Anwaltsauswahl

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Anwaltsauswahl

Neuer Beitragvon el mundo » Mittwoch 7. September 2005, 11:12

Hi,
wir waren jetzt bei einem Anwalt. Doch ich hatte das Gefühl er steht nicht wirklich auf unserer Seite. Es ist OK, wenn jemand nicht alles schillernd darstellt, wenn auch mit Hindernissen zu rechnen ist. Aber dieser redete für meinen Geschmack mehr um den heißen Brei.
Sollte BW wirklich so konservativ sein, wie dargestellt, dann könnte ich ja die Sache gleich vergessen.
Ein Anwalt sollte/muss doch auf der Seite bzw. hinter der Sache derer stehen, die er zu vertreten hat? Oder habe ich da zu viel TV geschaut? Oder er hat es nicht nötig? Vielleicht lasse ich mich einfach viel zu schnell verunsichern?
Zu wie vielen Anwälten kann ich denn jetzt überhaupt gehen, ich kann mir ja nicht x-beliebig viele Beratungsscheine holen?
Meine Geschichte ist die von Sarah
http://www.sozialhilfe-pragmatik.org/sh ... .php?t=592
grüßle el mundo
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Mittwoch 7. September 2005, 19:06

Hello el mundo,

ich bin zwar kein großer Freund von Anwälten, aber es gibt dort auch wirklich Spitzenleute.

In Sozialhilfe-ALG II-Angelegenheiten ist es wieder anders. Man muß sich in einen sehr komplexen Sachverhalt einlesen, Strategien entwickeln, Schriftsätze schreiben und dies alles für 'n Abbel und 'n Ei. Auch kann es passieren, daß die Klientel während der Fahrt einfach abspringt - und alles war umsonst.

In Sachen eäGen ist es im Grunde jedoch einfach. Wenn die Beiden nicht füreinander einstehen, dann ist es rechtswidrig von einer eäG auszugehen. Dies ist höchstrichterlich gut abgesichert.
Diese vermeintliche Unterhaltsvermutung läßt sich demnach leicht widerlegen. Wer will einem schon tatsächlich nachweisen, ob das nun so ist oder nicht.?

Das ist genau der Grund, warum die Menschenfreunde auf dem Amt so einfältig sind und jedem partout beweisen wollen, daß es doch so ist. Dabei schrecken sie vor nichts zurück; auch nicht vor den Intimleben - armselig, aber dennoch kommt es vor.

Du kannst natürlich zu einem anderen Anwalt gehen und Dich beraten lassen. Das Ergebnis wird ähnlich sein. Es kann lange dauern, bis man einen Anwalt gefunden hat, der einem in solchen Angelegenheiten adäquat vertritt. Oder aber Du wirst selbst aktiv; zusammen mit mir/uns.
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Neuer Beitragvon Cato » Mittwoch 7. September 2005, 19:11

Salve,

es ist schwierig, sowas auf die Ferne zu beurteilen. Grundsätzlich ist es aber besser, einen Anwalt zu haben, der einem reinen, wenn auch bitteren Wein einschenkt, als einem Honig ums Maul zu schmieren, der sich als Schimäre erweist.

Daneben gibt es aber auch Anwälte, welche sich entweder aus Sachunkenntnis oder Aversion nicht mit Sozialfällen herumschlagen wollen und PKH-Kunden am liebsten mit schlechten Sachaussichten abschrecken.

Und ob ein Anwalt gut ist oder nur ein guter Psychologe, weiß man im Prinzip immer erst hinterher - wenn es zu spät ist. Deshalb betreibe ich Fälle vor Gericht am liebsten selbst, soweit dies zulässig ist und keine Anwaltspflicht besteht. Und soweit keine besondere Schwierigkeit besteht, empfehle ich das im Prinzip auch jedem anderem. Der Richter hat nämlich selbst auch eine Sachaufklärungspflicht. Und falls Berufung notwendig ist, hat ein Richter ohne Anwalt meist mehr Ansatzpunkte für einen guten Anwalt hinterlassen als wie wenn er gleich mit einem Anwalt konfrontiert worden wäre.

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Neuer Beitragvon Dummkopf » Donnerstag 8. September 2005, 08:33

Hallo Cato,

ich habe privat keine Erfahrung mit Anwälten, aber warum sollte ein Anwalt einen PKH-Kunden mit falschen/irreführenden Auskünften abschrecken wollen?
Da es auch für Anwälte keinen Kontrahierungszwang gibt, kann ein Anwalt jedes Mandat jederzeit ablehnen. Er ist daher durch nichts veranlaßt, einen (potentiellen) Mandanten in irgendeiner Form abzuschrecken.

Dienstlich habe ich eine Menge Anwälte erlebt, darunter sehr engagierte, sehr kompetente, aber natürlich auch solche, die das aus ihrer Sicht recht geringe Salär bei der Vertretung von PKH-Mandanten mit möglichst wenig Aufwand "verdienen" wollen, auch solche, die völlig inkompetent waren, weil sie das Rechtsgebiet nicht wirklich interessiert hat usw.

Es ist halt bei den Anwälten wie überall im Leben: Es gibt Gute und Schlechte!
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Neuer Beitragvon Cato » Donnerstag 8. September 2005, 08:59

Salve Dummkopf,

es gibt RAe, welche bei PKH nur "Dienst nach Vorschrift" machen, mit jeweils klar vorab erkennbarem Ergebnis, das dem Mandanden gleich zu Anfang angekündigt wird, um dessen Enttäuschung auf dem Level zu halten, welcher benötigt wird, um im selbem Stil auch noch in Berufung zu gehen. Daneben gibt es RAe, welche gerne etwas schlechter prognostizieren, um im Erfolgsfalle gut dazustehen (besser als umgekehrt).

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Neuer Beitragvon el mundo » Dienstag 13. September 2005, 10:07

So, konkret jetzt!
Das mit nem Anwalt dauert viel zu lange.
Ein Anderer hatte KEINE ZEIT. Mach ich mich selbst ans Werk.
Erst mal ein Schreiben für eine einstweilige Anordnung. Dazu habe ich mir sämtliche Beispiele runtergeladen und auf meinen Fall abgeändert.
Die Klageschrift ist auch zu bearbeiten.
Ich bin für jede Hilfe, dankbar. Seit meiner Scheidung 1992 hatte ich nichts mit Gerichten etc. am Hut.
Ganz so easy ist mir dabei nicht zu Mute, aber so kann's auch nicht gehen und es macht hoffentlich noch mehr Leuten Mut.
Liebe Grüße
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Mittwoch 14. September 2005, 10:53

Hello el mundo,

naja, so konkret war das ja nun nicht :-P

Also, wenn Dein Freund im Februar 2005 bei Dir gemeldet war und der Schlamassel viereinhalb Monate dauerte, dann muß zuvorderst geprüft werden, ob da nicht Fristen versäumt wurden (Wir hätten jetzt den 15.6.2005). Wenn unter dem Aufhebungsbescheid eine Rechtsbelehrung stand, dann hast Du max. vier Wochen, nach Eingang desselben, Zeit, um dagegen rechtlich vorzugehen (Wir hätten jetzt längstens den 20.07.2005). Und tatsächlich haben wir bereits September. :?:
Und wenn unter dem Aufhebungsbescheid keine Rechtsbelehrung stand, dann hast Du wesentlich mehr Zeit und nichts ist verloren.

Hast Du jedoch gegen den Aufhebungsbescheid vom 15.06.05 bereits Widerspruch eingelegt und bis dato nichts gehört (schriftlich), dann ist es noch nicht zu spät.

Welche Vorgänge sind also geschehen seit dem Aufhebungsbescheid?
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Neuer Beitragvon Karin » Freitag 16. September 2005, 08:45

Hallo Streeter,

es scheint mir, dass du dich mit der Materie auskennst. Ich habe ähnliche Probleme wie el mundo. Es klingt auch recht einfach, wenn du das scheibst. Jedoch hat sich das Amt auf meinen Widerspruch hin einfach nicht gemeldet. Und das seit 6 Wochen. Was könnte ich noch tun, um den Vorgang zu beschleunigen?

Mein Freund und ich wohnen erst seit 3 Monaten zusammen. Ich finde es fies, wenn das Amt einem verheiratet und uns nicht fragt, ob wir überhaupt wollen. :evil:

Gruß

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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Sonntag 18. September 2005, 17:29

Hello Karin,

es klingt nicht nur einfach, es ist auch einfach. Kompliziert wird es nur wegen den einfach strukturierten Sachbearbeitern, die einfach mehr Sachverhalt hineininterpretieren, als überhaupt da ist. Sachbearbeiter in diesem Bereich sind krankhaft mißtrauisch. Anstatt auf die eindeutige Rechtslage zu schauen, verlassen sie sich gerne auch ihre Vermutungen. Außerdem vergessen sie nur zu gerne, daß sie vom gleichen Geld leben, wie ihre Klientel.

Die Rechtslage in Sachen eäGen ist schon immer eindeutig und seit über 10 Jahren höchstrichterlich abgesichert.

Das Hauptproblem sind nach wie vor die Betroffenen selbst. Sie lassen von den Sachbearbeitern mit Scheinargumenten all zu leicht aus dem klaren Sachverhalt drängen. Man kann sich halt als Bürger nicht vorstellen, daß man derart infam hintergangen wird. Diese Vorgänge kannst Du auch in vielen anderen Foren beobachten.


Wenn man Dir das Geld gestrichen hat, dann hättest Du gleich einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen können - was Du natürlich immer noch machen kannst. Außerdem besteht nach 3 Monaten die Möglichkeit der Untätigskeitklage. Du solltest aber darauf achten, diese Klage mit einer Feststellungsklage einhergeht. Nicht, daß das Amt dann plötzlich tätig wird und schon geht das Ganze von vorne los.
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Neuer Beitragvon Karin » Dienstag 20. September 2005, 18:22

Hallo Streeter,

danke für die Info. War heute gleich aufm Gericht. Dort wurde mir toll geholfen. Der Mann meinte aber zum Schluss, dass diese EA nur für die Zukunft gelten und nicht für die Vergangenheit. Habe mich erst gar nicht getraut zu fragen wie das zu verstehen ist. Wenn ich mir vorstelle, daß die Vergangenheit nicht zählt, na dann Prost. :shock:

So langsam beginne ich den Sozialstaat zu hassen. Bin froh, dass der Kirchhof nicht durchkam. Wenn man seine Bücher gelesen hat, weiss man genau, was die Schwarzen vorhatten. Und dann behauptet dieser Lügner, er wäre falsch interpretiert worden. Hat er seine eigenen Bücher nicht gelesen? Stimmt, er hat sie ja nur gechrieben. :P

kopfschüttelnde Grüße

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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 20. September 2005, 20:41

Hello Karin,

mach Dir mal keine Sorgen! Das ist schon richtig so. Eine EA gilt immer nur für die Zukunft. Die Vergangenheit geht Dir aber nicht verloren. Die bekommst Du im normalen Widerspruchsverfahren, welches durch Dein Widerspruch in Gang gesetzt wurde.


good luck
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Neuer Beitragvon Karin » Donnerstag 22. September 2005, 13:37

Lieben Dank Streeter! Ich habe es gehofft, dass es sich um zwei getrennte Verfahren handelt.

Schön, dass es euch gibt.

LG Karin
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