Was kosten HE, usw.

Hier stehen nützliche Informationen zu allgemeinen Fragen (Schwerpunkte) der Sozialhilfe und Armut.

Moderator: Ekelteam

Was kosten HE, usw.

Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Dienstag 29. Juni 2004, 10:42

http://www.destatis.de/themen/d/thm_sozial.htm

Achtung das sind Brutto-Zahlen, Netto ist das noch weniger!

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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 29. Juni 2004, 20:25

Nun Seniorenstift,

was verstehst Du unter Brutto und Netto?


Was mich viel mehr interessiert ist, wie hoch ist der Verwaltungsanteil po 100 Euro Sozialhilfe? Oder was kostet ein Hilfeempfänger an Verwaltungsbelastungen im Verhältnis zur Hilfe, die er tatsächlich bekommt.
Ich arbeite seit Jahren daran. Doch so richtig rausrücken will damit keiner.
Aber es wird ein Ergebnis geben; zumindest für eine Kommune.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Dienstag 29. Juni 2004, 23:18

Für das Jahr 2002 war die Bruttoausgaben der Sozialhilfe 24,652 Milliarden €
siehe
http://www.destatis.de/basis/d/solei/soleiq19a.htm
Hilfe zum Lebensunterhalt 9,828 war im gleichen Zeitraum Milliarden €. Brutto
Das Statistischste Bundesamt weißt diese Zahlen als Brutto Zahlen aus. Man beachte das die Hilfe zum Lebensunterhalt nur ca. 10 Milliarden € betrug.

Abziehen von diesen Beträgen darf man mit Sicherheit 16% MwSt. Darüber hinaus alle anderen Verbrauchsteuern. Von Brandwein- über Benzin und Tabak- Steuer. So das man evtl. auf eine gesamt Rückerstattung von 18-20 % kommt.
Weiterhin abziehen darf man Lohn und Einkommens- Steuer für die gekauften Güter und Leistungen. Denn diese fließen direkt an den Staat zurück. Mit 20 % dürfte ich hier richtig liegen. Der Renten und Sozialabgabenteil für die Güter und Leistungen müsste auch noch herausgerechnet werden. So das sich hier ein Netto-Belastung für den Staat von weniger als 40% der ausgegeben Summe ergibt. Liege ich da so falsch?

Die Verwaltungskosten sind da schon schwieriger zu bewerten. Da die Nichtbeschäftigung von Beamten und Angestellten im öffnendlich Dienst zu bewerten ist. So das man diese aus den (nicht ausgewiesen Verwaltungskosten) herausrechen muss. Wie hoch die Summe der restlichen Verwaltungskosten dann ist und wie sie im Verhältnis zu den gezahlten Leistungen stehen, kann mit den Zahlen, die mir zur Verfügung stehen nicht ermittelt werden. Die Netto Verwaltungskosten wären demnach die Gebäudekosten usw. plus die Lohn-Kosten, minus der Kosten für die Nichtbeschäftigung von Beamten und Angestellten aufgewendet werden müssten. Abziehen muss man allerdings auch Lohn- und Abgabekosten der Beschäftigten, sowie den Anteil der Steuer den sie für die Güter die sie Verbauchen wieder zurückzahlen s.o. Die Netto-Verwaltngskosten dürften dann so um die 20-40% der Bruttoausgaben der z.B. für Sozialhilfe ausmachen. Genau kann man das aber nur mit diesen Zahlen nicht bestimmen.

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