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Sozialanschluss Telefon

Neuer BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 09:23
von Cato
· Vorausetzung zum Erhalt des Sozialanschlusses:

Der Anschlussinhaber ist von der Rundfunkgebühr befreit.
Info auf der Seite http://www.gez.de/.

· Höhe und Form der Vergünstigung:

8,5 € bei dieser Voraussetzung
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten: T-Net, T-Net calltime 120, T-Net xxl, T-ISDN 100, T-ISDN calltime 120, T-ISDN 300, T-ISDN 300 mit T-DSL, T-ISDN xxl, T-ISDN xxl mit T-DSL, T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse bzw. Komfortanschluss Der Nachlass wird in Form von freien Telefoneinheiten gewährt und gilt nur für Verbindungen über das Festnetz der Telekom. Er gilt nicht für die Grundgebühr, Sonderrufnummern oder Verbindungen mit Mobilfunknetzen und kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Der Sozialtarif ist ein freiwilliger Nachlass der Telekom und kann jederzeit widerrufen werden.

· Antrag auf Preisnachlass:

Als erstes faxen Sie Ihren Befreiungsbescheid für Rundfunk- und Fernsehgebühren kostenfrei an Fax: 0800 3455534.
Danach füllen Sie dieses Formular aus. http://www.analog-telefonanschluss.de/f ... /tnet4.php

Aus: http://www.analog-telefonanschluss.de/r ... reiung.php

Cato