Rente wg. voller Erwerbsminderung

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Rente wg. voller Erwerbsminderung

Neuer Beitragvon Miracoli » Mittwoch 28. September 2005, 11:17

Ab 10./05 bekomme ich eine Rente wg. voller Erwerbsminderung - davor war ich arbeitslos (Alg II.).

Nun ist die Arbeitslosenhilfe II eingestellt worden zum 1.10.2005.

Und meine Rente bekomme ich erst Ende Oktober 2005.

D.h. ich stehe einen Monat ohne für die Miete + Essen da.

Auf Nachfrage beim zuständigen Sozialamt - wurde mir gesagt, "wegen einer fehlenden Monatsmiete kann ihnen der Vermieter die Wohnung nicht kündigen".

So kann man doch nicht mit den Menschen umgehen - ich bin krank und kann nicht arbeiten und jetzt setzen die meine Existenz aufs Spiel.

Was habe ich rechtlich für Möglichkeiten?

Mfg.
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Neuer Beitragvon Gast » Mittwoch 28. September 2005, 11:18

heisst - ohne Geld für Essen und Miete da
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 29. September 2005, 08:09

Hallo Miracoli,

bedauerlicherweise merken die Bürger erst dann, was für Menschenfreunde auf Deutschen Ämtern zugange sind, wenn sie selbst von den Vorgängen betroffen sind.
Die Aussagen, welche man Dir an den Kopf geknallt hat, sind nicht nur dumm, sondern auch falsch.
Dein Vermieter kann Dir selbstverständlich die Kündigung aussprechen, wenn Du Deinen Pflichten als Mieter nicht nachkommst. Mietzahlung ist die oberste Pflicht.

Außerdem muß man Dir ggf. ein Darlehen z.B. nach § 23 SGB II gewähren. Auf jeden Fall darf man Dich nicht abweisen.

Stelle einen formlosen Antrag und erbitte einen schriftlichen Bescheid oder lasse Dir die bisherigen Aussagen schriftlich geben. Wenn man Dir nicht helfen will, dann solltest Du beim Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Dort hilft man Dir beim Erstellen des Schriftstücks.
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Donnerstag 29. September 2005, 14:45

Hallo,

natürlich ist es nicht nur dämlich sondern auch ziemlich unverschämt, einen Antrag auf Leistungen mit dem Hinweis zu beantworten, dass eine Kündigung wegen einer offenen Monatsmiete nicht erfolgen könne, keine Frage.
Und ob eine Kündigung (allein) schon wegen einer offenen Monatsmiete möglich ist oder nicht, ist ja nicht das Thema der Frage.

Zu beachten ist hier, dass die volle Erwerbsminderung festgestellt ist. Damit steht fest, dass ein Darlehen nach § 23 SGB-II (nach den gesetzlichen Bestimmungen, mehr siehe unten) nicht mehr in Frage kommt, weil Miracoli nicht mehr zum Personenkreis des SGB-II gehört.

Die benötigte Überbrückungshilfe muss er daher beim Trägr der Sozialhilfe nach dem SGB-XII beantragen. Zu klären ist also zunächst, ob die Erwerbsunfähigkeit "nur" vorübergehender Natur ist (Rente auf Zeit bewilligt), oder ob sie dauerhaft festgestellt ist. Im ersten Fall handlelt es sich um einen Fall der normalen Sozialhilfe, im zweiten Fall um einen Fall der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB-XII.
In beiden Fällen wird es sich um den gleichen Träger handeln, möglicherweise sind allerdings zwei unterschiedliche Dienststellen oder gar zwei unterschiedliche Behörden zuständig.
In einigen Bereichen gibt es für solche Fälle auch Absprachen zwischen Sozialhilfeträger und Alg-II-Träger, dass der Träger von Alg-II die Sache noch mitregelt - entgegen der gesetzlichen Vorgaben.
Zu sagen: Es besteht in jedem Fall ein Anspruch nach 23 SGB-II ist eindeutig zu optimistisch. Schließlich handelt es sich dabei auch noch um eine Ermessensnorm - und da wären ja auch noch ein paar Sachverhaltsnuancen denkbar, von denen wir nichts wissen.

Also: Hin zum Sozialamt, Rentenbescheid und Alg-II-Bescheid mitnehmen und zunächst mal klären lassen, wer für die Überbrückung zuständig ist. Dann aber auf jedem Fall auf einem Antrag bestehen, d.h. auf einem schriftlichen Bescheid. Sollte mündlich abgelehnt werden, kannst Du auch gegen eine solche mündliche Ablehnung einen (schriftlichen) Widerspruch einlegen, denn der wiederum ist Voraussetzung dafür, dass Du einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen kannst (denn es muss ja schnell gehen).
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Neuer Beitragvon Miracoli » Freitag 30. September 2005, 15:36

Vielen Dank für Eure Auskunft.

Es war mein Fehler.
Ich hätte diesen schriftlichen Antrag auf Überbrückung schon dann stellen müssen, als ich den Rentenbescheid in der Hand hatte.

Oder zumindest zu dem Zeitpunkt - als ich meinen Antrag für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt habe.

Mir ist das aber erst vorgestern klar geworden, als der Bescheid vom Arbeitsamt kam - daß ich jetzt einen Monat ohne irgendein Einkommen da stehe. Ich war die Monate vorher krank, daß ich da keinen Gedanken drauf verschwendet hatte.

Normalerweise mache ich nichts telefonisch mit Ämtern - aber in diesem Fall - wo es schnell gehen musste (heute ist ja schon der 30.9.) - hoffte ich einmal auf eine Hilfe - ohne das vorher ein Riesenkampf mit Widersprüchen etc. stattfindet - (falsch gedacht).

Ich muss spätestens Montag das Geld für meine Miete überweisen und versuche es mir grade von Freunden zusammenzupumpen (was bis jetzt schlecht und noch nicht besonders gut aussieht).

Die Sachbearbeiterin ist heute in Urlaub - es ist auch noch nicht mal die ergänzende HLU überwiesen worden - trotz des Bescheides (vielleicht kommt das auch erst Ende des Monats....).

Im übrigen ist meine Rente "nur" auf Zeit - d.h. ich bekomme "normale Sozialhilfe" - kein SBG II oder die Grundsicherung SGB XII

Montag stehe ich bei denen auf der Matte mit einem formlosen schriftlichen Antrag - ansonsten, wenn ich jetzt das Geld für die Miete zusammenkriege (dann habe ich aber noch nichts zum Leben..) und diese überweise - bekomme ich nichts mehr vom Sozialamt.

Es ist echt ein Wahnsinn, was mit einem gemacht wird.

Und trotzdem wählen nur 8,7 % die Leute, die da was ändern wollen :evil:
Ich verstehs nicht.

Ich stehe ja nicht allein mit diesen Problemen da.
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Neuer Beitragvon Miracoli » Freitag 30. September 2005, 17:44

Dienstag stehe ich auf der Matte

Montag ist ja noch dieser beknackte Feiertag :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

und den formlosen Antrag schreibe ich grade

und bin auf der Suche - wo den jetzt was über "normale Sozialhilfe" geschrieben steht.

Nicht SGB II - nicht SGB XII

Falls das einer hier weiss.....

Danke im voraus.
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normale Sozialhilfe

Neuer Beitragvon Cato » Samstag 1. Oktober 2005, 08:30

>und bin auf der Suche - wo den jetzt was über "normale Sozialhilfe" geschrieben steht.
>Nicht SGB II - nicht SGB XII

Früher war die Sozialhilfe im BSHG festgeschrieben. Ab 1.1.05 wurde das BSHG durch das SGB XII abgelöst. Das ist die Gesetzgebung für die "normale Sozialhilfe". Oder was suchst Du sonst?

Cato
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