Mißachtung des Rechtsstaates!

Hier stehen nützliche Informationen zu allgemeinen Fragen (Schwerpunkte) der Sozialhilfe und Armut.

Moderator: Ekelteam

Mißachtung des Rechtsstaates!

Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 23. Juni 2004, 14:07

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wegen Vermögen und Sozialhilfe sind seit 30 Jahren eindeutig. Viele Sozialhilfeträger und ihre Dachorganisation, der Deutsche Verein, scheren sich jedoch einen Dreck darum. Sie vertreten die sogenannte Zuflußtheorie. Sie rechnen Einkünfte, die während des Bedarfszeitraumes zufließen, grundsätzlich als Einkommen an. Erst der nach Ablauf des Bedarfszeitraumes (1 Monat) wird der nicht verbrauchte Teil der Einkünfte als Vermögen anerkannt (so der Deutsche Verein in seinen "Empfehlungen für den Einsatz des Vermögens in der Sozialhilfe" Rd. Nr. 7 (NDV 1992, 141).

Sollte Dich also ein Sozialamt betrügen wollen, bist Du gezwungen, den Hindernislauf des Rechtswegs einzuschlagen. Du mußt Widerspruch einlegen bzw. klagen. Von selbst oder wenn Du den Märchenerzählern vom Amt glaubst, bekommst Du nicht Dein gutes Recht.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Zuflusstheorie

Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 23. Juni 2004, 14:47

Hallo Mod,
hier kann ich Dir nicht ganz folgen. Bis Februar 1999 hat das BVerwG in der Tat die sog. Identitätstheorie vertreten, während viele Sozialämter die Zuflußtheorie angewandt haben. Das BVerwG hat dann in den berüchtigten Februar-Urteilen (BVerwG, Urteil vom 18. 2. 1999 – 5 C 35.97, BVerwG, Urteil vom 18. 2. 1999 – 5 C 14.98) seine bis dahin gängige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben und die Zuflusstheorie als richtig erklärt.
Viele Sozialhilfeträger - und auch der DV - haben das begrüßt, sehen sich aber in vielen Einzelfällen gezwungen, doch wieder abzuweichen. Ich selbst bin nach wie vor ein großer Anhänger der Identitätstheorie, weil sie ohne Verbiegungen vernünftige Ergebnisse zulässt. Dennoch hat in einigen Fällen die Zuflusstheorie gegenüber der Identitätstheorie auch ihre Vorteile.

Was zu diesem Themenkreis passt: Heute morgen hat ein Vertreter des örtlichen Arbeitsamtes erklärt, die Alhi-Empfänger bekämen ja Ende Dezember nochmals ganz normal Alhi ausgezahlt. Dieses Geld stünde dann ja im Januar zur Verfügung, bezüglich Alg II bestehen dann im Januar keine Bedürftigkeit, die Alg II-Leistungen seien daher erst im Februar aufzunehmen.
Ich hoffe, es handelt sich nur um die persönliche Rechtsauffassung eines örtlichen (allerdings nicht ganz so kleinen) Männleins und nicht um die offizielle Rechtsauffassung der BA.
Dummkopf
Worker
Worker
 
Beiträge: 79
Registriert: Dienstag 15. Juni 2004, 15:11


Zurück zu Infos

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette