von Dummkopf » Dienstag 5. April 2005, 16:23
Hallo hjp,
ich denke, dass das so nicht richtig ist.
Zunächst einmal: Wir leben in einem freien Land, in dem jeder seinen Wohnsitz selbst bestimmen kann. Wenn also Deine Stieftochter sich eine eigene Wohnung sucht, ist das allein deren Sache. Da sie einen Anspruch auf Alg-II-Leistungen hat, sind bei der Berechnung dieses Anspruchs auch ihre Unterkunftskosten zu berücksichtigen (bis zur angemessenen Höhe).
Denkbar wäre vielleicht, dass die ARGE (oder wer immer bei Euch für Alg-2 zuständig ist) versuchen wird, sie auf Selbsthilfe zu verweisen (so nach dem Motto: Du brauchst von uns nicht so viel Geld, weil Du die Kosten durch das Wohnen bei der Mutter gering halten kannst), das ginge aber nur dann, wenn diese Möglichkeit auch tatsächlich bestünde. Das ist aber zunächst mal nicht der Fall, weil Ihr sie ja nicht mehr bei Euch wohnen lassen wollt.
Wäre noch die Frage nach der Unterhaltspflicht. Ich habe noch nie davon gehört, dass es zur Unterhaltspflicht gehört, seine volljährige Tochter bei sich wohnen zu lassen. Aber ich bin nicht unbedingt das, was man einen Unterhaltsexperten nennen kann, vielleicht findet sich ja hier noch jemand, der dazu genaueres sagen kann.
Etwas anderes ist es bei den Kosten, die mit dem Wohnungswechsel evtl. verbunden sind (also Umzugskosten, Renovierung der neuen Wohnung, Mietkaution, Maklergebühr, ggf. Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln). Hier bin ich der Meinung, dass ein Anspruch auf Übernahme solcher Kosten nur dann besteht, wenn der Wohnungswechsel notwendig ist - und das ist er in Eurem Fall nur, wenn die Gründe, die Euch dazu bewegen auch "schwer genug" sind. Ich weiß, das ist sehr schwammig, aber genauer kann ich es nicht sagen.
Ich würde (sofern ich mir die Beschaffungskosten leisten könnte) eine Wohnung beziehen und von der ARGE die Übernahme der Kosten verlangen. Aber ich kann gut reden, denn die Probleme, die entstehen, wenn die ARGE sich stur stellt, hätte in diesem Fall Deine Stieftochter zu ertragen - und das kann unter Umständen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ziemlich problematisch werden. (Will sagen: Nicht auf mich verlassen, sondern sehr genau jeden Schritt überlegen).
Und noch ein Problem könnte entstehen, auf das ich hinweisen möchte: Ggf. kann es bei Eurer Wohnung Probleme geben, wenn die Stieftochter auszieht: Wenn die Wohnung für zwei Personen nicht mehr angemessen ist, könnte Euch eine Aufforderung zum Umzug oder eine Senkung des Alg-2 ins Haus stehen. Also auch hier geanau erkundigen.