Nach Unterhaltsprozess zum Sozialamt

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Nach Unterhaltsprozess zum Sozialamt

Neuer Beitragvon Gast1307 » Freitag 25. November 2005, 10:10

Ich habe da mal eine wichtige Frage. Und zwar geht es um einen Unterhaltsprozess, der Richter hatte beschlossen, dass der arbeitslosen Ehefrau ein fiktives Einkommen von 800 Euro angerechnet wird (was sie aber nicht erzielt). Laut Beschluss erhält muss ihr der Ex-Ehemann ein Aufstockungsunterhalt von 750 Euro zahlen.

Es wurde ferner festgelegt, dass die Ex-Ehefrau von diesen 750 Euro jeden Monat 154 Euro in eine Rentenversicherung einzahlen muss, dazu noch ihre Krankenversicherung selbst tragen muss.

Verbleiben ihr so um die 500 Euro netto. Das reicht natürlich nicht zum Leben, kann sie jetzt zum Sozialamt gehen und ALG II beantragen? Was würde das Sozialamt übernehmen? Auch die Krankenversicherung u. evtl. die Miete, die Rundfunkgebühren?
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Gast1307
 

Neuer Beitragvon Moderator » Samstag 26. November 2005, 00:05

Hallo Gast,

ich kann zwar den Fall nicht ganz nachvollziehen, dennoch kann jeder, der 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist, ALG II beantragen.
Einfach zur nächsten ARGE und Antrag abgeben.

Lade Dir dazu eine Zip-Datei (ca. 3 MB) runter, die alles enthält, was Du fürs Erste brauchst.


Hier der Link:------>
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