Ich habe eine Frage zu einem Fall.
Angenommen eine Frau bekommt Unterhaltsgeld vom Exmann. Jetzt bietet sich ihr die Möglichkeit, ihre eigene Wohnung als Eigentumswohnung zu erwerben, da die Wohnung sonst zwangsversteigert und ihr als Mieterin gekündigt würde. Sie ist aber gerade erst umgezogen und ein neuer Umzug nach so kurzer Zeit wäre finanziell und emotional eine Belastung. Also entschließt sie sich, die Wohnung als Eigentumswohnung zu kaufen.
Nun tritt nach einiger Zeit der Fall ein, dass ihr Exmann kein Unterhaltsgeld mehr zahlt und sie also zum Sozialamt geht. Muss sie jetzt die Eigentumswohnung wieder verkaufen und von dem Erlös leben, bis es aufgebracht ist, oder kann sie in dieser Wohnung bleiben?
Nehmen wir mal an, sie zahlt aufgrund einer hohen Eigenleistung nur noch einen kleinen monatlichen Betrag an die Bank und andere Wohnungen am Ort wären genauso teuer.
Soviel ich weiß, zahlt das Sozialamt ja 345 Euro plus Miete an Hilfeempfänger. Wie würde das jetzt in diesem Fall aussehen?