Kleidergeldpauschale in Baden Württemberg

Hier stehen nützliche Informationen zu allgemeinen Fragen (Schwerpunkte) der Sozialhilfe und Armut.

Moderator: Ekelteam

Kleidergeldpauschale in Baden Württemberg

Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 13. Juni 2004, 11:15

<HTML>

<FONT size="5" face="fantasy"><DIV align="center">Kleiderbeihilfen in Baden-Württemberg (pauschal)</DIV></FONT>

<FONT face="sans-serif">Zur Deckung des Ergänzungsbedarfs an Bekleidung und Schuhen wird eine pauschale Bekleidungsbeihilfe gewährt.

Diese beträgt <B>jährlich:</B>

<UL type="square">Für Personen von 1 bis unter 7 Jahren beträgt die Pauschale :<LI><B>199,00 €;</B></UL>

<UL type="square">Für Personen von 7 bis unter 14 Jahren beträgt die Pauschale :<LI><B>207,00 €;</B></UL>

<UL type="square">Für <I><B>männliche</B></I> Personen von 14 bis 18 Jahren beträgt die Pauschale :<LI><B>299,00 €;</B></UL>

<UL type="square">Für <I><B>weibliche</B></I> Personen von 14 bis 18 Jahren beträgt die Pauschale :<LI><B>355,00 €;</B></UL>

<UL type="square">Für <I><B>männliche</B></I> Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Pauschale :<LI><B>228,00 €</B></UL>

<UL type="square">Für <I><B>weibliche</B></I> Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Pauschale :<LI><B>279,00 €</B></UL>

<FONT face="sans-serif">Diese Pauschalen werden auf der Grundlage der (Preis-)Steigerungsraten nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg überpüft und durch Rundschreiben von den Kommunalen Landesverbänden fortgeschrieben.<BR>
Diese Pauschalen werden z.Z. jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres <B>hälftig</B> zur Auszahlung gebracht.</FONT>

<FONT size="2"><I><B>auf Antrag gibt es noch zusätzlich:</B></I></FONT>

<FONT face="sans-serif">
<UL type="square">Für Babys von der Geburt bis 6 Monate beträgt die Pauschale :<LI><B>187,00 €</B></UL>

<UL type="square">Für Babys von 7 bis 12 Monate beträgt die Pauschale :<LI><B>141,00 €</B></UL>

<UL type="square">Für <I><B>weibliche und männliche</B></I> Konfirmanden betr&auml;gt die Pauschale :<LI><B>181,00 €</B></UL>

<UL type="square">Für <I><B>weibliche und männliche</B></I> Kommunikanten beträgt die Pauschale :<LI><B>140,00 €</B></UL>

<UL type="square">Für Kur- und Erholungsaufenthalte beträgt die Pauschale :<LI><B>161,00 €</B></UL>

<UL type="square">Für Schwangere beträgt die Pauschale :<LI><B>291,00 €</B></UL></FONT>

<FONT size="1">Quelle: SHR BW 01 / 2003</FONT>


Auch wenn Dein Sozialamt auf Pauschalen umgestellt hat, gilt weiterhin das Bedarfsdeckungsprinzip. Wenn also zusätzlicher Bedarf besteht und dieser ist shr notwendig und angemessen, muß dieser bewilligt werden.

</HTML>
Zuletzt geändert von Moderator am Montag 14. Juni 2004, 16:57, insgesamt 2-mal geändert.
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