Erwarte Zahlungsklage des Betreuers

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Erwarte Zahlungsklage des Betreuers

Neuer Beitragvon Horst » Dienstag 4. Januar 2005, 10:24

gemeinsam mit dem Heim gegen mich.
Habe mich darauf eingestellt und einen ersten Rohentwurf ( Schriftsatz ) erstellt, den ich zu gegebener Zeit vöffentlichen werde, um damit
( Durchsetzung des Elternunterhalts ) auch anderen direkt oder indirekt Betroffenen helfen zu können.
Wird noch Korrektur gelesen.
Das Problem ist deshalb so schwierig , weil das besagte SA mit seinen SB sich weigert, meiner heimbetreuungsbedürftigen Mutti endlich die ihr zustehende Hilfe zur Pflege im Heim zu gewehren. Ich hatte auch deutlich gemacht, daß ich mich einem neuen Unterhaltsverfahren nicht verschließen werde.
Bisher ALLES für die Katz.
Der Betreuer handelt ( gegen mich ) nach Darstellung des Vormundschaftsgerichtes "sachgerecht". Dabei wird völlig außer acht gelassen, daß er das erneute Klagebegehren beim VG Kassel mit dem Ziel der Hilfegewährung für meine Mutti behindert.
Sprechen Ämter, Gerichte, Sachbearbeiter, - - - - - etwa eine andere Sprache ! ?

Allen meinen Lesern, dem Team hier ein gutes Neues Jahr 2005.

Ihr
H.
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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 7. Januar 2005, 16:07

Hallo Horst,

meines Wissens hast Du doch alle Unterhaltsklagen gegen das Sozialamt gewonnen?
Wo ist also das Problem? - Außer in Deiner Ungeduld :-P

Daß die Klage sachgerecht ist, heißt doch noch lange nicht, daß dieser dann auch stattgegeben wird. Sogesehen, sprechen gewisse Leute eine andere Sprache. - Nicht weiter schlimm.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Erwarte NEUE Unterhaltsklage

Neuer Beitragvon Horst » Freitag 7. Januar 2005, 17:39

diesesmal des neu berufenen Betreuers gegen mich.
1996 ff hatte mich das Sozialamt Kassel auf ( Eltern- ) Unterhalt verklagt und gegen mich verloren.
Einzelheiten sind enthalten in einem Schriftsatz, den ich schon vorbereitet hatte und inzwischen auch Ihrem Moderator übermittelt habe.
Diesen Schriftsatz legte ich mehreren zur Korrektur vor. Einer half mir.
Dieser liegt nun zur Vervollständigung der Angaben auch dem zuständigen LG ( Vormundschaftsgericht 2. Instanz ) vor.

Ich habe schon Ängste, weil bisher Verwaltungsrichter, Vormundschaftsrichter gegen mich entschieden hatten und eingebrachte Argumente und Tatsachen, mehrere Gutachten, zwei Fernsehsendungen, - - - - - - - - - einfach ignorierten, ignorieren.
Sachbearbeiter, Richter sprechen eine andere Sprache.
Für den Bürger sind diese Leute, die von uns Steuerzahlern UNTERHALTen
werden, offensichtlich nicht da.

Und das Ganze geht seit J a n u a r 1996 !
Ich bin nervlich fix und fertig, komme nicht zur Ruhe und habe große Schlafprobleme; bin auch in nervenfachärztlicher Behandlung.
Und ich wundere mich manchmal selbst, wo ich noch immer die Kraft hernehme.
"Alles" scheint sich gegen mich verschworen zu haben.

DARUM möchte ich Ihrem Forum einmal sehr, sehr herzlich danken für die viele Zeit, den vielen Raum, den Sie mir einräumten, einräumen.
Ich D A N K E Ihnen wirklich sehr. Auch I.F. hatte für mich Beispielloses geleistet. D A N K E.


Aber: Es geht einfach nicht voran und wir treten auf der Stelle.

Nochmals Ihrem Team - herlichsten Dank.

Ihr H.
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Horst
 

Beschwerde gegen Betreuungsbeschluss

Neuer Beitragvon Horst » Donnerstag 13. Januar 2005, 16:19

wurde nun vom LG an das OLG weitergegeben mit Anwaltszwang, der ja normalerweise ohnehin schon beim LG gegeben ist.
Der Betreuer weigert sich ein Sozialhilfebegehren zu Gunsten meiner Mutter - Hilfe zur Pflege im Heim bei amtsärztlich bestätigter Heimbetreuungsbedürftigkeit - zu unterstützen und hat lediglich den Sohn als Gegner auserkoren und ihm mit Zwangsmaßnahmen gedroht.
Verrückte Welt - - - - !
AG und LG ( Zivilabteilung / Vormundschaftsgerichte ) bezeichnen die Nicht - Handlungsweise des Betreuers als "sachgerecht".
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