Steuererstattung vs. Stromnachzahlung

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

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Steuererstattung vs. Stromnachzahlung

Neuer Beitragvon Tim A » Montag 28. Februar 2005, 00:20

Hi,
wie läuft das eigentlich mit einer Steuererstattung wenn gleichzeitig Nachzahlungen für Strom und Mietnebenkosten anstehen.
Ich hatte hier gerade jemanden der muss knapp 500€ Strom und 200€ Nebenkosten für 2004 nachzahlen. Außerdem hat er seine Steuererklärung abgegeben und erwartet rund 1000€ Erstattung.

Ich hab ja schon an verschiedenen Stellen gelesen, das Steuererstattungen als Einkommen angerechnet werden. Ist das auch bei den anstehenden Nachzahlungen so oder kann man diese bezahlen und nur der Rest wird vom Amt eingesackt.

Im Grunde genommen ist die Erstattung doch eine Art ansparen.

Gruß
Tim
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Neuer Beitragvon Cato » Montag 28. Februar 2005, 01:02

Hallo,

Nachzahlungen für Nebenkosten (Betriebskosten) müssen vom Amt übernommen werden. Aber damit rechnen, daß die das sehr zögerlich bearbeiten und erstmal abzuwimmeln zu versuchen (habe da gerade selbst Klage laufen).

Nachzahlungen für Strom müssen nur dann übernommen werden, wenn mit Strom geheizt oder zugeheizt wird (E-Strahler im Bad reicht). Ansonsten muß jede Stromnachzahlung selbst bezahlt werden. Ggf. Ratenzahlung mit dem Energieversorger vereinbaren.

Steuernachzahlungen gelten im Monat des Eingangs als Einkommen und werden daher in diesem Monat voll angerechnet. Ist im nächsten Monat noch was davon übrig, gilt dieser Betrag als Vermögen, welcher nur insoweit angerechnet wird, wenn damit der Vermögensfreibetrag überschritten wird.

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Das war früher so!

Neuer Beitragvon Gast » Montag 28. Februar 2005, 13:14

Hi,

das war früher so, dass einmalige Einnahmen im Folgemonat als Vermögen galten. Inzwischen ist das nicht mehr so, jetzt wird die einmalige Einnahme auch in den Folgemonaten berücksichtigt.

Zitat der DVO: Einmalige Einnahmen sind vom Beginn des Monats an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen und sollen für einen angemessenen Zeitraum berücksichtigt werden.

Alg 2 soll für die Zahl von ganzen Tagen nicht erbracht werden, die sich unter Berücksichtigung der monatlichen Einnahmen nach Abzug von Freibeträgen und Absetzbeträgen bei Teilung der Gesamteinnahmen durch den ermittelten täglichen Bedarf einschlißlich der zu zahlenden Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Gruß,
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Montag 28. Februar 2005, 14:09

Wenn Nachzahlungen als Einnahmen angesehen werden, ist meine Auffassung derart:
Ich darf (als Einleinstehender) 65 € als Einnahme (egal mit was ich diese Erzielt habe) diese behalten. Diese gilt dann natürlich auch dann wenn das Amt die Einnahmen für mehrer Monate aufteilt auch dann müsste dann der „Freibetrag“ berücksichtigt werden.

Wer mehr Einkommen haben darf, dann ist dieser anzusetzen!

Das ist meine Auffassung, wenn das Amt das nicht tut, wie immer Widerspruch Klagen und erheben.

Frage an Gast:
Was ist „ein angemessener Zeitraum“

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Neuer Beitragvon Tim A » Montag 28. Februar 2005, 14:43

Das sind ja "rosige" Aussichten. Um nicht zu schreiben Wegelagerei.
Dann bekommt wohl demnächst einer den Strom abgestellt weil seine Ersparnisse dem Amt zufallen.

Mal sehen wenn es so kommt, vielleicht interessiert es dann die ortliche Presse.

Oder wenn der genaue Betrag feststeht, sich für einen Monat beim ALg2 abmelden, dann sollte die Steuerrückzahlung das sein, was sie eigentlich auch ist, angespartes Vermögen aus dem Vorjahr.

Gruß
Tim
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Neuer Beitragvon Gast » Montag 28. Februar 2005, 16:01

@ SeniorenStift:

Eigentlich hab ich oben schon beantwortet was ein "angemessener" Zeitraum ist:


<<Alg 2 soll für die Zahl von ganzen Tagen nicht erbracht werden, die sich unter Berücksichtigung der monatlichen Einnahmen nach Abzug von Freibeträgen und Absetzbeträgen bei Teilung der Gesamteinnahmen durch den ermittelten täglichen Bedarf einschlißlich der zu zahlenden Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. >>

Na dann übersetzt ich mal das Behördendeutsch. Der SB muss quasi ausrechnen, wie lange der HE mit dem Geld leben kann. Er muss daher weiterhin auf Alg2 Niveau regeln. Da er nicht mehr über Alg2 pflichtversichert ist, sind auch die Beiträge zur freiwilligen KV zu berücksichtigen.

Ne völlig bescheuerte Regelung, aber so steht es nun einmal in der DVO drin.

@Tim: By the way: Zu deiner Frage noch wegen der Zahnspange: seit dem 01.01.05 kann der Eigenanteil an einer kieferorthopädischen Beihilfe nicht mehr übernommen werden, auch nicht nach SGB XII. Du hast also schon eine Ablehnung bekommen, oder wirst eine bekommen. Sorry!

Gruß,
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Tippfehler!

Neuer Beitragvon Gast » Montag 28. Februar 2005, 16:03

Es soll natürlich heißen dass er weiterhin auf Alg2 Niveau leben muss.
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Neuer Beitragvon Cato » Montag 28. Februar 2005, 17:00

Hallo,

DVOs sind auch nicht gerade das Gelbe vom Ei und im Rechtsbehelfsweg (Klage) sehr leicht anfechtbar. Insbesondere, wenn wie hier Zuflußprinzip und Identitätsprinzip völlig über den Haufen geworfen werden.

Daneben gibt es an dieser Praxis nichts zu deuteln und auch die örtliche Presse wird sowas nicht interessieren. Da besteht selbst bei bedeutend mehr noch kein Interesse, davon abzuweichen, wie man Stammtischbrüder mit Informationen bedient.

Insbesondere auch deswegen, weil es sich hierbei nicht um einen Effekt im Paket Hartz IV handelt, sondern immer schon so war. Nur waren viele bisher davon nicht betroffen und das Schicksal der Anderen hat sie genauso wenig interessiert, wie das heute nun auch bei ihnen zum Tragen kommt. Also nicht wundern, wenn das keinen interessiert. Die Menschen reagieren da im Prinzip nicht anders als viele, welche nun plötzlich ganz erschreckt reagieren. Aber wer interessiert sich schon für das Schicksal der anderen. So z.B. für Asylbewerber, welche grundsätzlich 20% weniger zum Leben erhalten und somit die Versuchsgruppe für weitere Kürzungen darstellen. Es wird viel nach Solidarität gerufen. Die Meisten sind jedoch selbst erst dann bereit, diese zu geben, wenn sie ihrer selbst bedürfen. So kann es jedoch nicht funktionieren.

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Neuer Beitragvon Gast » Montag 28. Februar 2005, 18:13

Hi,

klar ist die DVO nicht gerade das Gelbe vom Ei und man kann Widerspruch gegen die Bescheide einreichen. Alles weitere werden dann die Gerichte entscheiden. Aber momentan ist es nun einmal so, dass sich die Ämter weitgehend an die DVO halten.

Aber ich finde man sollte die HE schon darauf hinweisen, was sie beim Amt erwartet. Hier hatte der HE die Info, dass einmaliges Einkommen im Folgemonat Vermögen ist. So ist es nun mal laut der DVO nicht! Der wird doch im Amt hoch gehen, wie ein HB Männchen wenn sein SB nach der DVO verfährt. Das hilft weder ihm, noch dem Amt.

Oder die andere Info: dass die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nach dem SGB XII übernommen wird. Wenn er den Antrag beim Amt stellt, wird er eine Ablehnung bekommen und sich schwer darüber wundern....
Gruß,
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 28. Februar 2005, 22:23

Hallo Tim,

grundsätzlich mußt Du beachten, daß man/frau sich weder menschlich noch fachlich und schon gar nicht rechtlich auf Sachbearbeiter verlassen soll.
Von solchen Individuen wirst Du fast immer benachteiligt.
Gerade an der aktuellen Lage kannst Du sehr genau erkennen, wie Sachbearbeiter - ob nun von sich aus oder von oben gefordert - bescheißen. Da werden Koma-Patienten , vierundachtzigjährige etc. pp. zu arbeitsfähigen ALG II - Empfängern gestempelt, damit die kommunale Kasse Geld einspart - für Geld machen die alles - sogar Rechtsbruch. Aber das war vorher auch schon so mit dem Wohngeld - auch da wurde, wenn auch nicht in dem großen Stil wie aktuell, die übergeordnete Stelle betrogen.
Es kann ihnen ja (leider) nichts passieren.
Gibt ein Hilfeempfänger seine 100 Euro Einnahmen monatelang nicht an, ist er ein Betrüger und wird meist streng bestraft.
Zahlt ein Sachbearbeiter einem Hilfesuchenden 100 Euro Hilfe monatelang zu wenig aus, passiert dem rechtsbrechenden Sachbearbeiter überhaupt nichts.
Wenn der Hilfeempfänger Pech hat (schlechte Schriftsätze - Schöner Anwalt), bekommt er das Geld noch nicht einmal nachgezahlt.

Den Hinweis
"man sollte die HE schon darauf hinweisen, was sie beim Amt erwartet."
kann man getrost vergessen, denn die Leute wissen alle, was sie dort erwartet, :shock: sonst wären sie nicht hier. :P
Grundsätzlich ist dort immer Ruhe zu bewahren und sachlich zu argumentieren. Nie zeigen, daß man sich ärgert oder unzufrieden ist.
Zum Luft machen gibt es bessere Orte.


Es gibt mehrere Möglichkeiten das Geld zu retten. Die am längsten dauernde ist die der Klage. Das hier auftretende Hauptproblem ist die Zeitdauer und das Nichtscheren um die Rechtslage durch Sachbearbeiter.
Eine Steuererstattung ist nicht gleich Einkommen. Das meist von Sachbearbeitern zitierte Urteil, gibt das auch nicht grundsätzlich her. Sie ist nur dann Einkommen, wenn kein bestimmter Zweck vorliegt.

"...Sozialhilferechtlich ist Einkommen alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Dabei ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt..."

Eine Steuererstattung läßt sich rechtlich immer anders bestimmen.

Die einfachste Lösung scheint mir eine Abtretung (zumindest für die Stromnachzahlung [siehe Cato], welche meist eh nicht - vor allem jedoch sehr zögerlich - übernommen werden) gegenüber dem Gläubiger zu sein.
Zur genauen Klärung ziehen wir uns aus Datenschutzgründen ins Wohnzimmer zurück.
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Neuer Beitragvon Tim A » Dienstag 1. März 2005, 00:02

So da wär ich nochmal,
zuerst mal danke für die vielen Antworten, ich habe eigentlich aus jeder Antwort etwas gebrauchen können.

Zunächst mal, weil es angesprochen wurde zu den Zahnspangen:
Ich habe da bisher noch keine Ablehnung bekommen, weil ich keinen Antrag für Fremde stellen kann. Aber auch die Betroffenen konnten bisher keinen Antrag stellen, weil seit letzten Herbst die Publikumsvormittage eingestellt wurden und jetzt nur noch Vorsprache nach telefonischer Terminabsprache möglich ist. Daran scheitert es bisher, bei jedem Anrufversuch landet man in einer Warteschleife die ab und zu durch das abnehmen und sofort wieder auflegen eines Hörers unterbrochen wird. Etwa alle 15 Minuten meldet sich der Pförtner und Informiert kurz das auf der Leitung gesprochen wird und es geht weiter mit der Warteschleife. Ich glaube fast es ist wahrscheinlicher das der Ebay Verkäufer der mich besch... hat sich meldet als die Hochangesehenen und hart Abrbeitenden Mitarbeiter des Sozis.
Auch wenn es wirklich so sein sollte, dass der Antrag abgewiesen wird so wird er doch gestellt, schon allein weil man ohne den Bescheid der Ablehnung nichts weiter unternehmen kann.
Wie solls auch anders gehen, nach 10 Monaten die Behandlung abbrechen und warten bis die Brackets aus dem Mund gegammelt sind?
Nein zur Not bezahl ich die Rechnung, dass hilft aber nur rudimentär weil a. Kann ich es mir nicht leisten das für alle so in den Hintern gekniffenen Kinder in Deutschland zu tun. Und b. landen die Leute und ich am ende noch wegen gemeinschaftlichem Sozialbetrug im Knast. Die Kohle könnte ja zufluss sein.

Bei der Steuererstattungssache bin ich zwiegespalten, die Abtretung erscheint mir eine ganz gute Lösung weiß aber nicht ob ich die Empfehlen soll da mir noch etwas anderes in den Sinn gekommen ist. Ich möchte darüber aber nicht öffentlich schreiben, aber wenn schon alle Erwerbslosen in den Augen der Staatsmacht "hohl in der Birne" sind...

So nebenher bemerkt, die Fragen die ich Stelle betreffen in der regel nicht meine Situation. Ich schaffe es im Moment ohne jede staatliche Leistung auszukommen und bete jeden Abend das es so bleibt.
Ich bin halt irgendwie in die Situation gerutscht, das mich des öfteren Leute fragen und ich nicht alles eindeutig beantworten kann. Manche von den Leuten benutzen meine Rechner und ich habe keine Anhnung was sie tun (Nur habe ich jetzt gebeten "das bestimmte Forum", nicht zu nutzen weil durch die Einwahldaten der Eindruck enstehen könnte ich hätte mich da unter falschem Namen eingeloggt). Es gibt aber immer wieder Leute die sich nicht an einen Rechner und erst recht nicht ins Internet trauen, deren Fragen geb ich halt weiter.

Gruß
Tim
(PS.: Ich bin dann mal gespannt auf das Wohnzimmer)
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Dienstag 1. März 2005, 04:25

@Gast
Was aber ist wenn ich u.a viel Steuern zurückbekomme und ich mich aus dem ALG II vorübergehen verabschiede?

Denn ich muss ja kein AGL II in Anspruch nehmen! Denkbar wäre u.a. ja auch eine Erbe von sagen wir mal 50.000 €, wenn ich das dann durch 340 € ALG II + Miete usw., müsste ich ewig davon Leben! Was darf ich dann je Monat verbrauchen?

Ich denke mal nicht das man mir zumuten kann das ich NUR je Monat soviel ausgeben darf wie ich ALG II bekommen habe?

Wenn das Geld weg ist (bist auf das was man mir als Vermögen zugesteht) kann ich dann wieder ALG II beantragen?

Und eine Frage hast du nicht beantwortet! Was ist mit den monatlichen Einkommensfreibeträge? Darf ich die Abziehen? Müsste ja eigentlich so sei. Denn es ist nicht definiert um was für Einkommen es sich handeln muss. (könnten Mieten einnahmen sein, Aktiengewinne etc.)

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Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 1. März 2005, 07:10

@Moderator:

Die vierundachtzigjährige Koma-Patienten waren vielleicht nicht das beste Beispiel von dir, denn die wären allein schon vom Alter her ein Fall für die Grusi, selbst wenn sie noch absolut fit wären. :wink:

Wenn ein HE monatlelang seine 100,00 € Einnahmen nicht angibt, könnte der SB zwar theoretisch eine Betrugsanzeige machen, in der Regel wird er dies allerdings nicht tun, da es für ihn einen Zeitaufwand bedeutet und das Verfahren in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

@Tim:

Zunächst mal Glückwunsch, dass du derzeit nicht auf staatliche Leistungen angewiesen bist, das ist sicherlich niemand gerne. Dass deine Bekannten telefonisch beim Amt nicht durch kommen ist natürlich nicht in Ordnung. Ich muss dir allerdings sicherlich nicht sagen, dass man so einen Antrag auch schriftlich stellen kann.
Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann man ihn allein schon deshalb ablehnen, da die Rechnung bereits Schulden darstellt. Daher sollten sich die Betroffenen mal mit dem Antrag beeilen.
Ich find es ja auch ziemlich hart, dass der Eigenanteil an der kieferorthopädischen Behandlung nicht mehr übernommen wird. Was nutzt dir jedoch die Aussage, dass der Eigenanteil übernommen wird, wenn letztendlich doch ne Ablehnung kommt? Und es wird ne Ablehnung kommen, der SB hat überhaupt keine andere Entscheidungsmöglichkeit! Gegen die Ablehnung können dann die Betroffenen natürlich Widerspruch einlegen.

@SeniorenStift:
Na das Erbe oder der Lottogewinn bon 50.000 € wird wohl nicht so häufig vorkommen, aber nach der derzeitigen DVO müßte man tatsächlich ewig davon leben. Die Einkommensfreibeträge wären bei der Berechnung abzuziehen. Wenn das Geld weg ist kann man natürlich wieder Alg2 beantragen. Wenn man das Geld allerdings "verschleudert" hat (Extrembeispiel: beim Glücksspiel in LA und innerhalb ner Woche ist das Geld futsch), muss man mit einer Kürzung aufgrund unwirtschaftlichem Verhaltens rechnen.

Gruß,
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 1. März 2005, 10:28

Nun verehrter gast,

das war nicht mein Beispiel, sondern das von der AOK. Und wie ich finde, ein sehr gutes Beispiel :-P


Die AOK Baden-Württemberg berichtete von hunderten Fällen, darunter Menschen mit beidseitiger Beinamputation. In Niedersachsen und Bremen wurden laut AOK mehrere hundert Sozialhilfeempfänger als arbeitsfähig eingestuft, obwohl sie aus Gesundheitsgründen wahrscheinlich nicht arbeiten können. Es gehe um Patienten, die sich im stationären Entzug befinden oder wegen eines Schlaganfalls seit Wochen im Krankenhaus lägen. Zu den Bremer Fällen zählen laut AOK ein Komapatient, Drogensüchtige in Rehabilitation, Menschen in ambulant- psychiatrischer Behandlung und zu 80 Prozent Schwerbehinderte.


Apropos Unwirtschaftlichkeit (ein guter Freund nannte das mal Entreicherung) - Diese Unwirtschaftlichkeit müßte rechtsverbindlich nachgewiesen werden. Das wird sehr schwer werden für den zuständigen Sachbearbeiter. Dazu gehört schon etwas mehr.

Das

"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig...die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit herbeiführt..."

soll mal rechtsverbindlich nachgewiesen werden.
Von den Fällen, in denen ich die Schriftsätze der Gegenpartei übernehme, wird dies in keinem Fall gelingen.
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Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 1. März 2005, 12:11

Hi,

jepp, sicherlich erhalten derzeit viele HE alg2, obwohl die gar nicht erwerbsfähig sind. Wenn der HE nun einmal im Antrag angegeben hat, dass er mehr als drei Stunden täglich erwerbsfähig ist, dann musss man dies halt erst mal so hin nehmen.
Zumindest beim Komapatienten hätt ich jedoch so meine starken Zweifel. :-P

Allerdings ist man nicht unbedingt erwerbsunfähig, nur weil man gehbehindert ist, da werden viele Gehbehinderte völlig anderer Meinung sein....

Sicherlich werden die Argen Fälle sich diese Fälle unter die Lupe nehmen und auf kurz oder lang, werden sie dann wieder zum Sozialamt wandern und Sozialhilfe erhalten. Hat den schönen Nebeneffekt dass die Statistik wieder schöner wird.

Zur Unwirtschaftlichkeit: klar muss man diese rechtsverbindlich nachweisen, hab nie was anderes behauptet.....
Gruß,
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 1. März 2005, 12:58

Na Nachtgrabb,

habe ich je behauptet, daß Du etwas anderes behauptet hättest? 8-)
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Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 1. März 2005, 13:20

Hmmm Moderator,

habs mir noch mal durchgelesen. Das haste echt nicht behauptet. 8)
Gruß,
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 1. März 2005, 13:35

uii, denschweissvonderstirnwisch

da hab' ich aber noch mal Glück gehabt, Nachtgrabb :lol:
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Mittwoch 2. März 2005, 01:28

Ich habe dich also so zu verstehen verstanden:

Du würdest als SB (alle deine Kollegen) erst mal kürzen bei der „Vermutung eines“ unwirtschaftlichen Verhaltens und ich müsste beweisen das du unrecht hast.

Echt nett: Umkehr der Beweislast, Verfassungsbruch usw.

Ich sag mal so: Ich melde mich für 14 Tage bei dir ab, lege meine Kohle (50.000) unter das Kopfkissen, melde mich wieder an, du darfst 25 % kürzen, ich lege Widerspruch ein und Klage, du hast arbeit, und ich halte deine Kürzug bequem durch, und irgendwann, wenn du das nicht beweisen kannst zahlst du das alles nach.

Ich würde dir einen erzählen, wie die Kohle ist mir gestohlen worden, verbrand usw., ja ich würde sogar soweit gehen und sagen ich bin Spielsüchtig (Krankheit). Das alles in Absprache mit einem guten RA. Den einigen bei dem du kürzen kannst ist derjenige der nichts hat, und zu dumm ist sich zu wehren.

Das letzte was ich machen würde ist das Geld auf ein Konto zu hinterlegen, den darauf hast du einen Einblick.

Leider habe ich nicht die 50.000 € und dich nicht als SB, sonst hätten einer von uns beiden echt spaß! Du bist der zu meinem Bedauern leider nicht.

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Neuer Beitragvon Gast » Mittwoch 2. März 2005, 13:02

Hi,

wo hab ich denn geschreiben, dass ich einfach mal so kürze? Da hast du wohl etwas falsch verstanden.........

Zunächst mal würde ich natürlich ne Anhörung machen und mal schauen, was du dazu zu sagen hast. Bei der Geschichte mit dem Diebstahl würde ich halt einen Nachweis anfordern, dass der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde. Bei der Geschichte dass das Geld verbrannt ist, würde mich brennend interessieren wo es denn gebrannt hat. Da ist doch sicherlich dann auch noch mehr verbrannt.
Bei der Spielsucht würde mich interessieren ob du in Therapie bist.

Mal angenommen du würdest es echt hin bekommen und ich könnte dir nichts nachweisen: was solls, dann isses halt so.

Ich hab zwar keinen Einblick auf dein Konto, aber spätestens beim Datenabgleich würden mich die Zinseinnahmen etwas stutzig machen.
Gruß,
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Freitag 4. März 2005, 17:49

Das mit den Zinsen vergiss mal lieber. Es gibt Leute die sind gierig, auch auf 3,5 % und siehe das ich lege das unter das Kopfkissen.

Das mit dem Verbrennen ist ganz einfach (u.a. Versteckt in der Mikrowelle) und aus versehen das Ding angesellt. Das mit der Therapie, das vergiss mal ganz schnell! Ich muss mich nämlich nicht behandeln lassen, soweit sind wir in diesem Land nicht. Wenn dem nämlich so wäre, dann würde ich mal vorschlagen das alle Alkoholiker, zwang Therapiert werden. Angefangen bei den Bundestagabgeordneten.

Die einzigen Menschen die du schikanieren kannst sind die die nichts haben. Die die was haben und dich bescheißen wollen, an die kommst du nicht mal im Ansatz ran. Den dann heißt es Du musst Gerichtsfest beweisen und nicht nur vermuten. Was dann wegfällt ist die Umkehr der Beweißlast die SA immer drauf haben. Wenn ich genügend Geld habe, ist es mir doch egal ob du sofort, oder über den Umweg Gericht bezahlst. Ich freu mich sogar noch darf, denn die Gerichtskosten hat dein Amt dann auch noch an der Backe.

Wieso kann nicht jede Behörde feststellen was und wo ich Konnten habe? Ja selbst die Konnten wo ich nur eine Vollmacht habe werden Dir Mitgeteilt. Nur der Kontostand wird dir (noch) nicht Mitgeteilt! Allerdings nur bei den Armen, bei den Reichen darfst du das natürlich nicht!

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By, by..........

Neuer Beitragvon Gast » Samstag 5. März 2005, 01:50

Hi,

was soll ich mit der Antwort schon anfangen? Bist du auch zu einer sachlichen Antwort fähig? Na ja, wie auch immer, hast mich immerhin mit dieser Antwort erfolgreich aus dem Forum vertrieben.
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Re: By, by..........

Neuer Beitragvon Cato » Samstag 5. März 2005, 09:06

Anonymous hat geschrieben:Na ja, wie auch immer, hast mich immerhin mit dieser Antwort erfolgreich aus dem Forum vertrieben.
By,
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Hallo,

so wenig reicht, um Dich aus einem Forum zu vertreiben? Da beobachte ich bei Dir aber in anderen Foren ganz andere Nehmerqualitäten. Ansonsten soll man Reisende nicht aufhalten, egal, warum sie reisen.

Cato
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Neuer Beitragvon Gasterich » Samstag 5. März 2005, 11:57

Hallo Cato,

aufgrund eures "freundlichen" Umgangtons seid ihr doch derselbe Inzuchtsverein, wie im alten Forum. Wenn ihr eure eigenen Beiträge und die des "Horst aus FD" abzieht, dann bleibt doch nur eine Handvoll anderer Beiträge übrig. Ihr seid ein Privstforum schlechtgelaunter und übelwollender Loser.

Liebe Grüße


* Der Verfasser ist ein alter Bekannter und postet im Preusschen Forum unter BIG EASY.
* Hier hat er es schon unter diversen Nicks probiert - Sogar weiblichen Nicks sind dabei. Aber, da er dumm, primitiv und menschenverachtend ist, lohnt sich die Mühe nicht. Einfach ignorieren. Das kennt er gut.*
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Samstag 5. März 2005, 15:37

Wir sind ein „Inzuchtverein“, besser das als Durchrasst von SB. Zu Menschen sind wir freundlich, wenn sie es sich verdienen. Zu dem asozialen Gesindel das in Amtsstuben herumgammelt und auf Kosten der Allgemeinheit lebt leider nicht.

Sag mir mal eines wie viel Geld bekommen alle ALG II Bezieher und wie viel „Diäten“ schaufelt ihr nach hause? Ihr nennt euern Sadistmus auch noch arbeiten.

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