Der Landesbeauftragte spricht aber zu spät

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Der Landesbeauftragte spricht aber zu spät

Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Mittwoch 17. August 2005, 06:00

Vom 09.08. 2005
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
...Bedauern wir das es solange gedauert hat...

Der Bürgermeister der Stadt Ennigerloh erklärte in seiner Stellungsnahme, dass der von Ihnen übersandte Vordruck in der Vergangenheit zwar beider Beantragung von SHL ausgegeben worden sein, die Betroffenen seien x1 bei der persönlichen Vorsprache allerdings auf dei Freiwilligkeit der Auskunftserteilung hingewiesen worden.

Gegenüber einer generellen Verwendung der Auskunftsermächtigung bereits bei erster Antragsstellung bestehen dennoch datenschutzrechtliche Bedenken, da ohne konkreten Anlass Auskunftsermächtigungen gegen über stets über das zur Aufgabenerfüllung des SHT erforderliche Maß hinausgehen dürften und daher selbst mit (wirksamer) Einwilligung unzulässig sein dürften.x2

Weiter teilte die Stadt Ennigerloh mit, dass solche Auskunftsermächtigungen nur ausnahmsweise in solchen Fällen genutzt worden seien, x3 bei denen Verdachtsmomente auf Sozialleistungsbetrug vorgelegen hätte. x4

Abschließend erklärter der Bürgermeister der Stadt Ennigerloh, dass seit dem 01.01.2005 andere Antrags Vorducke verwendet würden und von den betroffen Personen eine Ermächtigung zu Befreiung vom Bankgeheimnis nicht mehr gefordert wurde. x5


x1 Sorry der wurde schon vor Jahren verboten
x2 Ach ja, was hat sich so mancher Mitarbeiter der SHT so in den Foren herumgetönt
x3 Noch mal diese Zettel wurden durch Anweisung des Landesbeauftragte für Datenschutz schon im vor Jahren verboten,
x4 Wie kann man mit einer verbotenen Ermächtigung Auskünfte einholen.
x5 Wer wunder sich ALG II hat auch andere Vordrucke und jeder SHT kann im Direktverfahren auf das Bank-Konto schauen.

:evil:
Folge deinem eigenen Weg und laß die anderen Leute reden.
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