Hallo, zusammen,
hier in unserem Landkreis werden die Alg II -Empfänger vom Landratsamt (Amt f. Beschäftigungsförderung) "betreut". Diese haben für Bewerbungskosten, Fahrtkosten andere Beträge als die Arbeitsagenturen. Mich würde mal interessieren, was Alg II-Empfänger, die weiterhin von den AA betreut werden, an Bewerbunsgkosten, Fahrtkosten, reisekosten usw. erhalten.