Hallo Tim,
grundsätzlich mußt Du beachten, daß man/frau sich weder menschlich noch fachlich und schon gar nicht rechtlich auf Sachbearbeiter verlassen soll.
Von solchen Individuen wirst Du fast immer benachteiligt.
Gerade an der aktuellen Lage kannst Du sehr genau erkennen, wie Sachbearbeiter - ob nun von sich aus oder von oben gefordert -
bescheißen. Da werden Koma-Patienten , vierundachtzigjährige etc. pp. zu arbeitsfähigen ALG II - Empfängern
gestempelt, damit die kommunale Kasse Geld einspart - für Geld machen die alles - sogar Rechtsbruch. Aber das war vorher auch schon so mit dem Wohngeld - auch da wurde, wenn auch nicht in dem großen Stil wie aktuell, die
übergeordnete Stelle betrogen.
Es kann ihnen ja (leider) nichts passieren.
Gibt ein Hilfeempfänger seine 100 Euro Einnahmen monatelang nicht an, ist er ein Betrüger und wird meist streng bestraft.
Zahlt ein Sachbearbeiter einem Hilfesuchenden 100 Euro Hilfe monatelang zu wenig aus, passiert dem rechtsbrechenden Sachbearbeiter überhaupt nichts.
Wenn der Hilfeempfänger Pech hat (schlechte Schriftsätze - Schöner Anwalt), bekommt er das Geld noch nicht einmal nachgezahlt.
Den Hinweis
"man sollte die HE schon darauf hinweisen, was sie beim Amt erwartet."kann man getrost vergessen, denn die Leute wissen alle, was sie dort erwartet,
sonst wären sie nicht hier.
Grundsätzlich ist dort immer Ruhe zu bewahren und sachlich zu argumentieren. Nie zeigen, daß man sich ärgert oder unzufrieden ist.
Zum Luft machen gibt es bessere Orte.
Es gibt mehrere Möglichkeiten das Geld zu retten. Die am längsten dauernde ist die der Klage. Das hier auftretende Hauptproblem ist die Zeitdauer und das Nichtscheren um die Rechtslage durch Sachbearbeiter.
Eine Steuererstattung ist nicht gleich Einkommen. Das meist von Sachbearbeitern zitierte Urteil, gibt das auch nicht grundsätzlich her. Sie ist nur dann Einkommen, wenn kein bestimmter Zweck vorliegt.
"...Sozialhilferechtlich ist Einkommen alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Dabei ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt..."Eine Steuererstattung läßt sich rechtlich immer anders bestimmen.
Die einfachste Lösung scheint mir eine Abtretung (zumindest für die Stromnachzahlung [siehe Cato], welche meist eh nicht - vor allem jedoch sehr zögerlich - übernommen werden) gegenüber dem Gläubiger zu sein.
Zur genauen Klärung ziehen wir uns aus Datenschutzgründen ins
Wohnzimmer zurück.