Zuzahlungen bei Unterhalt

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Zuzahlungen bei Unterhalt

Neuer Beitragvon blitz » Donnerstag 21. April 2005, 14:31

Hallo,

ich habe ein Frage:

Ich zahle nur einen Teil des Pflichtunterhaltes meiner Kinder, da ich Arbeitslos bin und dazu Schwerstbehindert.
Nun kommt meine Ex-Frau bei mir an, Sie müsse 38,- Euro für den Kindergarten dazubezahlen, da dieses ein Ganztagskindergarten ist und sie diese Kosten einsparen würde.
Nun hat man Ihr gesagt, ich müsse mich an diesen Kosten zur Hälfte beteiligen dazu wäre ich Verpflichtet.
Dieses kann ich mir nicht vorstellen, da ich ja schon Unterhalt zahle und mit diesen müsste doch alles abgegolten sein (Ich werde aber selbstverständlich meine Ex-Frau so weit wie Irgendmöglich unterstützen).
Es geht also nur darum um ein Streitpunkt zu klären wer nun Recht hat.

Schön wäre es wenn es dazu evtl. Urteile oder einen Gestztetext gibt.

Gruß Uwe
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 21. April 2005, 15:41

Hallo Uwe,

eine Unterhaltsverpflichtung setzt u.A. voraus, daß der Unterhaltsverpflichtete dazu finanziell in der Lage ist. (§ 1581 BGB)
Unterhaltsleistungen, welche über den Bedarfskontrollbetrag hinaus gehen, können von Unterhaltsverpflichteten nicht verlangt werden.

(Urteile gibt es dazu jede Menge, aber der § reicht völlig aus.)

Sogesehen stimmt zwar, was man Deiner Frau gesagt hat, jedoch wurde wieder mal vergessen, die ganze Wahrheit zu sagen, die da lautet: "Ihr Mann ist dazu verpflichtet, wenn er dazu finanziell in der Lage ist." :lol:

Aber mal etwas anderes. Wieso muß Deine Frau zum Kindergarten etwas zuzahlen? Ist sie erwerbstätig? Wie sind die Kinder im Kindergarten untergebracht? Halbtags oder Ganztags mit oder ohne Essen?
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Neuer Beitragvon blitz » Freitag 22. April 2005, 00:06

Die Größere ist in einen Ganztags-Integrationskindergarten untergebracht, wo diese natürlich ein Mittahs-essen erhält und meine Ex-Frau erhält Hartz IV, sowie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, da ich nur einen geringen Teil zahlen kann.


Auf jedenfall sind mir meine Kinder wichtig und ich habe mich von Anfang an gesagt das ich die Hälfte übernehmen werde, falls Ihr Widerspruch ohne erfolg ist.
blitz
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Neuer Beitragvon Gast » Freitag 22. April 2005, 11:35

Hallo Uwe,

es ehrt Dich, wenn Du Deine Frau bzw. Deine Kinder nicht hängen lassen willst. Ich begebe jedoch zu bedenken, dass wenn man kein Geld hat, nicht leisten sollte.

Nach einem neg. beschiedenen Widerspruch, ist noch lange nichts entschieden. Die darauf folgende Klage bis zur höchsten Instanz bringt da wesentlich mehr. Widersprüche werden gerne, wenn auch mit den seltsamsten Begründungen, abgeschmettert.

Aber warte mal, was der MOD noch schreibt. Der ist richtig gut.


Gruß

Hartwig
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Neuer Beitragvon blitz » Freitag 22. April 2005, 11:54

Hallo Hartwig,

es geht mir da nicht um Geld sondern um meine Tochter, wenn meine Ex-Frau den Zuschuß zahlen muß wird meine Tochter nicht mehr in dem Kindergarten bleiben können, aber um eine gute Entwicklung nach höchstmaß Garantieren zu können und um Nachteile welche meine Tochter hat auf ein minmum zu reduzieren ist dieser Kindergarten Notwendig.

Darum werde ich zahlen ob es gut ist oder nicht ob ich mich noch weiter einschrenken muß das interessiert mich in solchen fällen nicht denn es ist auch meine Tochter und wir haben trotz der Scheidung ein sehr gutes freundschaftliches Verhältnis, auserdem läßt man Freunde und eigene Kinder nicht hängen, wofür weder meine Ex-Frau noch meine Tochter etwas können das diese di Zuzahlung leisten muß.
blitz
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