Sozialrecht (Übersicht)

Hier stehen nützliche Informationen zu allgemeinen Fragen (Schwerpunkte) der Sozialhilfe und Armut.

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Sozialrecht (Übersicht)

Neuer Beitragvon Amtsmann » Dienstag 2. August 2005, 17:59

Sozialrecht – Mythen oder Fakten

Sozialrecht - darüber lesen wir täglich in den Zeitungen. Oft ringen populistische Schlagzeilen um die Aufmerksamkeit der Leserinnen und Leser. Und nicht selten verzerren solche Schlagzeilen die Wirklichkeit.

Mit den nachfolgenden Informationen über das Sozialrecht besteht die Chance, sich umfassend über das soziale Netz in Deutschland zu informieren und dann zu urteilen.

Deutschland verfügt über einen hochentwickelten Sozialstaat. Von der Geburt bis ins Alter stellt der Sozialstaat Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger bereit. All dies ist aber keinesfalls selbstverständlich. Man sollte nicht außer Acht lassen, dass all diese sozialen Leistungen durch Steuereinnahmen finanziert werden müssen. Nur wenn Deutschland es schafft, auf die Herausforderungen der globalisierten Weltwirtschaft die richtigen Antworten zu geben, wenn die Deutsche Wirtschaft weiterhin zu den führenden der Welt gehört, dann werden wir uns unseren Wohlstand und damit ein hohes soziales Niveau weiterhin leisten könnten.

Soziale Leistungen fallen nicht vom Himmel, sie sind durch das Grundgesetz zugesichert.


Ein wenig aus der Geschichte ...

Im 19. Jahrhundert begann die Absicherung der Bevölkerung gegen soziale Risiken. Schon vor einer systematischeren Sozialgesetzgebung gab es freiwillige genossenschaftliche und kommunale Hilfs- und Unterstützungskassen. Dann organisierte Bismarck mit seiner Sozialgesetzgebung erstmals in großem Umfang eine soziale Absicherung gegen die größten Lebensrisiken. Diese Gesetze aus der Kaiserzeit bildeten die Grundlage einer sozialpolitischen Entwicklung, die sich in der Weimarer Republik fortsetzte und an die die junge Bundesrepublik Deutschland nach der Überwindung der Hitler-Diktatur wieder anknüpfen konnte.

Die Gesetze zur Krankenversicherung von 1883, zur Unfallversicherung von 1884 und zur Invaliditäts und Alterssicherung von 1889 waren die Anfänge staatlicher Sozialpolitik. Während damals nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen und ein Zehntel der Bevölkerung von der Sozialgesetzgebung erfasst wurden, sind heute nahezu 90 Prozent der Bevölkerung in den Schutz der sozialen Sicherung einbezogen.

Das soziale Sicherungssystem, das 1927 um den wichtigen Bereich der Arbeitslosenversicherung ergänzt wurde, hat bis heute überdauert. Erst 1995 wurde es durch eine fünfte Säule, die Pflegeversicherung, komplettiert.

Es hat aber auch tiefe Einschnitte erlebt – die Inflation von 1923, die Wirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre oder den Zusammenbruch nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Anerkennung der sozialen Marktwirtschaft und der Aufbau eines starken sozialen Netzes ist in Deutschland Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Konsenses, den alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen mittragen.


Sozialstaat ist ein Produktivfaktor

Oft findet man in der sozialpolitischen Diskussion den Hinweis, dass sozialpolitische Maßnahmen die Unternehmen und die Steuerzahler zu sehr mit Kosten belasten. Der Sozialstaat müsse zurückgeschraubt werden, um ihn finanziell tragbar zu halten.

Diese Sichtweise greift zu kurz. Denn es wird ignoriert, dass soziale Sicherheit gleichzeitig auch einen wichtigen Produktivfaktor einer Volkswirtschaft darstellt.

Soziale Sicherheit führt zu einer hohen gesellschaftlichen Integration und damit zu sozialem Frieden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sozial angemessen abgesichert sind, sind höher motiviert und besser in der Lage, in den Betrieben produktiv tätig zu sein. Ohne soziale Absicherungen gäbe es mehr Armut und soziale Konflikte.

Es ist kein Wunder, dass in Deutschland die Zahl der durch Arbeitskämpfe verlorenen Arbeitsstunden im internationalen Vergleich relativ gering ist. Letztlich könnte man sagen:

wer die Fähigkeit hätte, im Modellbaukasten einen Staat und seine Gesellschaft von Grund auf neu zu konzipieren, der würde ein starkes soziales Element einbauen.


Soziale Sicherung und Gerechtigkeit – vom Grundgesetz gefordert!

Das Sozialstaatsprinzip in Deutschland ist in Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben und kann selbst durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden. Das heißt, dass der Sozialstaat seinen Bürgern die Sicherung existenzieller Lebensbedingungen schuldet, dabei aber auch die Voraussetzungen für die Entfaltung von Freiheit zu sichern hat. Der Einzelne hat die Verantwortung für seine soziale Sicherung aktiv zu übernehmen. Der Sozialstaat fußt daher auf emanzipatorischen Grundelementen:

Auf Leistung und Gegenleistung, Geben und Nehmen.

Um die Freiheit des Einzelnen zu wahren, ist es auch Aufgabe des Sozialstaats, die Kosten für die soziale Sicherheit für jeden Versicherten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Soziale Gerechtigkeit setzt schon bei der Einnahmeseite der Sozialversicherung an. Die Sozialpolitik muss ständig prüfen, was nötig und was entbehrlich ist, um die Beiträge möglichst gering zu halten. Was früher zur Behebung von verbreitetem Elend erforderlich war, muss heute nicht notwendigerweise sinnvoll sein. Durch den gesellschaftlichen Wandel können sich aber auch neue Notwendigkeiten ergeben. Bis zur Rentenreform des Jahres 1957 lag das Rentenniveau beispielsweise bei etwa 40 Prozent des Nettoeinkommens.

Das war zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards auch damals kaum ausreichend. Allerdings waren familiäre Bindung und Verantwortung ausgeprägter als heute. Um den einmal erreichten Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten, war schon immer eine ergänzende private Absicherung sinnvoll. Denn die Differenzen zwischen letztem Arbeitseinkommen und Rente gab es damals wie heute.

Eigenverantwortlichkeit ist deshalb auch in Zukunft ein wichtiges Gebot. Erstmals ist es seit 2002 möglich, ein staatlich gefördertes Altersvermögen aufzubauen, das hilft, diese Differenz so gering wie möglich zu halten.


Netzwerke der sozialen Sicherheit

Der Sozialstaat Deutschland hat in dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Fürsorge einerseits und Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen andererseits ein umfassendes Netzwerk geknüpft. Die Sicherung des persönlichen Existenzminimums durch die Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Absicherung von Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Sozialversicherung, Kindergeld und Erziehungsgeld, aber auch die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer in den Betrieben sind neben vielen anderen Reformgesetzen Ausprägungen der Sozialstaatlichkeit. Die Sicherung dieser Netzwerke ist eine wichtige sozialstaatliche Aufgabe.

Innerhalb des Rahmens, der durch den Gesetzgeber vorgegebenen ist, wird der Sozialstaat wesentlich durch nichtstaatliche Institutionen und durch deren Übernahme von Verantwortung geprägt. Dazu sei auf die Tarifvertragsparteien hingewiesen: Mit dem grundgesetzlichen Auftrag zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ausgestattet, haben sie durch vertragliche Vereinbarungen ein weit verzweigtes, auf die jeweilige Situation abgestimmtes Normenwerk geschaffen. Sie werden regelmäßig dort tätig, wo die Verantwortlichkeit des Staates aufhört – zum Beispiel wenn es darum geht, betriebliche Alterssicherungssysteme zu entwickeln, die die staatlichen Systeme ergänzen. Da die Beteiligten die eigenen Interessen selbst ausbalancieren, ist es entbehrlich, dass der Staat tätig wird. Die Bedeutung der nichtstaatlichen Initiativen zeigt sich überall: Die freien Wohlfahrtsverbände mobilisieren in einem beträchtlichen Umfang privates Engagement und private Mittel für die Gemeinschaft. Auf dieses private Engagement ist der Sozialstaat Deutschland in höchstem Maße angewiesen, denn der Staat wäre hierzu kaum oder nur mit größter Mühe – jedenfalls aber nicht so effizient – in der Lage. Deshalb ist es wichtig, dass jedem Einzelnen bewusst ist, was er
selbst für die Gemeinschaft mit ein wenig Zeit und Kraft leisten kann.


Möglichst wenig Staat ...

Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung sind keine Untergliederungen des Staates, sondern selbstverwaltete Institutionen. Gemeinschaftlich organisieren sie die Selbsthilfe in einer großen solidarischen Risikogemeinschaft der Versicherten. Diese Solidargemeinschaft ergänzt die kleineren Gemeinschaften von Ehe und Familie, indem sie die Aufgaben übernimmt, die den Einzelnen oder die Familie überfordern. Diese Subsidiarität oder Nachrangigkeit ist das wesentliche Gliederungsprinzip sozialstaatlicher Solidarität. Sie führt zu einer Verzahnung der verschiedenen Kompetenz- und Verantwortungsebenen – der persönlichen und gemeinschaftlichen, der privaten und öffentlich-rechtlichen, der ehrenamtlichen und der professionalisierten. Auch diese subsidiär (nachfolgend) gegliederte Struktur des Sozialstaates hat sich historisch entwickelt: Die Sozialversicherung entstand in Etappen, genau wie sich die Sozialgesetzgebung Schritt für Schritt entwickelte und sich dabei an den jeweiligen Handlungsnotwendigkeiten orientierte.

Das Prinzip der Subsidiarität (Gesellschaftform. in der die übergeordnete Gemeinschaft nur leistet, was die Untergeordnete nicht leisten kann) legt die Solidarität in die Hände möglichst kleiner Gemeinschaften, die sich als effektiver und stabiler erweisen als große Bürokratien und wenig anfällig gegen Missbrauch sind. In der Selbstverwaltung sind Sozialstaat und Demokratie durch die Mitwirkung von Versicherten und Arbeitgebern vereinigt. Sie ist daher ein wesentliches Element des Sozialstaates in einer freien Gesellschaft, das eine beachtliche soziale Produktivität entfaltet hat. Freie Tarifpartner stehen als Motor und Förderer von Vielfalt, Differenzierung und Kreativität immer vor der Herausforderung, auf neue Entwicklungen neue Antworten zu suchen. Sie sind damit unverzichtbarer Bestandteil einer Gesellschaft, die Demokratie und Sozialstaatlichkeit als ständigen Gestaltungsauftrag begreift.


Reformen des Sozialstaates unabdingbar

Die Gesetzgebung stand und steht vor der großen Aufgabe, auf Grundlage von seit mehr als einem Jahrhundert bewährten Prinzipien die Sozialversicherung für die Zukunft fit zu machen, um auch für die künftigen Generationen soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Wichtige Schritte wurden in den vergangenen Jahren angegangen, weitere Schritte liegen vor uns: Die Gesundheitsreform 2004 schafft für die Krankenkassen die Möglichkeit, die Beitragssätze zu senken und gleichzeitig die verfügbaren Mittel so zu konzentrieren, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet bleibt. Mit dem geplanten Präventionsgesetz soll die gesundheitliche Vorsorge zu einer eigenständigen Säule des Gesundheitswesens ausgebaut und deutlich gestärkt werden.

Mit der Reform der Rentenversicherung im Jahr 2001 wurden die Weichen für eine staatlich geförderte ergänzende Altersvorsorge gestellt. Es wurde klargestellt, dass die gesetzliche Rentenversicherung zwar auch zukünftig die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben wird, dass aber ergänzende Eigenvorsorge in Zukunft unabdingbar ist.

Ende 2003 wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um den Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung auch kurzfristig stabil zu halten. Das langfristig wirkende Kernstück der Reform ist der „Nachhaltigkeitsfaktor“, der den Anstieg der Renten neu einjustieren soll. Wichtige Zielgröße ist, dass im Jahr 2020 der Beitragssatz nicht über 20 Prozent und im Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigt. Außerdem soll die Bundesregierung ab 2008 in einem Vierjahresturnus dem Parlament über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen berichten, falls das Rentenniveau in den Jahren 2020 oder 2030 unter eine bestimmte Zielmarke abzusinken droht.

Es wurden weitgehende Reformgesetze für den Arbeitsmarkt beschlossen, die in der Öffentlichkeit als die so genannten “Hartz-Gesetze” bekannt sind. Die Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit soll effektiver gestaltet werden. Die bisherigen bedürfnisorientierten Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbstätige werden zu einer neuen Leistung, dem „Arbeitslosengeld II“, zusammengefasst. Dazu kommen sozialpolitisch vertretbare Auflockerungen beim Kündigungsschutz und bei der Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen.

Schließlich wurde das Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch als dessen 12. Buch eingeordnet sowie modernisiert und weiterentwickelt.


Und wie sieht die Zukunft des Sozialstaates aus?

Der Sozialstaat muss den gesellschaftlichen Wandel reflektieren und ihn gestalten, er muss wirtschaftliche Dynamik und soziale Sicherheit miteinander verbinden. Der zunehmende Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung stellt die sozialen Sicherungssysteme vor gewaltige Herausforderungen. Dabei darf der Sozialstaat die wirtschaftliche Dynamik nicht bremsen. Die Weltwirtschaft wächst mehr und mehr zusammen. Der grenzüberschreitende Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr expandiert – nicht zuletzt durch eine zunehmende Nutzung des Internets – in einem Ausmaß, wie es vor wenigen Jahren noch unvorstellbar war. Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Sozialpolitik. Von ihr wird erwartet, dass sie flexibel reagiert und sich den neuen Gegebenheiten anpasst. Der Wandel erfordert Behutsamkeit, da das System sozialer Sicherung auf dem Vertrauen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern beruht, die ihre Lebensplanung auf dieses System abstellen.

Alle Bürgerinnen und Bürger müssen im Rahmen der staatlichen Gesamtverantwortung zukünftig höhere Mitverantwortung für den Sozialstaat übernehmen. Damit ist nicht eine Privatisierung von Risiken gemeint, sondern ein aktives Mitwirken bei der verantwortungsvollen Nutzung knapper Ressourcen sowie die Gestaltung der eigenen langfristigen Vorsorge. Auch eine aktive Mitwirkung bei der Prävention, der Vorbeugung gegen gesundheitliche Risiken, wird zukünftig eine größere Bedeutung erlangen.

Die individuellen Bedürfnisse der Bürger und das Gesamtinteresse der Sicherungssysteme sind in ein sinnvolles Gleichgewicht zu bringen, um die Erfolgsgeschichte des Sozialstaates weiter zu führen. In der Alterssicherung wird eine höhere Eigenvorsorge unabdingbar sein. Im Gesundheitswesen kann die gleichmäßige medizinische Versorgung und Absicherung der Bevölkerung nur erhalten bleiben, wenn alle Beteiligten mitwirken, die Ressourcen effizient zu nutzen, überflüssige Leistungen zu vermeiden und insgesamt die knappen Ressourcen auf eine qualitativ hochstehende Versorgung zu konzentrieren. Die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung setzen dazu die notwendigen Rahmenbedingungen.


Information und Mitgestaltung des Sozialstaates

Das Sozialrecht ist durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Das mag auch daran liegen, dass die Leistungssysteme oft an neue Realitäten angepasst werden müssen und dass finanzielle Gesichtspunkte nicht selten ein Eingreifen des Gesetzgebers erfordern. Die Komplexität sollte nicht davor abschrecken, sich mit der Materie aktiv auseinanderzusetzen.

Es gibt Untersuchungen, nach denen das genaue Funktionieren des Umlagesystems in der Gesetzlichen Rentenversicherung nur einer Minderheit der Bürgerinnen und Bürger bekannt ist.

Die notwendige Gestaltung des Sozialstaates, die erforderlich ist, um ihn auch für die Zukunft fit zu erhalten, wird nur gelingen können, wenn sie durch die Bürgerinnen und Bürger aktiv unterstützt wird. Vielleicht können die nachfolgenden Informationen einen Beitrag dazu leisten, indem sie über die Vielfältigkeit der sozialen Sicherung informieren und damit die öffentliche Diskussion von den anfangs genannten Schlagzeilen weg zu einer sachlichen Debatte hinführt.
Das einzige Mittel, den Irrtum zu vermeiden, ist die Unwissenheit.

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