Hallo,
während des laufenden eA-Verfahrens vor dem Sozialgericht erhielt ich einen Abhilfebescheid auf einen Widerspruch für einen zurückliegenden Bewilligungszeitrum. Streitgegenstand ist hier immer noch die Zahlung der Netto-Miete. Nun erkennt dieser Bescheid lediglich die Übernahme der Nebenkosten an und sieht damit meinen Widerspruch bezüglich der Miete in vollem Umfang als abgeholfen an, was aber natürlich nicht zutrifft. Das Gericht sieht aufgrund des Abhilfebescheides die Dringlichkeit des eA-Verfahrens als nicht mehr gegeben an und fordert mich auf, das Verfahren für erledigt zu erklären. Wie verhalte ich mich? Ich kann doch nicht das Hauptsacheverfahren abwarten. Die Miete wurde nicht per Darlehn übernommen. Bis heute fehlt jegliche Begründung, auch auf die Unangemessenheit der Wohnung wird nicht abgestellt. Mein Wirt hat mir über einen sehr langen Zeitraum die Miete gestundet in der Hoffnung, dass zumindest jetzt kurzfristig eine Entscheidung fällt.
Gruß
Erik