Klage gegen ARGE

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Klage gegen ARGE

Neuer Beitragvon el mundo » Freitag 16. September 2005, 10:07

Also,
- am 05.07.2005 bekam ich den Aufhebungsbescheid der ARGE für den Bescheid vom 23.11.04.
- am 11.07.2005 legte ich Widerspruch ein
- am 08.08.2005 Ablehnung des Widerspruchs
- am 09.08.2005 Rückzahlungsaufforderung zuviel bezahlter Leistungen seit 01.02.2005
- am 22.08.2005 erneuter Widerspruch
- am 25.08.2005 bekam ich einen Telefonanruf des SB mit der ersten Info, dass mein Widerspruch abgelehnt würde (was soll das?)
- am 26.08.2005 ging eine Teilzahlungsvereinbarung (unter Vorbehalt natürlich) für Rückzahlung ein ab 01.10.2005.
Da muss man auch aufpassen. Es steht im Kleingedruckten, ob man sich ausdrücklich mit dem Bescheid einverstanden erklärt.
- am 29.08.2005 wurde der 2te Widerspruch erneut abgelehnt, mit Rechtsbehelfsbelehrung zu klagen.

Ich musste jetzt erst jemanden zum Kopieren aller erforderlichen Unterlagen organisieren, das machen sonst die Druckerpatronen nicht mit. Kostet alles Geld.
Zwischenzeitlich ist die Schrift für eine einstweilige Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG fertig und zum Abflug bereit. Die Klageschrift ist auch soweit.
Was mich beschäftigt, sind Formvorschriften. Kann es sein, dass das Gericht jemanden abweist, weil die Schreiben der nötigen Form entbehren?
Mir hätte es schon am Herzen gelegen, dass sich ein Fachmann damit beschäftigt. !Scheint aber keiner zu möchten!

!Ach ja, noch ganz witzig!
Es ist ein erneuter Bescheid eingegangen
- vom 08.09.2005
Es ist ein Folgebescheid. Im Grunde ist es der gleiche wie
vom 05.07.2005 mit Berechnungsbogen. Diesmal jedoch fehlt der Betrag, der mir für Unterkunft und Heizung zusteht ganz.
Die wurden mir ja seit 01.07.2005 vom Landratsamt laut Bescheid schon lang bewilligt.
Und hier steht noch wörtlich:
vom - bis: Höhe der monatlich zustehenden Leistungen
1.7.05 - 31.12.05: € -111,61
Das war im letzten Bescheid unser Einkommensüberhang.
Kommt fast so rüber, als müsste ich der ARGE noch Geld zahlen, dass sie mich weiter verwalten dürfen.

Auch gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch schon geschrieben. Gehen wir dem SB auch mal ein bissel auf den Keks.
z. B. hat er unsere Fragen in den Widersprüchen nicht beantwortet oder erklärt. Dazu ist er laut Gesetz aber verpflichtet. Und seine Anrufe um mich zu schikanieren oder zu kontrollieren kann er sich auch sparen.

Was mir zwischenzeitlich bleibt, ist 8-) NERVEN BEHALTEN
wünsch euch was und danke
el mundo
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