wir über gute Ideen natürlich immer erfeut und setzen diese innerhalb unserer zeitlich vorgegebenen Resourcen dann auch Stück für Stück um. Material hätten wir genug. Uns fehlen nur die Sklaven, das alles gut geordnet ins Forum reinzusetzen. :-P :-P

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Neuer Beitragvon Moderator » Samstag 10. Juli 2004, 22:05

Genau so ist es Cato, 8-)

Die Fallstrukturen gibt es schon. Soll auch ausgeweitet werden.
Siehe aktuelle Fälle Anni. Das Problem ist natürlich, daß sich nicht jeder gerne in die Bescheide kucken lassen will und eine Anonymisierung Arbeit bedeutet. Deshalb sind solche Fälle nur auf Wunsch den Betroffenen öffentlich.

Die Einführung Verwatungsrecht ist eine nette Idee und sicher nur für Interessierte wichtig.
Dem Hilfeempfänger ist es wichtig zu seinem Recht - äh - Geld zu kommen :-P

Bin aber z.Z. am Verhandeln ein paar Fälle frei zu kriegen. Vor allem den Einen wegen GzA würde ich gerne einstellen, weil da ein schöne Strategie zu erkennen ist.
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Siehe aktuelle Fälle Ani

Neuer Beitragvon copy » Sonntag 11. Juli 2004, 10:39

Hallo Cato und Mod,
Ich wollte gerade der Aufforderung nachkommen*siehe Anis Fälle*, leider habe ich wohl nicht die entsprechende Berechitigung diese zu lesen :shock:

Alles was im nächsten Jahr keine Relevanz mehr hat, wäre unsinnig es hier noch im Forum zu veröffentlichen.

Nur wie sind eure Erkenntnisse, wie sich Betroffene nächstes Jahr zu Wehr setzen können, um ihre Interessen durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 11. Juli 2004, 11:49

Hallo copy,

"...leider habe ich wohl nicht die entsprechende Berechitigung diese zu lesen.."


Also, das habe ich nun wirklich zur Genüge erklärt. Ich kann niemanden zwingen seinen Fall öffentlich zu machen.
Auch habe ich geschrieben, daß ich am Verhandeln bin einige Fälle frei zu bekommen, die wir dann hier einstellen werden; zumindest für Leute wie Dich. 8-)

Unsere Erkenntnisse sind weitreichend und vielseitig. Ich werde aber den Teufel tun und denen jetzt schon die Gegenargumente liefern. :-P
Auch ist es jede Menge Arbeit eine entsprechende Strategie auszuarbeiten. Ich habe vieles in meinem Leben kostenlos gemacht, aber ich hasse es, etwas umsonst zu machen.
Und vor allem muß man abwarten was und wie es tatsächlich kommt.
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