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Neuer Beitragvon Anni » Samstag 15. Januar 2005, 22:14

Aaaaalso,...

habe ja auch parallel direkt meine SB gefragt, was jetzt mit meinem Kleinen ist... schaun mer mal...was sie mir antworten wird... wenn überhaupt...

Im Bescheid sind schon meine Großen mit aufgeführt... aber direkt konnte ich nicht erkennen, von wem der Beitrag gezahlt wird... habe dann erst mal wohl meinen Beitrag umsonst an die KK rausgejagt...

Am Montag rufe ich direkt mal meine KKSB an, die mir bestimmt weiterhelfen kann...

Ich danke Euch vielmals für die Infos....
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Neuer Beitragvon Anni » Samstag 15. Januar 2005, 22:16

ist wohl irgendwie hier falsch reingeruscht... sollte eingentlich eine Antwort sein...

Hmmmmmm
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 16. Januar 2005, 12:36

Hi Anni,

Im Bescheid sind schon meine Großen mit aufgeführt...


Na, dann müßten sie auch versichert sein...eben, alle im Bescheid aufgeführten Personen; es sei denn sie sind explizit ausgeschlossen :lol:

Daß man/frau nicht erkennen kann, wo der Bescheid herkommt, bzw, wer nun tatsächlich verantwortlich ist, ist auch nichts Neues. Sie tun sich halt schwer mit Neuem - "Was, etwas Neues". "Das haben wir schon 20 Jahre so gemacht".
Auch wenn dem so ist, wird das nicht richtiger - manche machen eben 20 Jahre lang den selben Fehler - immer wieder 8-)


Geld sollte man/frau nie rausjagen - kommt nämlich nicht wieder :P
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Krankenversicherung minderjähriger Kinder

Neuer Beitragvon Dummkopf » Montag 17. Januar 2005, 12:39

Das SGB-II sieht für alle arbeitsfähigen Empfänger von Alg-II (und arbeitsfähig ist man nach der Definition des SGB-II (erst) ab dem 15. Lebensjahr) vor, dass sie Pflichtversichert sind, wenn sie keinen Anspruch auf Familienhilfe haben.
Wenn also eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter, einem 15jährigen Kind und einem jüngeren Kind besteht, ist im Zweifel die Mutter pflichtversichert, die beiden Kinder jedoch nicht, weil sie einen Anspruch auf Familienhilfe haben.
Für das 15jährige Kind erfolgt die Anmeldung bei der KK der Mutter genauso unmittelbar über das Programm A2LL wie die Anmeldung der Pflichtmitgliedschaft der Mutter, nicht jedoch für das jüngere Kind, weil die Programmierer wohl der Auffassung waren, dass sie sich um die Krankenversicherung der minderjährigen Kinder keinen Kopf zu machen brauchen.
Deshalb ist in A2LL auch die Eingebe der Versicherungsdaten (z.B. Mitgliedsnummer bei der KK) nicht erforderlich und deshalb taucht auch keine Information über die KV des minderjährigen Kindes im Bescheid auf.
Trotzdem besteht jedoch für das jüngere Kind ebenfalls ein Anspruch auf Familienhilfe aus der Pflichtversicherung der Mutter.
So wurde es uns jedenfalls in den Schulungen der Agentur zum Programm A2LL erklärt.
Ein Hinweis auf diesen Zusammenhang im Bewilligungsbescheid hätte jedoch eine Vielzahl von Nachfragen entbehrlich gemacht.
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Neuer Beitragvon Anni » Montag 17. Januar 2005, 15:43

war ich heute morgen und dort wußte man natürlich nichts von der Umstellung...

Meine beiden Großen (12 und 9 ) stehen ja mit im Bescheid drin und auch mein Kleiner wird über die Familienversicherung mitversichert sein...

Mein zuviel gezahltes Geld bekomme ich wieder.... Bild

wieder wohl mal zuviele Gedanken gemacht... aber besser ein paar mehr, als zu wenig....
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