Grundsätzliches zu Behördenterminen...

Hier stehen nützliche Informationen zu allgemeinen Fragen (Schwerpunkte) der Sozialhilfe und Armut.

Moderator: Ekelteam

Grundsätzliches zu Behördenterminen...

Neuer Beitragvon Weg_mit_Hartz4 » Mittwoch 8. Dezember 2004, 15:59

Hi,

mal was Grundsätzliches zum Thema Behördengang, speziell Sozialämter und Arbeitsämter (Agenturen nenn ich die nicht, denn dann müsste ich ja jeden dort mit Herr/Frau Agent anreden - ist doch bescheuert, sowas!) sowie ggf. künftige "Arbeitsgemeinschaften" aus Arbeitsamt/Sozialamt:

1.
Nie alleine hingehen. Glauben kann man an den lieben Gott oder in der Kirche, niemals aber einem Behördenmitarbeiter. Also: immer in Begleitung dorthin!

2.
Viele hier schreiben, es würde ausreichen, wenn ein Zeuge mitgeht. Das ist aus mehrfacher Sicht falsch. Wenn Mensch der Behörde gegenübersteht, ist es juristisch so, daß Mensch die eine Partei und die Behörde die andere Partei ist. Wenns um Nachweise über besprochene, nicht schriftlich fixierte Sachverhalte geht, ist der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin der Behörde stets Zeuge für die Behörde. Wenn Mensch also zur Behörde muß, und geht allein, kann die Behörde alles mögliche zusammenlügen und man ist arm dran. Nimmt Mensch nur einen Zeugen mit, steht ggf. vor Gericht dann Aussage des einen Zeugen (= Mitarbeiter/in der Behörde) gegen den anderen Zeugen (Begleitung von Mensch). Deshalb, Leute, immer mit zwei Zeugen (oder mehr...) hingehen. Einer der Zeugen sollte zudem sozialrechtlich sachkundig sein. Weiterer Grund für zwei Zeugen: zwei Zeugen hören und sehen mehr, als einer. Und: nach jedem Termin zuhause sofort ein Gedächtsnisprotokoll schreiben, das die Zeugen mitunterzeichnen, und das dann abheften. Wichtig: lasst Euch Eure Zeugen nicht abwimmeln, ohne Zeugen kein Gespräch, gaaaaanz wichtig! Ihr habt das Recht auf Zeugen bzw. auf Beistand (§ 13 Absatz 4 SGB X = Sozialgesetzbuch 10), wobei der "Beistand" durchaus aus mehreren Personen Eures Vertrauens bestehen kann. Lasst Euch und Eure Zeugen nicht abwimmeln!

3.
Erwerbt Sachkunde. Lest Euch ins Sozialrecht ein, informiert Euch, damit Ihr wisst, was mit Euch gemacht wird, und damit Ihr Euch wehren könnt. Hinweise auf Bücher und Infos gibts z.B. auf

http://www.agtuwas.de
http://www.klartext-info.de
http://www.tacheles-sozialhilfe.de

4.
Haltet Euren Schreibkram in Ordnung, legt Akten an. Lasst Euch das ggf. von jemand zeigen, der/die im Büro gearbeitet hat. Vergeßt die Schublade, die Einkaufstüte oder den Schuhkarton - haltet Ordnung. Wenn Ihr selber des Schreibens nicht mächtig seid, lasst Euch Euren Schreibkram dann von jemandem schreiben, der/die weiss, was er/sie da tut - besser ist, sich diesbezüglich jemandem anzuvertrauen und sich helfen zu lassen, als irgendwas selber zu schreiben, und dann wegen der Schreibfehler und der inhatlichen Mängel bei der Behörde als Lachnummer dazustehen.

5.
Schon Lenin (der ansich ja eine echte Afteröffnung war :D) sagte ganz richtig: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" Geht also nicht nur nicht alleine auf die Behörde, sondern unterschreibt auch nichts, das Ihr nicht verstanden habt. Steckt den Wisch vielmehr einfach ein und lest ihn zuhause durch. Wenn Ihr was unterschreibt und bei der Behörde einreicht, dann lasst Euch ne Kopie davon mit Eingangsbestätigung drauf aushändigen. Wenn man Euch was erzählt, lasst es Euch schriftlich geben oder verlangt Nachweis darüber, in welchem Gesetz oder Verordnung das von der Behörde Behauptete steht und lasst es Euch zeigen und nötigenfalls kopieren, damit Ihr es zuhause durchlesen könnt.

6.
Lasst Euch nichts gefallen. Wenn so einen Behördenteil auf stur schaltet, schaltet Ihr eben auch auf stur. Die müssen für alles, was sie verlangen, vorweisen, daß sie dazu berechtigt sind und müssen Euch vollumfänglich hinsichtlich Eurer sozialen Belange Auskunft erteilen und beraten gemäß §§ 13, 14 und 15 Sozialgesetzbuch Eins (SGB I). Stellt Eure Fragen, Besteht auf Antworten, lasst Euch nicht abwimmeln, egal, wieviel Leute draussen stehen oder wie oft das Telefon des Sachbearbeiters klingelt. Und: lasst Euch nicht zu etwas nötigen, das Ihr nicht wollt (Nötigung ist strafbar: § 240 Strafgesetzbuch = StGB), und last Euch nicht drohen (Bedrohung ist gemäß § 241 StGB ebenfalls strafbar. Wenn so ein Behördenteil Eiuch nötigt oder droht, zeigt ihn/sie bei der Polizei an - und auch in diesem Fall ist es dann gut, wenn man mindestens zwei Zeugen dabei hat.

7.
Organisiert Euch. Überall gibts mittlerweile Erwerbslosen-Initativen. Werdet dort Mitglied, arbeitet mit, engagiert Euch, damit helft Ihr Euch und anderen. Wichtig: Initiativen, die bezahlte Mitarbeiter haben, erhalten oft Förderung vom Staat und tun dann auch, was der Staat will. Wenn Ihr also auf eine Ini trefft, bei der bezahlte Mitarbeiter herumlaufen, dann fragt ruhig nach, wovon die bezahlt werden und seid mißtrauisch - immer an den ollen Lenin denken: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" Und an den Spruch: "Wes' Brot ich es, des' Lied ich sing'.".

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann und sollte ergänzt werden.

In diesem Sinne
Weg_mit_Hartz4
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Umkucker
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