Umziehen/ zusammenziehen als alg2 empfänger

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

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Umziehen/ zusammenziehen als alg2 empfänger

Neuer Beitragvon regina » Montag 15. August 2005, 22:54

Tach,erstmal zu der jetzigen situation...ich lebe im moment noch alleine in einer wohnung mit meinem kind zusammen, ich bin 23, das kind 1 1/2...
ich bekomme folgende leistungen:satz für mich : 345€, satz für das kind: 207€, mehrbedarf weg. alleinerz. 124€, kosten der unterkunft:285€,heizkosten 48€, 127€ unterhaltsvorschuss, und halt 300 € erziehungsgeld +150€ kindergeld,nun habe ich folgende frage: ich will demnächst mit meinem freund zusammenziehen, ( der auch alg2 empfänger ist er bekommt 345€ satz, und ca 150€ durch nen 1 € job vom amt,er wohnt in ner andren gemeinde als ich ), die frage ist.. was muss ich nun tun... bzw... was muss ich auf dem amt sagen, wenn wir zusammen in ne andre gemeinde ziehen wollen, in eine wohnung in der wir dann halt zusammen leben, MÜSSEN wir dann eine bedarfsgemeinschaft sein, nur weil wir in einer wohnung leben, oder kriegt jeder weiterhin sein geld einzeln auf sein eigenes konto überwisen, und wie ist das mit der miete dann? zahlt dann das amt jedem die hälfte, oder einem alles, oder wie is das?Und zahlen die einem die kaution?.. weil die meisten vermieter kaution wollen.... bzw wieviel m² stehen dann 2 erwachsenen +1 kind zu.... und wie teuer darf es sein... bzw was muss ich denen sagen um überhaupt umziehen zu können
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Montag 15. August 2005, 23:57

Sofern das Amt keine Probleme mit dem Unzug macht, gibt es eigentlich nur einen Tipp dem man, unter dem Gesichtpuck von Vernunft geben kann:

Nehmt euch jeder einen eigene Wohnung (wobei eine ganz billig wenn, einer in Arbeit kommt, ansonsten was die bezahlen, sein kann), nahe beieinander. Dann zahlt das Amt 2 mal je eine Wohnung und jeder behält den vollen ALG II Satz. Nebeneffekt, geht einer von euch beiden mal arbeiten, kann das Amt zwar viel dumme Gedanken haben, nur beweisen können sie nix. Liebhaben dürft ihr euch nämlich!

Man muss die Informellen Mitarbeiter (sozialer Schnüffel-Dienst) NICHT in die Wohnung lassen und man sollte nur in Anwesenheit eines Anwaltes mit denen reden. Nicht mal gutenTag sagen. Einfach nur »und Tschüss«!

Mfg
Folge deinem eigenen Weg und laß die anderen Leute reden.
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 16. August 2005, 17:12

Hallo Regina,

zu diesem Thema wäre eine Menge zu sagen...ähem...zu schreiben, da jeder Fall seine spezifischen Eigenschaften hat, aber dennoch...

Entscheidend ist - immer noch - die Frage, ob Ihr füreinander einstehen wollt. Wenn ja, dann werdet Ihr wie ein Ehepaar behandelt, was rechtlich völlig logisch ist.
Wenn nein, dann seid Ihr eine reine Wohngemeinschaft, in welcher jeder seinen Regelsatz behalten kann. Lediglich die Miete wird durch drei geteilt, so daß Du 2 Teile Miete hast und er nur einen Teil.
Den Alleinerziehendenzuschlag kannst Du auch erhalten, wenn Du Dich überwiegend um das Kind kümmerst und er nicht der Vater des Kindes ist.

Die Kosten des Umzuges werden nur übernommen, wenn dieser sozial gerechtfertigt ist.

Das wär's mal im Groben.
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Umziehen/ zusammenziehen als alg2 empfänger

Neuer Beitragvon sarah » Freitag 19. August 2005, 09:17

Hallo Regina,
mein Freund hat sich am 01.02.2005 hier angemeldet. Er stelbst bezieht kein ALG II. Er ist wegen Nierentransplantation in Vollrente in Höhe von € 635,- und hat einen Nebenverdienst in Höhe von € 340,-.
Wir hatten seither nur extremen Stress. Wir haben ordnungsgemäß alles getan, was sie wollten. Die ganze Aktion dauerte genau 4 Monate und 16 Tage bis ich genau wusste, was mir jetzt noch zusteht. Zwischendurch haben Sie unsere Unterlagen auch schon mal in eine Schublade abgelegt, es würden Papiere fehlen, was gar nicht der Fall war. Sie sahen Ihren Fehler ein und 2 Tage später bekam ich den Aufhebungsbescheid für meine Leistungen, dass er von seiner Rente mich und mein Kind, 16 Jahre alt, jetzt zu unterhalten hätte. Die Rechnung für die Leistungen seit Februar, die sie uns zuviel bezahlten, in Höhe von € 3098,05, bekam ich noch mal 2 Tage später. Das ging dann aber sehr schnell. Zwischen den Berechnungen vom JobCenter und dem Landratsamt ergaben sich auch noch Differenzen zu meinen Ungunsten, letztere Dame gab mir Auskunft: Ihre Kollegen hätten sich verrechnet.
Rechtlich mag es logisch sein, dass wir als Ehepaar behandelt werden, was ist mit der Menschlichkeit? Hier ist von einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft die Rede. Was ist mit seiner Verantwortung mir gegenüber mich zum Beispiel kranken zu versichern, wenn er schon die Pflicht auferlegt bekommt für mich zu sorgen?
Weiterhin bekamen wir einen peinlichen Fragebogen zum Ausfüllen. Wenn sich von Fragen
1-6 keine Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft ergeben, dann fragen sie nach unserem Intimleben. Ist das rechtens?
Dann wird immer von der Tiefe unserer Bindung gesprochen und einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft. Woher wissen Menschen, die uns nicht kennen, wie tief unsere Bindung sein soll? Selbst wenn wir jetzt ineinander verliebt sind, heißt es nicht, dass es auf Dauer auch mit dem Zusammenleben klappt. Das sollte doch erst mal erprobt werden. Dafür gibt es die Idee einer 3 Jahresgrenze, dass die Partnerschaft auch als auf Dauer angelegt erkennbar ist. Nur diese Idee wird logischerweise mit fadenscheinigen Argumenten zur Seite gekickt. Hier geht’s doch nur darum, Menschen, die in ihren Augen eh nichts taugen, weil sie den ganzen Tag faul auf der Couch rumliegen und nichts tun, außer den anderen auf der Tasche zu liegen, loszuwerden, und dazu sind Ihnen viele Tricks und Mittel recht.
Ich/Wir habe/n diesen Weg trotzdem gewählt, vielleicht auch ein wenig blauäugig. Wir haben damit gerechnet, dass wir weniger haben, aber das? Ich will eine Beziehung, aus der eine auf Dauer angelegte herauskommen soll, nicht auf irgendwelche Tricks aufbauen. Komisch, zu dem Vater meines Jungen gehen sie nicht um ihn zur Verantwortung zu ziehen. Angeblich hat er selber nichts. Der hat noch nie einen Pfennig/Cent für seine Kinder bezahlt, aber mein Freund soll das jetzt? Im Grunde wird er wie ein Sozialhilfeempfänger behandelt. Ah, hab ich vergessen, Rentner sind für diese Gesellschaft ja auch wertlos. Das hat eine Frau davon, wenn sie sich einen Armen Mann aussucht, hahaha!
Ich versuche mich dagegen zu wehren, vielleicht habe ich alleine keine Chance. Vielleicht werden es aber auch mehr die dagegen vorgehen, um die Idee aufzugreifen, alle 5 Millionen Arbeitslosen (oder wie viele sind es jetzt tatsächlich?) sollten sich auf einen Platz zusammenschließen.
Liebe Regina, viel Spaß bei deiner/eurer Entscheidungsfindung.
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Neuer Beitragvon Cato » Freitag 19. August 2005, 12:26

Salve,

Ich verweise Euch diesbezgl. auf folgende Beiträge (lang) hier:

http://www.sozialhilfe-pragmatik.org/sh ... .php?t=584

Dort findet Ihr alle benötigten Informationen zu dem Problem eheähnlicher Gemeinschaft.

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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 19. August 2005, 14:06

Hallo Sarah,

rechtlich logisch, heißt auf keinen Fall, gerecht!

Soweit hast Du das schon mal richtig erkannt. :lol:

Es ist hinlänglich bekannt, daß Sachbearbeiter der Sozialleistungen geldgierig und menchenverachtend handeln, wenn es sie selbst nicht betrifft; auch wenn sie immer das Gegenteil zu behaupten versuchen.

Es ist auch völlig logisch, daß Dein Freund nichts an Dich oder Dein Kind abgegeben muß. Seine Freigrenze dürfte so um die 950 € liegen.

Ich finde es toll, daß Du Dich gegen diese Menschenfreunde zur Wehr gesetzt hast, bzw. immer noch tust.


Wußtest Du, daß bei Gericht kein Recht gesprochen wird, sondern ein Beweisbeschluss ergeht?!
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