kann Folgendes mir und meinen Kindern helfen ???

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kann Folgendes mir und meinen Kindern helfen ???

Neuer Beitragvon Anni » Samstag 19. Februar 2005, 16:21

Hallo,

heute morgen im Auto habe ich folgendes (natürlich aus dem Netz gesaugt) gehört:

Hunderttausende ALG-II-Bescheide unrechtmäßig?


Verstößt Hartz IV gegen das Gesetz? (Fotos: dpa; Montage: T-Online)
Das Hartz IV-Gesetz ist in einem wichtigen Punkt möglicherweise verfassungswidrig. Das gehe aus einer ersten Entscheidung eines Sozialgerichts zum Arbeitslosengeld II hervor, berichtet die "Bild am Sonntag". Danach habe das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. Damit wären Hunderttausende Bescheide über Arbeitslosengeld II nicht rechtmäßig.

Arbeitlose Frau klagte
Vor dem Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur hatte ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz die bei ihm lebende arbeitslose Frau mit seinem Einkommen unterstützen muss.

Gericht: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Die 35. Kammer des Sozialgerichts zwang die Arbeitsagentur nun per einstweiliger Anordnung, der Frau doch Arbeitslosengeld II zu zahlen. Die Begründung des Gerichts: Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. "Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel drei des Grundgesetzes dar", heißt es in der Entscheidung.

Partnereinkommen bei "wilder Ehe" nicht anrechnen
Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass es ebenfalls rechtswidrig sei, Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften anzurechnen. Das sei nur möglich, "wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann". Aber davon könne die Behörde nicht bei jeder "wilden Ehe" ausgehen. Das Gericht: Die Tatsache, dass zwei Partner "in einer gemeinsamen Wohnung wohnen und in einem gemeinsamen Bett schlafen, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme", dass zwischen beiden eine "Not- und Einstandsgemeinschaft" bestehe.


Bitte helft mir meinen eA anzufertigen.... ich schaffe es nicht alleine....

D A N K E !!!!!
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 20. Februar 2005, 11:01

Hallo Anni,

Dein Antrag ist in Arbeit. Dont't panic.
Unser (fast) allseits geliebter Streeter, schreibt gerade die Begründung, auf Grund des gerade ergangenen Urteil in Düsseldorf, um.
Dort hat man, wie er schon seit vielen Jahren in diversen Foren (und auch dort) erklärt hat, die Verfassungwidrigkeit für das Anrechnen von Lebenspartnereinkommen festgestellt. Gleichzeitig wurde dort auch festgestellt, daß das generelle Anrechen von Einkommen in eheähnlichen Gemeinschaften rechtswidrig íst...etc.pp.

Wir bearbeiten zur Zeit über 100 Rechtsstreite in dieser Sache. Es kann sich also nur um Jahre handeln :-P










nee, :lol: da Dein Fall unter den 10 ersten war, bist Du diese Woche (sowas von) dran - wenn nicht wiedermal ein Attentat eine Zeitverscheibung verursacht.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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ich glaube...

Neuer Beitragvon Anni » Sonntag 20. Februar 2005, 11:06

Du kannst Dir die Arbeit sparen...

Mein ehemaliger Partner hat mir gestern offenbart, daß er nichts mehr für mich empfindet und sich eine eigene Wohnung suchen wird....

Das ist kein Witz...
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 20. Februar 2005, 11:10

ups...können wir telefonieren?
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ich ...

Neuer Beitragvon Anni » Sonntag 20. Februar 2005, 11:12

melde mich heute nachmittag mal per Mail...

Momentan hängen soviele Klöße im Hals....
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 20. Februar 2005, 11:16

..das dachte ich mir schon, deswegen fragte ich.


Ich bin für Dich da. Bei Anni findest Du meine Handynummer.

IdD
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Neuer Beitragvon Tim A » Sonntag 20. Februar 2005, 19:29

Hallo Anni,
das tut mir wirklich leid für dich, aber vergiss eins nicht.
Halte den Kopf immer erhoben und wenn Dir dannach ist Schrei alles raus.
Gruß
Tim
At the end of the joke...
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