Prost Neujahr, Anni!
Das persönliche Erscheinen bei Gricht ist nur auf Anordnung dessen erforderlich, sonst nicht
Es genügt beschriftetes weißes Papier - aus umwelttechnischen Gründen darf es auch grau sein - worauf Deine allgemein verständlichen Anträge zu formulieren sind. Die Formulierung:
Hiemit stelle ich den Antrag..., ist nicht zwingend ereforderlich, da Gerichte (damit ist kein Essen gemeint

) dieser Art verpflichtet sind, dem Antragssteller insoweit zu helfen, als daß es sich die Anträge selbst zurechtbastelt.
Zur korrekten Fristenwahrung würde ich einen Brief, in welchem man/frau außerdem den Fax-Versand vermerkt, zusätzlich zum Fax schicken. Am Sichersten ist es jedoch immer, wenn man/frau das Geschriebene bei Gricht abgeben kann.
Apropos: Ein neues Jahr kan nie besser anfangen, als das Alte geendet hat, obwohl die Beiden sich eigentlich überhaupt nicht kennen...wie auch immer:
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Die besten Wünsche für's neue Jahr
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