einstweilige Anordnung

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

einstweilige Anordnung

Neuer Beitragvon Erik35 » Montag 26. Juni 2006, 08:39

Hallo,

während des laufenden eA-Verfahrens vor dem Sozialgericht erhielt ich einen Abhilfebescheid auf einen Widerspruch für einen zurückliegenden Bewilligungszeitrum. Streitgegenstand ist hier immer noch die Zahlung der Netto-Miete. Nun erkennt dieser Bescheid lediglich die Übernahme der Nebenkosten an und sieht damit meinen Widerspruch bezüglich der Miete in vollem Umfang als abgeholfen an, was aber natürlich nicht zutrifft. Das Gericht sieht aufgrund des Abhilfebescheides die Dringlichkeit des eA-Verfahrens als nicht mehr gegeben an und fordert mich auf, das Verfahren für erledigt zu erklären. Wie verhalte ich mich? Ich kann doch nicht das Hauptsacheverfahren abwarten. Die Miete wurde nicht per Darlehn übernommen. Bis heute fehlt jegliche Begründung, auch auf die Unangemessenheit der Wohnung wird nicht abgestellt. Mein Wirt hat mir über einen sehr langen Zeitraum die Miete gestundet in der Hoffnung, dass zumindest jetzt kurzfristig eine Entscheidung fällt.

Gruß

Erik
Benutzeravatar
Erik35
 

Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette