folgt der erste Spruch des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsabgabe ( an das Sozialamt ) in Sachen Elternunterhalt.
Wie wird das u n a b h ä n g i g e ( ? ! ) Gericht wohl entscheiden ?
Wird die Knechtung zunehmen ?
Wird es ein Befreiungsschlag ?
Der BGH hatte ja die "Sippenhaft" entgegen den Buchstaben des Grundgesetzes eingeführt.
Siehe auch
http://www.elternunterhalt.de.vu von Karl Heiliger