Auswirkung

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

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Auswirkung

Neuer Beitragvon Horst » Montag 27. Juni 2005, 18:20

des Urteils vom 7.6.2005 BVerfG auf den sog. Elternunterhalt ?
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Montag 27. Juni 2005, 18:34

Hello Horst,

was hast Du erwartet? Die Umsetzung des Urteils wird dauern.
Glaubst Du vielleicht die hinterhältige Sachbearbeiterbrut ließe sich von so einem Urteil beeindrucken?
Solange diese miesen Rechtsbrecher für ihre Untaten nicht bestraft werden können, machen die weiter wie bisher ihren rassistischen und menschenverachtenden Dienst.
Gäbe es eine Haftungsklausel, wäre das schon längst anders, denn feige sind sie nämlich auch noch. Vergreifen sie sich doch nur an Schwächeren; nach oben, fehlt ihnen jedliches Rückgrad.

Doch solange sich die Hilfesuchenden weiter anlügen lassen und sich nicht ausreichend zur Wehr setzen, wird sich auch nichts ändern.
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Auswirkungen

Neuer Beitragvon Horst » Montag 27. Juni 2005, 21:54

Ich sehe es wie Sie / Du.
Habe so auch kommentiert bei Karl Heiliger.
Dennoch: Für Infos ist man als SELBST BETROFFENER immer dankbar.
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Dienstag 28. Juni 2005, 08:08

Die hinterhältige Sachbearbeiterbrut, diese menschenverachtenden rassistischen Unmenschen, diese feigen Rechtsbrecher, werden das Urteil lesen, zu Kenntnis nehmen und (die meisten hocherfreut) bei ihrer Arbeit berücksichtigen.

Warst Du übrigens bis zu Deiner Pensionierung als Chef von 45 solcher Unmenschen zufrieden mit Deinem Job? Warum hast Du ihn gemacht? Oder war Dein Sozialamt die rühmliche Ausnahme?
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 28. Juni 2005, 08:52

Nun verehrter Dummkopf,

als erstes solltest Du Dir angewöhnen korrekt zu zitieren oder es sein zu lassen. Und als zweites solltest Du nicht die gleiche Unsitte eines ungebildeten großen Leichtsinns verwenden und ohne Anrede hier auftreten. Aber auch daran merkt man, wie ihr doch seid.

Im Übrigen kann ich Dich beruhigen. Es war und ist nicht mein Sozialamt und auch nicht mein Geld (Danke für die Freud'sche Offenbarung)
Die Dienststelle war nicht die rühmliche Ausnahme; es gibt sie nicht, die Ausnahme.
Ich habe meine schwere Arbeit, wie alles was ich im Leben mache, sehr gerne gemacht. Meine Passion ist grundsätzlich die des Helfens gewesen. Und ich habe meine Leute nach oben immer geschützt und so manchem den Arsch gerettet. Doch die Wenigsten haben es zu schätzen gewußt. Integrität und Loyalität gehört nämlich auch nicht zu deren Ausstattung. Was ich kennengelernt habe war Hinterhältigkeit, Rassismus, Feigheit, bewußten Rechtsbruch und menschliche Verachtung.
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Dienstag 28. Juni 2005, 11:47

Hallo Mr. Streeter,

(die Anrede wegzulassen war unhöflich, da hast Du recht!)
wenn ich von "meinem" Sozialamt rede (wo bitte habe ich von "meinem Geld" gesprochen? Wenn Du mir schon vorwirfst, falsch zu zitieren, dann richte Dich doch bitte selbst auch danach!), dann meine ich das Sozialamt, bei dem ich arbeite, viele Hilfeempfänger nutzen diesen Begriff, wenn sie das Sozialamt meinen, das für sie zuständig ist. Wenn Du das für eine freudche Offenbarung hälst: Bitte.

Auch meine Passion ist es, zu helfen, und das geht vielen Mitarbeiter/innen von Sozialämtern genauso (dass man das nicht von allen behaupten kann, da sind wir beide uns ja schon öfter einig gewesen, dass man es von einer Vielzahl behaupten kann, entspricht meinen Erfahrungen). Deine scheinen anders zu sein.

Wenn es in "meinem" Sozialamt MitarbeiterInnen gibt, die bewußt rechtswidrig handeln, dann ist es u.a. meine Aufgabe, das abzustellen (was zum Beispiel in einem Fall mal zu einer Entlassung geführt hat), ich bin nämlich auch in leitender Position tätig. Wenn Du als Führungskraft in "Deinem" Sozialamt das nicht geschafft hast, tut mir das leid und ich kann es kaum glauben.

Vor einiger Zeit habe ich in irgendeinem Thread mal meine Meinung zu dem Thema geäußert, warum dieses Forum von so wenigen Fragesteller/innen genutzt wird. Unter anderem habe ich geschrieben, dass die häufig völlig unmotivierte Schelte von MitarbeiterInnen der Ämter einer der Gründe dafür sein könnte (die meisten Hilfeempfänger/innen haben nämlich ein gänzlich anderes Bild von den Sachbearbeiter/innen als Du). Cato hielt dem entgegen, er könne solche Postings nicht erkennen.

Mag der Deine Antwort auf Horsts Frage lesen, dann weiß er, was ich meine. Der Versuch, Hilfe zu leisten, wie das für dieses Forum gefordert ist, ist jedenfalls nicht zu erkennen.
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Zickenalarm oder was

Neuer Beitragvon Cato » Mittwoch 29. Juni 2005, 11:30

Ave,

für was habt Ihr Euch in den Haaren? Wohl zu heiß in der Sonne gesessen?

1. Die Antwort auf die Eingangsfrage ist für den Fragesteller möglicherweise unbequem, jedoch helfend in der Form, daß Erfahrungen mit den Behörden ungeschminkt weitergegeben werden.

2. Horst ist ein typischer Querulant, der hier in stetigem Rythmus seinen Fall im Bauchladen vor sich herträgt, obwohl es keinerlei Änderung oder wirklich neue Frage gegeben hat. Er hat erst treuherzig in den Rechtsstaat vertrauend viele Fehler gemacht, scheint nun auf dem richtigem Weg, möchte aber sein Recht möglichst gestern erfüllt bekommen. Seinen Frust über zähe Realitäten ventiliert er durch regelmäßige Beiträge hier, welche immer weniger ernst genommen werden. Insoweit kann er froh sein, daß ihm überhaupt geantwortet wurde und gut dazu.

3. Es gibt rund 10 Foren, welche sich mit ALG II, usw. befassen. Und es gibt verschiedene Gründe, weshalb bestimmte wenige Foren hierbei den anderen den Rang ablaufen. Teilweise liegt dies am Stand in Suchmaschinen, an Links auf anderen Seiten oder auch an der finanziellen und damit auch personellen Ausstattung. Es liegt aber mit Sicherheit nicht an Beiträgen, welche im Gesamtklima nicht gut auf Behörden zu sprechen sind. Da dies die aktuelle Gefühlswelt derer darstellt, welche auf Hilfe (gegen Behördenativitäten!) aus sind, ist sogar eher das Gegenteil der Fall.

4. Von positiven Ausnahmefällen höre ich immer nur von SBs in Foren, von Betroffenen dagegen nie. Warum wohl? Dagegen höre und erlebe ich seit rund 20 Jahren perfide Betrugsversuche, Verschleppungstaktik und Abwimmelversuche bei allen Sozialleistungsbehörden (Arbeitsamt, Sozi, BfA, usw.). Da ich es selbst regelmäßig erlebt habe, stellt sich schon die Frage, warum ich nie den positiven Ausnahmefall erlebt habe. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit hätte dies möglich sein müssen (in 5 verschiedenen Kommunen, usw). Um an Ausnahmefälle glauben zu können, müßte ich den auch einmal erleben; anders ist das nicht möglich. Aber evtl. nennt uns Dummkopf (evtl. auch vertraulich) seine Ausnahme-Kommune und wir könnten dann prüfen, was dort an positiven Ausnahmen möglich ist. So jedoch bleibt die Aussage von Dummkopf ein reines Hirngespinst.

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Danke

Neuer Beitragvon Horst » Mittwoch 29. Juni 2005, 13:02

Cato, für den "Querulanten". Wahrscheinlich ist Dir zu heiß.
Gerade hier habe ich nette Menschen kennengelernt, die mir geholfen haben. Ein tolles Forum.
Auch Ihnen, Mr. Streeter, sehr herzlichen DANK.

Mein, unser Problem läuft leider immer noch. Damit muss man sich deswegen doch nicht einfach abfinden und resignieren.
Die meisten finden sich in diesem Lande mit Amtsanmaßung, Behördenwillkür, ja auch amtlicher Erpressung ab.
Ist das etwa besser ?
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Mittwoch 29. Juni 2005, 15:53

Hello Dummkopf,

danke für die erwartete Reaktion in dem Punkt; ist echt einfach mit Euch 8-)


Und woher willst Du wissen, daß ich es nicht geschafft habe, solche Leute im Zaum zu halten? Bei mir hat jeder bekommen, was er verdient. Doch im Gegensatz zu den Meisten, darf jeder einmal versuchen mich zu veräppeln, aber halt nicht ein zweites Mal.

Abgesehen davon müßtest Du wissen, je höher man sitzt, desto weniger hat man dafür Zeit. Es sei denn, man nimmt sich die Zeit dafür, auch wenn sie dann an anderen Stellen fehlt.

Auch Du kannst mir nicht das Bild des guten SBs vermitteln; das gibt es nicht. Ich seh's doch auch immer noch täglich in den anderen Foren.
Sicher gibt es einige Wenige, die ihren Job so gut wie möglich machen (wollen). In Stressituationen fallen sie fix in die alten Verhaltensmuster und die sind immer rassistisch geprägt.
Bedenke, schon den Spruch: Das ist doch getürkt, halte ich für rassistisch - Türken gegenüber.
Und, ein Sachbearbeiter, der neben seinem Job und besonders während seiner Arbeitszeit noch Zeit hat sich in den Foren stundenlang rumzutreiben, der macht entweder seinen Job nicht richtig oder er hat zu wenig Fälle. Im u.g Forum sind es inzwischen fast zehn SBs, die das machen (können).

Außerdem solltest Du Dich in anderen Foren, wenn es gegen die HEs geht, auch so einsetzen. Im preus'schen Forum hättest Du da viel zu tun...

by the way, daß hier angeblich nichts los sei, was schon nicht stimmt, da Du die meisten Abteilungen gar nicht sehen kannst, stimmt hinten und vorne nicht.
Aber, vor allem solltest Du wissen, in diesem Forum gibt es keine von SBs oder den Betreibern eingestellten Fragen, um anschließend Action zu machen. Zudem wissen wir, daß viele HS masochistisch verlangt sind, eingeschüchert sind und auch Angst haben, gegen SBs vorzugehen. Woran das wohl liegen mag? An den guten SBs?

Es wäre ein leichtes diesem Forum ein scheinbares Leben, wie im o.g. Forum einzuhauchen. Abgesehen davon geht das Beitragsvolumen dort seit 2 Jahren schwer zurück.

Aber warten wir's ab.
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Neuer Beitragvon Gast » Donnerstag 30. Juni 2005, 11:40

Hallo Dummkopf,

Mag der Deine Antwort auf Horsts Frage lesen, dann weiß er, was ich meine. Der Versuch, Hilfe zu leisten, wie das für dieses Forum gefordert ist, ist jedenfalls nicht zu erkennen.


Deine Behauptung trifft nicht zu. Ich weiß, daß Horst hier sehr viel Hilfe erfahren hat; mehr als von allen Sachbearbeitern, mit denen er jemals zu tun hatte. Die meisten Sachbearbeiter haben ihn in den Foren verhöhnt und lächerlich gemacht - einfach widerlich.
Auch ich habe hier die optimale Hilfe erhalten. Gerade Mr.Streeter hat mir unter anderem mein Vermögen gerettet. In anderen Foren, speziell im jetzigen Preus-Forum, haben die Sachbearbeiter mich sehr schlecht beraten, genau so schlecht wie mein damaliger Sachbearbeiter. Ich habe bisher noch keinen erlebt, der mich korrekt behandelt hat. Ich kann deren Verhalten manchmal überhaupt nicht nachvollziehen. Was haben die bloß davon, wenn sie mir Geld vorenthalten, was mir rechtlich zugestanden hätte?
Wenn ich diese Menschen von hier nicht gehabt hätte, wäre mein Leben viel schlechter verlaufen und das Sozialamt hätte mich um mein Vermögen betrogen. Durch die kompetente Hilfe von Streeter bin ich sogar wieder unabhängig vom Sozialamt geworden. Doch ich würde nicht zögern, sofort jede Mark von denen zu holen, die mir zusteht.

Ich weiß, Streeter, daß Du sowas nicht magst, aber das mußte mal wieder gesagt werden; ich habe es satt, daß alle Sachbearbeiter auf Dir rumtramplen und gar nicht wissen, was Du in Wahrheit für 'ne Perle bist.
Lass Dir von diesen Typen weiterhin nichts gefallen. Sie haben keine Milde verdient, was ich so im Preusenforum lesen muß.

Liebe Grüße

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Neuer Beitragvon Horst aus Hessen » Donnerstag 30. Juni 2005, 13:57

Besser hätte ich es nicht sagen können.

Vielen, vielen herzlichen Dank.

Mr. Streeter hat mir geholfen über Gebühr ohne Eigennutz.
Solche M e n s c h e n gibt es LEIDER kaum noch.
M E N S C H E N - wooooooooooo seid Ihr.

Danke, Elli. D A S tut wirklich sooooooooo guuuuuuuuuuuut.
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Donnerstag 30. Juni 2005, 20:21

Hello Elli, Hello Horst,

jetzt laßt es gut sein. :P

Bisher habe ich es immer alleine geschafft, mich gegen jeden Widerstand durchzusetzen. Auch wenn es bis zu 7 SBs, wie im Preussen-Forum des öfteren der Fall, waren, welche versucht haben mich niederzuringen. Mann gegen Mann fehlt es denen eh an Charakter. Auch im neusten Fall, in welchem mich das bornierte und oberarrogante RT mit hinterhältigem Zweierleimaßmessen versucht zum Schweigen zu bringen. Mal sehen, was sie sich noch so alles einfallen lassen 8-)
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 30. Juni 2005, 22:10

Hallo Horst,

Die Entscheidung des BVerfG präzisiert im Grunde eine Rechtslage, die bereits vom BGH in mehreren Urteilen ausgeführt worden ist. Insofern ist die Feststellung von Dummkopf (...werden das Urteil lesen, zu Kenntnis nehmen und (die meisten hocherfreut) bei ihrer Arbeit berücksichtigen.) eine reine Farce. Man hätte sich schon vorher an die gängige Rechtsprechung (mit Freude) halten müssen. Eine nähere Kommentierung von solchen Verhaltensweisen erübrigt sich, weil wir alle wissen, was wirklich gespielt wird.

Der Unterhalt von Kindern gegenüber den pflegebedürftigen Eltern ist schom immer begrenzt! Was sich jedoch das beteiligte Sozialamt (und auch das LG) da geleistet haben, kann man getrost als hinterhältig und auch als rechtliche Einfalt ansehen.

Die der Betroffenen vom LG auferlegte Verpflichtung zur Annahme eines zinslosen Darlehens und zur Bewilligung einer Grundschuld auf ihren Miteigentumsanteil entbehrt jeder Rechtsgrundlage und steht in krassem Widerspruch zu allen zur Anwendung gebrachten Normen. Das Gericht hat sich mit seiner Entscheidung der Bindung an Gesetz und Recht entzogen und damit die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Betroffenen in nicht mehr durch die verfassungsmäßige Ordnung legitimierter Weise beschränkt.

1. Die Leistungsfähigkeit der Betroffenen ist - auch nach Auffassung des LG - erst mit dem Darlehensangebot des Sozialhilfeträgers, also nach dem Tod ihrer Mutter, entstanden. Damit hat das Gericht einen Unterhaltsanspruch für einen vergangenen Zeitraum mit einer Leistungsfähigkeit der Betroffenen begründet, die erst nach dem Wegfall der Bedürftigkeit der Mutter eingetreten ist. Dies widerspricht schon in Wortlaut und Systematik den hier maßgeblichen unterhalts- und sozialhilferechtlichen Regelungen. Ein Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB besteht nur dann, wenn Bedürftigkeit beim Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit beim Unterhaltspflichtigen zeitgleich vorliegen. Auch §§ 90, 91 BSHG, die die Überleitung von Unterhaltsansprüchen ermöglichen, die dem Hilfeempfänger im Zeitraum der Hilfeleistung zustehen, gehen von einer zeitlichen Kongruenz zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit aus. Die Heranziehung von § 89 BSHG zur Begründung eines Unterhaltsanspruchs steht in klarem Widerspruch zum Wortlaut dieser Norm und zu ihrer systematischen Einbindung in das sozialhilferechtliche Gefüge.

2. Die Auslegung des LG widerspricht auch dem Zweck der angewendeten Normen. Dem Grundsatz des Sozialhilferechts, einen Rechtsanspruch auf Hilfe - wenn auch gegenüber einem Unterhaltsanspruch nur nachrangig – zu geben, läuft zuwider, mit Hilfe eines vom Sozialhilfeträger gewährten Darlehens einen zivilrechtlich nicht gegebenen Unterhaltsanspruch sozialhilferechtlich begründen zu wollen. Diese rechtliche Konstruktion würde letztlich Sozialhilfeansprüche gänzlich zum Wegfall bringen. Denn wenn mit Hilfe eines Darlehens die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen hergestellt werden könnte, läge es in der Hand des Sozialhilfeträgers, einen Sozialhilfeanspruch nicht zum Tragen kommen zu lassen. Dies hätte zur Folge, dass ein Bedürftiger zwar selbst mit der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gegenüber einem nicht leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen scheitern würde, der Sozialhilfeträger jedoch mit einem entsprechenden Darlehensangebot den Unterhaltsanspruch begründen und sich damit von seiner Verpflichtung zur Sozialhilfegewährung befreien könnte. Es liefe außerdem dem Sozialstaatsgebot zuwider, das fordert, Menschen einen Anspruch auf staatliche Hilfe zukommen zu lassen, um so ihr Existenzminimum zu sichern.

3. Schließlich widerspricht die Auslegung des LG auch dem Willen des Gesetzgebers. Er hat dem Elternunterhalt gegenüber dem Kindesunterhalt nicht nur nachrangiges Gewicht verliehen (§ 1609 BGB), sondern auch den Umfang der Verpflichtung deutlich gegenüber der Pflicht zur Gewährung von Kindesunterhalt eingeschränkt (§ 1603 Abs. 1 BGB). Die nachrangige Behandlung des Elternunterhalts entspricht der grundlegend anderen Lebenssituation, in der die Unterhaltspflicht jeweils zum Tragen kommt. Bei der Pflicht zum Elternunterhalt ist dies meist dann der Fall, wenn die Kinder längst eigene Familien gegründet haben, sich Unterhaltsansprüchen ihrer eigenen Kinder und Ehegatten ausgesetzt sehen, sowie für sich selbst und für die eigene Altersabsicherung zu sorgen haben. Dazu tritt nun ein Unterhaltsbedarf eines oder beider Elternteile im Alter hinzu, der mit deren Einkommen, insbesondere ihrer Rente, vor allem im Pflegefall nicht abgedeckt werden kann. Diesen sich kumulierenden Anforderungen hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er sichergestellt hat, dass dem Kind ein seinen Lebensumständen entsprechender eigener Unterhalt verbleibt.

Die vom Gesetzgeber dem Elternunterhalt zugewiesene, relativ schwache Rechtsposition wird durch die neuere Entwicklung der Gesetzgebung aus jüngerer Zeit noch weiter untermauert. Stichwort: schrittweisen Reduzierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Bescheidenheit

Neuer Beitragvon Horst aus Hessen » Freitag 1. Juli 2005, 12:15

zeigen Sie, Mr. Streeter.
Das zeigt Ihren g u t e n Charakter.
Ich recherchiere, schreibe auch in anderen Foren, weil ich irgendwie
die "Einzelkämpfer" ( hier zum Thema Elternunterhalt ) gerne einen würde.
D A S haben "uns" diese SB - es mag ja auch "Nette" geben, voraus: Sie kooperieren. Sie haben auch ihr internes Forum mit diesen bösartigen Absichten gegen den Bürger / Betroffenen.

Es tut gut, dass es M E N S C H E N gibt, die verstehen, auch selbstlos helfen.

DANKE, Mr. Streeter.
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Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7.6.20

Neuer Beitragvon Horst aus Hessen » Freitag 8. Juli 2005, 06:25

- - - und damit zurück zum Thema.
Hat schon jemad dazu Infos / Newsletter ?
Ich glaube wohl doch kaum.
Wir sollten bitte dranbleiben.
Ich glaube jedoch nicht ernsthaft an positive Auswirkungen für amtlich Bedrängte / wirklich BETROFFENE.
Der K (r) a m p f mit diesen SB wird weiterhen.
In der Union gibt es sogar Bestrebungen , das deutsche UnterhaltsUNRECHT noch zu verschärfen.
Wachsamkeit ist und bleibt geboten.
Solidarität der Betroffenen bleibt auf der Tagesordnung.
Dazu kann auch der Verweis auf Links, auf andere Foren dienen.

"Einen Finger kann man brechen , eine ganze Faust nicht "
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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 8. Juli 2005, 11:13

Hallo Horst,

ich habe mich ausführlich zum Thema geäußert. Siehe oben.


Die Umsetzung eines Urteil hängt in erster Linie davon ab, ob über das Urteil Kenntnis vorliegt und, ob der Betroffene die Kraft und den Mut hat, gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme wegen Unterhalt vorzugehen.


Man muß also immer dran bleiben, damit der Staat nur das bekommt, was im gesetzlichen Rahmen verläuft.

Weiterhin viel Glück und Kraft.
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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 8. Juli 2005, 22:41

Hallo Dummkopf,

da Du anscheinend nicht in der Lage bist, gewisse Zusammenhänge zu begreifen, ausnahmweise:

Unter Bitte Lesen besonders in der Rubrik Löschungen/Sperrung/Modifizierung steht normal alles, was man wissen muß. Aber dennoch:

Die Rubrik Fragen und Antworten, in der wir uns momentan befinden, ist öffentlich, jeder, ob registriert oder nicht, kann hier schreiben und lesen. Die Mitgliederliste können nur Freigeschaltete lesen - also nicht öffentlich. Wer also in Fragen und Antworten etwas postet, was in einem nicht öffentlichen Bereich oder in anderen Foren drin stehen soll, veröffentlicht etwas, was der Öffentlichkeit nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Wenn jemand von sich aus etwas schreiben würde, wäre das seine Sache, er hätte die Rechte an seinen Daten, nicht Du.
Und, allein Dein Satz: Ich habe keinerlei....sondern mich lediglich auf , sagt doch schon alles.
Und zudem hast Du ...dümmlich vermutete persönliche Zusammenhänge veröffentlicht, das wäre schon Grund genug.

Schließlich ist es wie woanders auch:
Es wurde entschieden, daß diese Löschung Bestand haben wird. Einen weiteren Diskussionsbedarf sieht man nicht. Ein weiterer Postingsverkehr erfolgt in dieser Angelegenheit von uns aus nicht mehr und ist selbstverständlich auch nicht erwünscht.

Diese Nachtricht wurde automatisch genriert und wird ebenso automatisch wieder entfernt.
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Auswirkungen des BVerfG-Urteils

Neuer Beitragvon Horst » Montag 11. Juli 2005, 06:19

D A S ist das Thema.
Bitte keinen Zweikampf.
Das nützt nur den SBs in diesen Amtsstuben.
Parteisch sein gegen Amtsmissbrauch, Behördenwillkür, denn amtlich Bedrängte / Betroffene haben leider keine Lobby. Das ist der Punkt !
Das Thema " SB " bleibt ein Thema.
Dazu habe ich zwei weitere Foren unter http://www.vergewaltung.de entdeckt.
Konzertiertes Handeln g e g e n diesen Behörden- und Parteienstaat ist geboten.
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