38,5 Std. zulässig

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

38,5 Std. zulässig

Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Dienstag 12. Juli 2005, 15:13

Zur folgender Vereinbarung hätte ich, (für eine anderen) einige Fragen:
»an dem Projekt „Arbeitsmarkt im Aufbruch“ hier: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung teil.
Dieses Projekt wird vom Netzwerk Beruf und Bildung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer 38,5 Stundenwoche durchgeführt«
»Die Maßnahme dient der beruflichen und persönlichen Orientierung, Qualifizierung und Stabilisierung der Teilnehmenden und er Vermittlung zu Zukunftsperspektiven. Das Projekt ist Beitrag zum Erhalt oder zur Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit und dient der Hinführung an die Integration in Arbeit.

Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich nicht um versicherungspflichtige Beschäftigungen in Sozialrechtsverhältnissen, Es werden keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts und keine Beschäftigungsverhältnisse im Sinne einer gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet.

Die Arbeitsgelegenheiten müssen insbesondere, zusätzlich, arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und hinreichend bestimmt sein. Die Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt ist auszuschließen. Zusätzliche sind Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Es darf keine Gefährdung bestehender Arbeitsverhältnisse eintreten«

» Der Qualifizierungsteil findet in den Räumlichkeiten des Netzwerkes Beruf und Bildung bzw. in Kooperationsbetrieben und an den Standorten der Beschäftigungsträgers statt«

Die Arbeitsgelegenheit:
1.... wird mit 1,20 € je Std. vergütet.
2.... fing schon im Dezember 2004 an.
3.... wurde um ein Vierteljahr verlängert.
Ob die Arbeitsgelegenheit dem Gesetzt entspricht, wird erst mal nicht in Frage gestellt, obwohl man jede Arbeit auch mit einem regulären Arbeitsvertrag ausführen könnte. Bei der Arbeit handelt sich u.a. um Hausaufgabenhilfe in einer Schule.

Da sich um eine Arbeitsgelegenheit in einer Schule handelt, ergibt sich zwangsläufig das auch Ferien anfallen. Hiermit hat der Träger (nicht die Schule) ein Problem, er sieht nicht ein das ich dann auch »frei (Ferien)« habe, er möchte das in dieser Zeit Putz und sonstige Arbeitern in der Schule zu übernehmen seien. Dazu möchte er noch einen zusätzlichen Vertrag mit mir abschließen. Putz- und Aufräumabreiten, die in jeder Schule anfallen, sind nach meiner Ansicht nicht zusätzlich, auch wenn es sich um spezielle Arbeiten handelt, die üblicherweise in den Ferien erledigt werden.

Aus dem Vertrag gegeben sich für mich einige Fragen:
1. sind 38,5 Std. zulässig
2. Muss ich in der Zeit wo der Arbeitgeber (Schule) keine reguläre Arbeit hat zusätzliche andersartige Arbeiten annehmen, oder sind nicht die normalen Arbeitsbedingungen in soweit maßgebend, das man wie jeder Lehrer auch Ferien hat, man unterliegt u.a. auch den gleichen Stressfaktoren.
3. Ist es überhabt zulässig einen Vertrag um 3 Monate zu verlängern.
4. Ergibt sich nicht daraus ein Anspruch auf eine normal bezahlte Arbeit nach 6 Monaten, weil 38, 5 Std. zugrunde gelegt werden, auch unter Berücksichtigung des Umstands, das der Vertrag schon im letzten Jahr abgeschlossen wurde, und insoweit erinnerlich, nach einen halben Jahr Vollzeitarbeit ein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht.

Der Vollständigkeitswegen sei erwähnt das die berufliche Weiterbildung, in einem einwöchigen Kursus bestand, wie bediene ich einen Computer, Hauptbeschäftigung, wie surfe ich im Internet... Wenn das die Weiterbildung sein sollte reicht dieses nicht mal als Alibi.
MFG

PS.: Folgende Antworten hatte ich bis jetzt.
1. nur 20 Std.
2. 20-30
3. 38,5 (von der Gewerkschaft)

Jetzt Frage ich mal die Experten "Dummkopf" ect.
Bitte keine Meinungen sonderen § oder Duchführungsbestimmungen... sonst nützen mir "Antworten nichts" :evil:
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Neuer Beitragvon Cato » Dienstag 12. Juli 2005, 21:04

Natürlich ist es zulässig, wenn man von einem Arbeitgeber 38,5 Stunden beschäftigt wird.

NUR: Der Arbeitgeber kann sich hierbei nicht mehr auf einen EEJ berufen und die sich hieraus mündenen Finanzierungen berufen.

Im Ergebnis führt dies normalerweise zu einer Änderungskündigung seitens des Arbeitnehmers nebst (Nach-) Forderung des tariflichen Lohnes. Ggf. vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.

Ansonsten steht es dem Beschäftigten natürlich offen, seine Tätigkeit einzustellen und gegen die Haranziehung Widerspruch einzulegen, wenn Qualitätskriterien für EEJ nict erfüllt sind. Und die sind so gut, wie nie erfüllt (analog zu §19, §20 BSHG).

Da die Meisten geradezu notgeil auf Arbeit sind, egal ob das Gesetz erfüllt wird, wird das natürlich so gut wie nie geschehen. Selbst der Gang zum Arbeitsgericht wegen höherem Lohn werden 8 von 10 unterlassen. Daher ist Deine Frage im Prinzip auch nur von rein akademischer Natur.

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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Mittwoch 13. Juli 2005, 05:55

Vergebung, ich stelle hier keine akademische Frage. Es ist schon Fall bezogen. Nur bevor ich jemanden was rate, erlaube ich mir mich umfassend, soweit möglich Schlau zu machen.

Die Frage ist ja nicht nur ist die Arbeit zulässig, das wäre zu einfach. Sondern auch Stichwort: Arbeitsvertrag, Ferien... Und das der dann auch noch im letzten Jahr angefangen wurde. Wenn sich aus der Gier des Trägers ein Arbeitsvertrag ergibt, dann Pech für den Träger. Bevor man in dieser Richtung was unternimmt, sollte man wissen und nicht nur glauben das man mit seiner Meinung richtig liegt.

MFG
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Neuer Beitragvon Cato » Mittwoch 13. Juli 2005, 11:35

Die Sache ist die: Ich habe keine Lust, für jeden Einzelfall die betreffenden §§ rauszusuchen oder quasi einen Rechtsbehelfsweg fix und fertig zu beschreiben, so daß man es nur noch abschreiben muß. Evtl. auch noch mit allen Varianten, welche sich einstellen könnten. Habe ich früher mal eine Zeit lang gemacht. Mit dem Ergebnis, daß ich mir extrem viel Arbeit gemacht habe und weit über 95% das dann eh' nicht machten.

Wo der Weg lang geht, habe ich geschrieben. Wer es genauer wissen will, soll sich für SGB II sowie Arbeitsrecht Rechts- und Ratgeber-Literatur kaufen oder seinen Anwalt fragen, worauf es ohnehin für alle diejenigen hinauslaufen wird, welche schon in der grundlegenden Beantwortung solcher Fragen mehr oder weniger ahnungslos und unbeholfen sind. Und wem der Weg zum Anwalt zu mühsam ist, Bücher zu teuer (Der Ratgeber der FH Frankfurt kostet gerade mal 7 Euro) und es aber trotzdem bis aufs i-Tüpfelchen genau wissen will und mit grundlegenden Handlungsstrategien nicht zufrieden sind, hat ein ganz anderes Problem, an dessen Lösung ich mich nicht beteiligen kann.

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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 13. Juli 2005, 14:24

...dass man mit seiner Meinung richtig liegt.


Nun SeniorenStift®, ich dachte es geht nicht um Meinung(en) :-P

Mal ernsthaft, es ist in der Tat so, daß man nicht alle Eventualitäten abdecken kann. Zuvorderst braucht man dazu alle Fakten und Gegebeheiten des Einzelfalles. Auch sollte man diese selbst gelesen haben. Denn die Strategie muß grundsätzlich sein, nicht alle Argumente der Gegenseite zu liefern.

In Deinem geschilderten Fall kommt es auf viele Kleinigkeiten an.

Ein grober Weg wäre:
Erst mal schauen, was man grundsätzlich ausschließen kann (SGB II K 2 § 8 / 10).
Dann schauen, ob die gesetzlichen Bedingungen der Arbeit/Arbeitsplatz erfüllt sind.

Ich kann aus Erfahrung sagen, daß die meisten Arbeitgeber lügen/bluffen.
Aber entscheiden muß man selbst, ob man dagegen etwas unternehmen will. Und die Wege sind vielfältig - manchmal auch einfältig 8-)
Zuletzt geändert von Moderator am Donnerstag 14. Juli 2005, 09:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Literaturhinweis

Neuer Beitragvon Cato » Mittwoch 13. Juli 2005, 14:27

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Empfehlenswert!
Im nachzulesenden Beispiel geht es sogar um EEJ

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Neuer Beitragvon Cato » Donnerstag 14. Juli 2005, 07:46

Erst eine telefonische Rückfrage machte klar, worum es bei der Fragestellung eigentlich geht. Dazu noch folgende Antwort.

Ein AN, der mindestens einen Monat bei einem AG beschäftigt ist, begründet damit ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Nachzulesen im Nachweisgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nachwg/

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