Hello el mundo,
naja, so konkret war das ja nun nicht
Also, wenn Dein Freund im Februar 2005 bei Dir gemeldet war und der Schlamassel viereinhalb Monate dauerte, dann muß zuvorderst geprüft werden, ob da nicht Fristen versäumt wurden (Wir hätten jetzt den 15.6.2005). Wenn unter dem Aufhebungsbescheid eine Rechtsbelehrung stand, dann hast Du max. vier Wochen, nach Eingang desselben, Zeit, um dagegen rechtlich vorzugehen (Wir hätten jetzt längstens den 20.07.2005). Und tatsächlich haben wir bereits September.
Und wenn unter dem Aufhebungsbescheid keine Rechtsbelehrung stand, dann hast Du wesentlich mehr Zeit und nichts ist verloren.
Hast Du jedoch gegen den Aufhebungsbescheid vom 15.06.05 bereits Widerspruch eingelegt und bis dato nichts gehört (schriftlich), dann ist es noch nicht zu spät.
Welche Vorgänge sind also geschehen seit dem Aufhebungsbescheid?