Waschmaschine

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Waschmaschine

Neuer Beitragvon Marion K » Mittwoch 13. April 2005, 22:52

Hallo Leute,

erstmal toll, daß es so ein Angebot gibt.

Habe beim Sozialamt eine Waschmaschine beantragt und habe heute die Ablehnung bekommen. Weiß aber daß das illegal ist, weil meiner Freundin haben sie letztes Jahr auch eine Waschmaschine genehmigt.

Wie gehe ich jetzt weiter vor. Wie begründe ich den Widerspruch. Reicht da, wenn ich einfach schreibe, daß ich eine Waschmaschine brauche. Weiß gar nicht wie man das macht und was für Fehler man dabei machen kann.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Marion
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Marion K
 

Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 13. April 2005, 23:29

Hallo Marion,

also, illegal ist die Ablehnung nicht - eher rechtswidrig :P

Auf Deutschen Sozialämtern ist man seit 1.1.2005 der Meinung, daß es - bis auf wenige Ausnahmen - keine einmaligen Beihilfen mehr geben soll. Schließlich wurde ja der Regelsatz großzügig auf das Niveau von 1990 angehoben 8-)

Zuvorderst ist die Frage zu klären, ob Du tatsächlich ein Sozialhilfeempfänger bist oder ALG II bekommst?
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Donnerstag 14. April 2005, 01:30

1. Wenn du ALG II Bezug bist, gibt es den Weg eines Darlehns. Diese Darlehn muss man mit 10% vom ALG II Geld, längstens allerdings nur 1 Jahr zurückzahlen.
2. Du hattest bis jetzt noch keine Möglichkeit die Summe für eine Waschmaschine anzusparen. Hier wäre ein Punkt für einen Möglichen Widerspruch.
3. Man kann den Ansparbetrag (10% von ALG II) auch nur einmal ausgeben, was aber ist dann mit der u.a. Bekleidung, mit möglichen Arztrechungen usw.?
Bist Du Mitglied der Gewerkschaft bekommst du Sozialrechtschutz, bist du es nicht kannst du PKH (Prozesskostenhilfe), bei einem Anwalt beantragen.

Machen kann mal viel. Ob man damit durchkommt kommt ist eine andere Frage. Loht der Aufwand dir zu helfen. Bist du bereit für dein RECHT zu kämpfen. Keiner soll glauben das dieser asoziale Staat ihm etwas freiwillig gibt. Man muss schon alle Register ziehen. Wer dazu nicht bereit ist, kann wie in deinem Fall die Wäsche in Zukunft mit der Hand Waschen. Dieses ist auch eine Möglichkeit einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme.

MFG
:evil:
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Freitag 15. April 2005, 10:15

Hallo Marion,

der Vergleich mit Deiner Freundin hilft nicht weiter, weil ab dem 01.01. eine völlig neue Rechtslage gilt.

Die Leistungen (und da macht es zunächst mal keinen Unterschied, ob Du unter die Regelungen des SGB-II (Arbeitslosengeld 2) oder des SGB-XII (Sozialhilfe) fällst), die gewährt werden, wurden weitgehend pauschaliert, weshalb (fast) keine einmaligen Beihilfen mehr vorgesehen sind. Das ist keine Erfindung der (Sozial-)Ämter, sondern das ist so gesetzlich geregelt.
Unabhängig davon, ob Du laufende Leistungen erhälst oder nur einmalig eine Hilfe zur Beschaffung der Waschmaschine brauchst, kannst Du (ebenfalls nach beiden Gesetzen) ein Darlehen beantragen. Dieses Darlehen soll gewährt werden, wenn ein normalerweise durch die Regelsätze gedeckter Bedarf (das ist bei einer Waschmaschine der Fall) nach dem Umständen unabweisbar ist und auf keine andere Weise gedeckt werden kann.

Du solltest zunächst mal klären, ob das Amt überhaupt über ein solches Darlehen entschieden hat oder ob einfach eine Ablehnung geschrieben wurde, ohne auf die geschilderte Möglichkeit einzugehen.

Wenn Du Widerspruch einlegen willst, kannst Du das schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt machen oder wie oben schon geschildert Prozesskostenbeihilfe beantragen und ggf. einen Anwalt beauftragen.

Hilfreich ist oft auch die Einschaltung einer Beratungsstelle (mal im Telefonbuch suchen).
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