Leistungen zu Unrecht bezogen durch Arbeitsaufnahme

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Leistungen zu Unrecht bezogen durch Arbeitsaufnahme

Neuer Beitragvon nice » Sonntag 19. Juni 2005, 21:28

Hallo ihr lieben,

ich habe im februar 04 meine vom arbeitsamt bezahlte schulische ausbildung als mediengestalterin erfolgreich beendet und wurde dann direkt in die arbeitslosigkeit entlassen. Ab Januar 05 durfte ich mich dann hartz4 empfänger nennen und hatte schon die hoffnung verloren überhaupt noch einen job zu finden. da ich nicht wählerisch bin, habe ich mich überall beworben wo nur eine stelle frei war. Am dem 1. märz 05 habe ich dann endlich etwas gefunden. Zwar 70km entfernt und eine tägliche zugfahrt von 3h40min unterwegs... aber was solls!

ich teilte dies der arbeitsagentur relativ spät mit. Etwa eine woche vor arbeitsbeginn, also an dem tag wo ich den arbeitsvertrag auch unterschrieb. jetzt zum punkt: ich habe am 1.märz mein hartz 4 geld in höhe von 594,00 überwiesen bekommen. Davon lebte ich und musste auch noch 174,00 EUR für die zugfahrt zu meiner arbeitsstelle zahlen, und bekleidung (anzüge) kaufen, was finanziell nur durch geld leihen möglich war. Am 30.März wurde mein erster lohn überwiesen (1270 EUR), den ich dann zum leben für April nutzte.

Jetzt habe ich einen schrieb von der arbeitsagentur bekommen, indem es heißt ich hätte im märz zu unrecht leistungen bezogen und ich muss nun alles zurückzahlen. Aber was hätte ich tun sollen ohne diese leistungen für märz? ich hätte den job gar nicht annehmen können?

Wenn man das ganze nüchtern betrachtet habe ich den märz 05 2x geld gekommen. 1x leistungen von der arbeitsagentur und 1x gehalt rückwirkend, welches ich aber erst im folgemonat (april) nutzen konnte. Hat viell. irgendjemand ähnliche erfahrungen gemacht? Kann ich wenigstens meine fahrtkosten und arbeitskleidung geltend machen? Geht es denn jedem so der aus der arbeitlosigkeit entlassen wird im prinzip in dem monat der arbeitsaufnahme kein monatseinkommen hat? Es ist doch fakt dass der arbeitgeber immer rückwirkend und der staat im vorraus zahlt. Da entsteht doch durch diese vorgehensweise immer eine finanzielle kluft?

Ich finde das arbeitsamt hätte mich gerne informieren und sagen können, dass ich das geld für den monat nur als darlehen bekomme. Das wäre echt ok gewesen.

Über ein paar infos bin ich sehr dankbar,
lg d
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nice
 

Neuer Beitragvon Cato » Montag 20. Juni 2005, 05:09

Hallo,

da hat Dir Dein Arbeitgeber ganz schön geschadet, daß er Dir den Lohn für März auch im März noch ausbezahlt hat.

Das ALG II ist auch für den ersten Arbeitsmonat, sofern Du in diesem Monat kein Geld bekommst. Für diese Schussligkeit ist Dein Arbeitgeber verantwortlich. Ein Tag später das Geld (wie auch üblich) und Du könntest das Geld vom Arbeitsamt behalten. Daher überlegen, ob Du Deinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagst (wegen verfrühter Lohnzahlung und den bekannten Folgen).

Ansonsten ist das ALG II für März wie ein Darlehen anzusehen. Du hättest zwar auch Überbrückungsgeld, Fahrtkosten, usw. beantragen können, aber auch da lauern viele Fallstricke. Antrag nur vor Aufnahme der Arbeit möglich und es kann schon mal 6 Wochen dauern, bis das Geld kommt. Du hast Dich also nicht ganz konform verhalten, jedoch letztlich am Vorteilhaftesten für Dich, weil bei 6 Wochen späterem Geldeingang nutzt Dir der konforme Weg auch nichts mehr.

Ansonsten ist der Bescheid vom Arbeitsamt korrekt. Das heißt, Du mußt das Geld zurückzahlen. Es gibt aber ein großes ABER dazu. Denn Rückzahlungspflichtig bist Du letztlich nur, wenn Du über das 1,5-fache des ALG II verdienst. Zusätzlich gilt die Pfändungsgrenze. Ansonsten bist Du nicht zahlungspflichtig und Du kannst Zahlungsaufschub beantragen, welcher i.a.R. sofort gewährt wird. Dabei zeigt die Erfahrung, daß derartige Forderungen nach einigen Jahren völlig aufgegeben werden, wenn Du hartnäckig genug niemals etwas davon zahlst. Nichtzahlen kann sich also lohnen, erfordert aber die Nerven dazu und zu den Mahnungen. Bei jeder Zahlung - und sei sie noch so gering - lebt die Sache allerdings völlig neu auf, weil das Arbeitsamt dann sofort rückschließt, daß bei Dir wohl doch was zu holen sei.

Cato
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Montag 20. Juni 2005, 09:46

Hallo nice,

im Recht des Alg-II gilt das sog. Zuflussprinzip, d.h. alles Einkommen, dass Dir im Monat des Bedarfs zufließt, ist auf diesen Bedarf anzurechnen. Deshalb ist es richtig, wenn Cato schreibt, dass Dir in der Tat für März kein Alg-II mehr zugestanden hat, weil Du eben im März das neue Einkommen anzurechnen war. Wäre es erst nach dem 31. März auf Deinem Konto eingegangen, wäre die Alg-II Zahlung für März rechtens gewesen.
Ob Cate es ernst meint, wenn er empfiehlt, Deinen Arbeitgeber auf Schadenersatz zu verklagen, weiß ich nicht, ich würde abraten. Denn einmal muss beim Schadenersatzpflichtigen ein Verschulden vorliegen (was wohl kaum ein Richter in der Tatsache erkennen wird, dass eine Lohnzahlung evtl. zu früh erfolgt ist, war wir darüber hinaus ja nicht einmal wissen) und zum anderen dürfte es dem Verhältnis zum Arbeitgeber nicht förderlich sein.

Die Tatsache aber, dass Dir das Alg-II für März nicht zugestanden hat, heißt aber noch nicht zwingend, dass auch die Rückforderung rechtens ist. Die Rückforderung einer Sozialleistung muss gem. § 50 SGB-X erfolgen, das setzt voraus, dass der Bewilligungsbescheid (der durch die Zahlung ergangen ist) gem. § 45 SGB-X rechtmäßig aufgehoben wurde.
Das wiederum setzt voraus, dass die Zahlung zu unrecht erfolgt ist (das ist der Fall) und dass Du nicht auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides vertraut hast und Dein Vertrauen auch schutzwürdig ist (ist ein wenig verkürzt).
Zunächst mal hast Du der ARGE alles mitgeteilt, wozu Du verpflichtet warst, nämlich dass Du eine Arbeit aufnimmst. Das hast Du getan am Tag, als Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Früher kann das von Dir niemand verlangen. Da Du den Lohn für März tatsächlich erst für April zur Verfügung hast, bist Du als Laie natürlich davon ausgegangen, dass die Zahlung, die Du für März von der ARGE bekommen hast, rechtmäßig war, Du hast also auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung vertraut. Und welche Gründe sollten dafür vorliegen, dass dieses Dein Vertrauen nicht schutzwürdig ist. Evtl. könnte man Dir vorwerfen, dass Du die rechtswidrigkeit der Zahlung grob fahrlässig nicht gekannt hast (sie also hättest wissen müssen). Bei einem Laien kann man das aber sicher nicht so ohne weiteres feststellen, zumal es nicht einfach nur um "normale" Fahrlässigkeit geht, sondern um grobe Fahrlässigkeit.

Ich würde an Deiner Stelle gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und (falls dieser zurückgewiesen wird) Klage beim Sozialgericht erheben. Das ist kostenlos und meiner Meinung nach auch nicht ganz aussichtslos. Ich bin allerdings nicht das Bundessozialgericht, will sagen: Das ist meine Meinung und die kann ein Gericht auch haben oder eben nicht.

Solltest Du die Rückforderung des Amtes akzeptieren, kann ich nur raten, mit der ARGE über eine Ratenzahlung zu verhandeln bzw. mit einer Stundung der Forderung, wenn Du zur Zeit gar nichts zurückzahlen kannst. Von dem Rat, einfach nicht zu zahlen halte ich persönlich nichts, denn die Kosten durch Mahnungen, Verzinsung usw. können enorm hoch werden - und dass Zahlungen einfach so mal vergessen werden, wäre bloßer Zufall. Auch die Hoffnung, dass irgendein verpennter Behördenmitarbeiter evtl. vergißt, rechtzeitig zu mahnen und dadurch irgendwann mal die Verjährung eintritt, ist angesichts der Tatsache, dass die Rückzahlungen von Alg-II von den Landesarbeitsämtern mit speziell dafür ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchgeführt wird, eher gering.
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