wohnungskündigung

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wohnungskündigung

Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 10. Mai 2005, 07:50

guten morgen!

eine frage, wo ich mir hier eine antwort erhoffe...

problem:

sozialamt hat meine miete nicht eingezahlt und nu bin ich gekündigt wegen mietrückstand und mit frist 3 monate.
sozialamt sagt, kündigung ist unwirksam...
rechtsanwalt sagt, kündigung ist wirksam

WER HAT NU RECHT?

danke
und schönen tag
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 12. Mai 2005, 10:14

Hallo Gast,

das stimmt die Kündigung ist rechtswirksam. Denn Du und Dein Vermieter sind Vertragspartner.

Allerdings kannst Du das Sozialamt schadensersatzpflichtig machen, falls deren Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Neuer Beitragvon Gast » Donnerstag 12. Mai 2005, 17:49

hallo!

und wie mache ich das?
danke sehr!
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Neuer Beitragvon Gast » Freitag 13. Mai 2005, 07:38

hallo!

sozialamt weigert sich umzug zu bezahlen, da es ja in ihren augen keine rechtswirksame kündigung ist

und sollten sie zahlen, dann als darlehen.

danke sehr!
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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 13. Mai 2005, 08:34

Hallo Gast,

um sowas zu machen, muß man alle Fakten kennen. Zuvorderst muß aus diesen Fakten ermittelt werden, wen nun eigentlich die Schuld trifft.


Grundsätzlich muß der (Sozial)Staat jedoch verhindern, daß ein Bürger obdachlos wird.

Du kannst Dir auch das Darlehen geben lassen und dann dagegen vorgehen...

Es gibt viele Möglichkeiten, die aber immer von den Gegebenheiten des Falles abhängen.
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Dienstag 17. Mai 2005, 09:07

Ist eine Wohnung wegen Mietrückständen rechtmäßig gekündigt (und ich unterstelle mal, dass ein Anwalt da mehr Kompetenz hat, als ein Sozialamt), kann man die Kündigung (wenn es denn die erste Kündigung wegen Mietrückständen ist) durch Zahlung der rückständigen Miete wieder unwirksam machen.
Das Ziel sollte also sein, dass das Sozialamt so schnell wie möglich seiner Zahlungsverpflichtung (so sie denn besteht) nachzukommen und die rückständige Miete an den Vermieter zu zahlen.
Das sollte (ggf. mit Hilfe des Anwalts) so schwer nicht sein.
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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 18. Mai 2005, 22:24

Hallo Dummkopf,

..wenn es denn die erste Kündigung wegen Mietrückständen ist..


Kleine Korrektur:

wenn es denn die erste Kündigung wegen Mietrückständen innerhalb der letzten 2 Jahre ist

Dieser Trick - Zahlung der Mietrückstände inklusive der entstandenen Kosten - funktioniert nur bei der fristlosen Kündigung.
Bei der normalen Kündigung gelten dann andere Gegebenheiten.
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