ARGE Blauer Brief

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ARGE Blauer Brief

Neuer Beitragvon Hanni » Sonntag 7. Mai 2006, 09:38

Hallo,

ich bin durch die Suche im www hier auf eure Seite gestossen und hoffe das ihr mir helfen könnt, da ich über die Forumssuche nicht die Antworten auf meine Frage gefunden habe.

Folgender Fall:

Meine Mutter hat den Blauen Brief von der ARGE mit der Aufforderung die Unterkunftskosten zu senken bekommen.

Da sich ihre Miete durch die noch zusätzliche Mieterhöhung wegen Modernisierung noch weiter erhöht hat und ihre Wohnung (Reihenhaus) in ihrem Fall nicht die Angemessenheit des Amtes erfüllt da 2 1/2 Zimmer mit knapp über 62 qm die wie sie auch selbst sagt ihr langsam viel zu groß ist worauf sie selbst willens ist sich eine kleinere Wohnung zu suchen und somit freiwilig der Aufforderung der ARGE nachkommt.

Meine Mutter hat jetzt zum 01.06.06 nach erfolgreicher schneller Hilfe durch das Wohnungsamt eine neue angemesse Wohnung (1 Zi.mit Schlafniesche, 40qm)) gefunden wofür sie eine Kostenübernahme für die Mieten sowie Kaution von Amt schon schriftlich zugesichert bekommen hat.

Meine Fragen:

Dadurch das die ARGE diesen Umzug veranlasst hat enstehen Kosten für den Umzug, Renovierung der alten und neuen Wohnung, für die neue Wohnung muss ein neuer Teppich angeschafft werden da dort keiner vorhanden ist, neue Gardinen fürs Wohnzimmer da Fensterfront breiter als in der alten, kein Kabelanschluss / Antennenanschluss dort vorhanden wobei meine Mutter sich zusätzlich eine kleine DVB Reciever Box mit zusätzlicher Zimmerantenne kaufen muß, einen kleinen Kleiderschrank muss sie sich anschaffen da in alter Wohnung im Schlafzimmer ein maßgefertigter Schrank durch ihren damaligen Freund selbstangefertigt wurde der einen Umzug nicht überstehen würde und viel zu groß ist...

Wie sieht die Rechtslage für meine Mutter aus da die ARGE ja zu diesem Umzug Aufgefordert/Veranlasst und somit diese Kosten verursacht hat und meine Mutter ja einsichtig und willens war die Unterkunftskosten mit einem Umzug zu senken dass sie erfolg auf die Kostenübernahme hat, denn sie ist 58 Jahre alt und für sie kam der Blaue Brief trotz der Infos durch die Medien sehr überraschend und sie ist nicht in der lage diesen plötzlichen finanziellen Aufwand aufzubringen ?

Wie sollte meine Mutter den Antrag auf Kostenübernahme am besten Formulieren oder gibt es Gesetzestexte von Sozialgerichten in denen für Harz VI / ALG II Kläger erfolgreich entschieden wurde ?

Sorry wegen dem langen Text und danke fürs lesen !

LG
Hanni
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Hanni
 

Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 10. Mai 2006, 10:19

Hallo Hanni,

Deine Mutter hat Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie der Mietkaution (darlehensweise, wenn sie nicht z.B. durch die Auszahlung der Kaution für die alte Wohnung selbst gedeckt werden kann) und der Wohnungsbeschaffungskosten.
Die Voraussetzungen dafür (siehe § 22 Abs. 3 SGB-II) liegen im Fall Deiner Mutter vor, da die ARGE dem Umzug ja bereits zugestimmt hat.

Die Frage ist allein, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, weil das im Gesetz nicht konkret geregelt ist.
Als Faustformel kann gelten, dass all das zu übernehmen ist, was zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des alten Sozialhilferechts galt, d.h. alles das ist zu übernehmen, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens gehört.
Wenn durch den Umzug der alte Kleiderschrank nicht mehr verwendet werden oder nicht mitgenommen werden kann, dann braucht man für die neue Wohnung ganz sicher einen neuen Kleiderschrank.
Relativ unumstritten ist immer noch, dass ein Kabelanschluß wohl eher nicht zum notwendigen Lebensunterhalt gehört, sehr umstritten ist immer noch die Frage, wie es mit Teppichböden aussieht.

Ich würde Deiner Mutter einfach raten, all die Dinge aufzulisten, die sie durch den Umzug bedingt neu braucht, zu begründen, warum das so ist (also z.B. das mit dem Schrank erklären) und einen entsprechenden Antrag bei der ARGE zu stellen. Viel mehr kann man so aus der Ferne eigentlich nicht dazu sagen oder raten. Wenn etwas nicht übernommen wird, von dem Deine Mutter überzeugt ist, dass es zum notwendigen Lebensunterhalt gehört und nur deswegen benötigt wird, weil der Umzug notwendig ist, kann letztlich nur ein Gericht klären, wer Recht hat.
Dummkopf
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