Erziehungsgeld

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Erziehungsgeld

Neuer Beitragvon regina » Donnerstag 18. August 2005, 07:53

Halli hallo
ich bin´s wieder die Regina :D

und zwar habe ich eine frage :
es ist ja so das man Normal nur 2 Jahre Kindergeld bekommt !
Jetzt habe ich von einer Bekannten gehört ( weiß leider nicht ob es stimmt) das man angeblich auch für das dritte JAhr erziehungsgeld beantragen kann !
Geht das überhaupt?
Und wie ist das mit der Krankenversicherung ?
denn zur Zeit bin ich und mein sohn ja über das Erziehubgsgeld versichert ...aber was ist danach?
Naja mit meiner Kranenkasse wollte ich mich eh noch in Verbindung setzen
Benutzeravatar
regina
 

Neuer Beitragvon Gast » Donnerstag 18. August 2005, 07:56

ähm ich meinte nicht das Kindergeld sondern Erziehungsgeld :oops:
ach ja habe noch was vergessen
denn auf dem amt hatte ich nachgefragt ob man sonst noch (also nach dem erziehungsgeld) irgendwelche Unterstützung bekommt ....die vom Amt meinten halt natürlich nein ...aber ich denke auch wenn es dann doch noch was gäbe würden sie das einem eh nichts sagen :evil:
Benutzeravatar
Gast
 

Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 18. August 2005, 09:02

Hallo Regina,

beantragen kann man/frau alles, ob's dann auch bewilligt wird, ist eine ganz andere Geschichte :-P

Mal ernsthaft, Erziehungsgeld gibt es für das 3. Lebensjahr tatsächlich, aber nur in gewissen Bundesländern und nennt sich dann Landeserziehungsgeld.
Folgende Länder zahlen auf Antrag LEZG:
Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

Wohnst man/frau woanders geht man/frau leer aus. Ein Umzug bringt auch nichts, da man meist schon mind. 1 Jahr dort wohnen muß.

Die Kosten der Krankenkasse werden vom entsprechenden Amt übernommen. Bei ALG II bist Du nach der beitragsfreien Zeit über die ARGE versichert. Trotzdem sollte man/frau sich darum kümmern. Wo man versichert ist muß dann im Bescheid vermerkt sein.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Freitag 19. August 2005, 05:10

Ah ja, diese Länder haben also eine Pop-Prämie. :? Wusse ich nicht mal. :)
Folge deinem eigenen Weg und laß die anderen Leute reden.
http://www.pro-information.de/
Benutzeravatar
SeniorenStift®
vertraut
vertraut
 
Beiträge: 231
Registriert: Sonntag 13. Juni 2004, 11:54
Wohnort: Am Arsch der Welt

Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 19. August 2005, 13:43

Nun Seniorenstift,

nicht "Pop-Prämie", sondern "Pop-Geschnackelt-Prämie". 8-)
Ohne Ergebnis, gibt's auch dort nichts :-P


Allerdings ist das Landeserziehungsgeld (207 €) geringer als das Bundeserziehungsgeld (307 €).

In Bayern gilt z.B.:

erstes Kind 200 € 6 Monate

zweites Kind 250 € 12 Monate

drittes und weitere Kinder 350 € 12 Monate.


In unserer Info-Abteilung steht auch etwas -------->
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz


Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette