Zuschuss zur priv. Krankenversicherung Erwerbsfähige

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Zuschuss zur priv. Krankenversicherung Erwerbsfähige

Neuer Beitragvon Lucky7 » Freitag 5. Mai 2006, 21:08

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine Frage zu diesem Zuschuss zur priv. Krankenversicherung für Erwerbsfähige.
Wenn man diesen bewilligt bekommt, wie wirkt sich das dann auf das Wohngeld aus, ist der Zuschuss dort schädlich? Oder hat man dann garkeinen Wohngeldanspruch mehr, weil der Zuschuss ja von der Agentur für Arbeit kommt?

Wäre über Antworten sehr erfreut

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Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 10. Mai 2006, 14:17

Hallo Lucky7,

ich kenne nur den Beitragszuschuss nach § 26 SGB-II. Dieser Zuschuss wird - so der Gesetzestext - gezahlt an Bezieher von Alg-II, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.

Voraussetzung ist also der Bezug von Alg-II und Bezieher von Alg-II sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
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Neuer Beitragvon Lucky7 » Freitag 12. Mai 2006, 18:16

Hallo, du dessen Name doch sicherlich nicht zutreffend ist;-)

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Das mit diesem Zuschuss steht tatsächlich noch nicht so im Gesetz, es steht in einer "Durchführungsanordnung"(oder so ähnlich), es soll aber mit diesem neuen Optimierungsgesetz Gesetz werden, (das mittlerweile auch schon wieder einen anderen Namen hat...) Momentan soll es so gehandhabt werden, dass ein Zuschuss gezahlt werden soll, wenn man wegen der Krankenkassenbeiträge(bei mir Private, wegen Scheidung) ins ALG2 fallen würde
Mit ALG2 wäre man ja dann gesetzlich Pflichtversichert hätte aber dann wiederum ein "zuviel" an Einkommen und würde so,it wieder aus dem ALG2 rausfallen, dann müsste man aber wieder die Beiträge zahlen und hätte wieder "zuwenig" Geld also es ist ein "Teufelskreis" der durch diesen Zuschuss "behoben" werden soll.

In einem anderen Forum bekam ich die Antwort, da man ja eben gerade kein ALG2 durch den Zuschuss bekäme wäre er unschädlich fürs Wohngeld.
Ich weiss aber noch nicht, ob er dort dann als zusätzliches Einkommen gerechnet wird und so eine Verminderung des Wohngeldes die Folge wäre...

Außerdem habe ich auch noch nicht herrausgefunden, ob man denn auf einen geringen ALG2 Anspruch zugunsten des Zuschusses verzichten kann,
also so, wie beim Wohngeld, wo man auf z.B. 20,-€ ALG2 verzichtet und dafür lieber Wohngeld beantragt oder beim Kindergeldzuschuss geht das ja auch..

Ich würde mich weiterhin über Antworten oder Hinweise sehr freuen

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