Miete und Sozialamt

Hier stehen nützliche Informationen zu allgemeinen Fragen (Schwerpunkte) der Sozialhilfe und Armut.

Moderator: Ekelteam

Miete und Sozialamt

Neuer Beitragvon Moderator » Samstag 26. Juni 2004, 17:19

Miete

"Laufende Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt" (§ 3 Abs. 1 S. 1 VO zu § 22 BSHG).

Auch wenn man nach einer Trennung allein in einer großen Wohnung für 950 € Miete lebt, muß das Sozialamt die Miete vorerst in vollem Umfang übernehmen.

Wenn der Vermieter Mieterhöhungen durchsetzt, kann sich die Miete von einer angemessenen in eine unangemessene Miete verwandeln.

Es ist rechtswidrig, von vornherein nur die Miete in der als angemessen betrachteten Höhe anzurechnen.

"Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf ... solange anzuerkennen, als es ... nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken" (§ 3 Abs. 1 S. 2 der VO zu § 22 BSHG).

Unzumutbar kann ein Wohnungswechsel sein für alte Menschen, für Personen mit vorübergehendem Sozialhilfe, für Schwangere usw.

Mietnebenkosten

Diese gehören ebenfalls zu den Kosten der Unterkunft, die übernommen werden müssen. Zu den Nebenkosten zählen die laut Mietvertrag zu zahlenden Betriebskosten, vor allem Wassergeld und Kanalgebühren, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäude-, Fußweg- und Schornsteinreinigung, Gartenpflege, Gemeinschaftsbeleuchtung, Gemeinschaftsantenne, Hausverwaltung usw..

Nebenkostenendabrechnungen müssen ebenfalls übernommen werden (OVG NRW 17.10.1988 - 8A 1333/85). Was können die Armen dafür, daß die Kommunalen Betriebe ihre Abfallgebühren seit 1992 um 76% (!) gesteigert haben und ihre Abwassergebühren um 48,6% (FR 13.01.1998).


Mietobergrenzen - kein absoluter Maßstab

Die Mietobergrenzen nach dem Wohnungeldgesetz schließen Wassergeld, Müllabführ und Treppenbeleuchtung ein.

"Bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt sind zur Beurteilung dessen, welche Kosten der Unterkunft als angemessen anzuerkennen sind, die für die Bemessung des Wohngeldes bestimmten Höchstbeträge nicht heranzuziehen" (BVerwG 27.11.1986, ZfSH/SGB 1987, 261). Das trifft auch auf die "angemessene Miete" bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen zu (BVerwG 07.05.1987 - 5 C 36/85). Das Urteil wurde allerdings gefällt, weil SozialhilfebezieherInnen auch Wohnungen zugemutet werden könnten, die noch billiger sind als die nach dem Wohngeldgesetz angemessenen.

Die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes geben die tatsächliche Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht wieder. Sie sind bewußt gering gehaltene Obergrenzen, mit deren Hilfe die staatlichen Ausgaben für Wohngeld kurzgehalten werden. Seit 1990 sind die Mietobergrenzen nicht mehr erhöht worden, obwohl die Mieten bis 1998 um mehr als ein Drittel gestiegen sind.

Wenn die Mietobergrenzen als absoluter Maßstab verwandt werden, müßten wenigstens die Obergrenzen preislich fortgeschrieben werden (OVG Lüneburg, ZfF 1987, 156 und FEVS 34, 378). Aber nicht einmal das wird gemacht.

In Frankfurt heißt es aus all diesen Gründen:" Die Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz kann aufgrund der Verhältnisse auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt nicht als Grundlage herangezogen werden." (FR 2021 vom 06.12.1995, 2)

Das VGH Hessen hat allerdings die Wohngeldobergrenzen als "Orientierungshilfe" zugelassen, wenn "ein örtlicher Mietspiegel fehlt" (VGH Hessen 22.08.1995, NJW 1996, 673) bzw. für den Fall, daß "keine anderen greifbaren Anhaltspunkte" vorliegen (VGH Hessen 08.05.1995, NJW 1996, 672). Für das Rhein-Main-Gebiet erkannte es die Obergrenzen plus 25% noch als angemessen an (NJW 1996, 672).

Das OVG Schleswig läßt eine Überschreitung der Mietobergrenzen von 20% zu (23.07.1992 - 5L 283/91).
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Zurück zu Infos

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette