Mißachtung des Rechtsstaates!
Verfasst: Mittwoch 23. Juni 2004, 14:07
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wegen Vermögen und Sozialhilfe sind seit 30 Jahren eindeutig. Viele Sozialhilfeträger und ihre Dachorganisation, der Deutsche Verein, scheren sich jedoch einen Dreck darum. Sie vertreten die sogenannte Zuflußtheorie. Sie rechnen Einkünfte, die während des Bedarfszeitraumes zufließen, grundsätzlich als Einkommen an. Erst der nach Ablauf des Bedarfszeitraumes (1 Monat) wird der nicht verbrauchte Teil der Einkünfte als Vermögen anerkannt (so der Deutsche Verein in seinen "Empfehlungen für den Einsatz des Vermögens in der Sozialhilfe" Rd. Nr. 7 (NDV 1992, 141).
Sollte Dich also ein Sozialamt betrügen wollen, bist Du gezwungen, den Hindernislauf des Rechtswegs einzuschlagen. Du mußt Widerspruch einlegen bzw. klagen. Von selbst oder wenn Du den Märchenerzählern vom Amt glaubst, bekommst Du nicht Dein gutes Recht.
Sollte Dich also ein Sozialamt betrügen wollen, bist Du gezwungen, den Hindernislauf des Rechtswegs einzuschlagen. Du mußt Widerspruch einlegen bzw. klagen. Von selbst oder wenn Du den Märchenerzählern vom Amt glaubst, bekommst Du nicht Dein gutes Recht.