Seltsame Falle ?

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Seltsame Falle ?

Neuer Beitragvon Konrad » Donnerstag 18. Mai 2006, 22:36

Hallo,

ich habe als alleinerziehender Arbeitsloser ohne Anspruch auf AlHi vor drei Jahren eine Aufstiegsweiterbildung begonnen und in diesem Zuge sog. "Meister-Bafög" beantragt. Es gab seinerzeit einigen Hick-Hack um die Krankenversicherung für meine Tochter und mich, das Bafög reichte wegen der hohen Fartkosten hinten und vorne nicht und so habe ich einen Antrag auf AlG/Grundsicherung gestellt. Der wurde auch positiv beschieden, ich bekam, Hurra 50Euro und war Krankenversichert. Soweit, sogut. Als Anfang 2005 der Kinderzuschlag eingeführt wurde, habe ich mich sofort bei der Kindergeldstelle erkundigt ob ich einen evtl. Anspruch hätte. Mir wurde gesagt das dem nicht so sei da ich ja Leistungsbezieher nach dem SgB bin.
Ich befinde mich nun inmitten meiner Abschlussprüfungen und siehe da, ein Schreiben von einem Sachbearbeiter meiner Sozialagentur flattert ins Haus. In diesem wird von mir ultimativ gefordert ich solle einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen und noch vor Ablauf des Ultimatums bekomme ich von der Kindergeldstelle einen Antrag zugesendet in dem mir mitgeteilt wird die Sozialagentur hätte in meinem Namen bereits den Antrag gestellt. Ich soll nun den Antrag ausfüllen und einsenden.
Bei der Durchsicht des Antrags stelle ich fest, das dieser rückwirkend bis 01.2005 gestellt werden kann.
Jetzt kommts:
Stelle ich den Antrag und wird er bewilligt, habe ich also auch rückwirkend keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung/Krankenversicherung seit Anfang 2005 ? Die Rückforderung der Sozialagentur könnte man ja mit der Nachzahlung begleichen, aber was ist mit den Krankenkassenbeiträgen ?
Ende diesen Monats erhalte ich die letzte Rate meines Bafög-Darlehens, Ende nächsten Monats bin ich mit dem Studium fertig und dann sowieso voraussichtlich erstmal als arbeitssuchend ohne Einkommen wieder Kunde bei der Arbeits/Sozialagentur.

Hat jemand einen guten Tip wie ich mich Verhalten soll ?

MfG Konrad
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Konrad
 

Neuer Beitragvon Cato » Montag 22. Mai 2006, 02:10

Ja. Genau so würde ich es machen.

Cato
Ceterum censeo cartaginem delendam esse
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