Sonderzuschuß f Eigenanteil v Sondereinlagen f meinen Sohn?

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Sonderzuschuß f Eigenanteil v Sondereinlagen f meinen Sohn?

Neuer Beitragvon Motorbiene75 » Montag 27. Dezember 2004, 21:26

Hallo zusammen,
auch ich habe ein kleines Problem. Ich habe mich im August d. J. von meinem Mann getrennt (nachdem der seit 3 Jahre eine Geliebte hatte) und bin mit unseren zwei kleinen Kindern (17 Monaten und 4 Jahre) ausgezogen. Seit September 2004 habe ich Sozialhilfeanspruch und bekomme 650 Euro pro Monat zzg. 308 Euro Kindergeld und 242 Euro Unterhalt von der Vorschußkasse. Im Dezember 2003 habe ich für meinen 4 Jahre alten Sohn ein Rezept für Einlagen "nach Sonderanfertigung" ausgestellt bekommen. Mein Sohn hat seit 3 Jahren Ergotherapie und zum Teil auch Krankengymnastik wegen diverser "Krankheiten". Von der Krankengymnastik und der Ergotherapie ist die Notwendigkeit auch durch Atteste belegt worden. Ebenfalls hat der Orthopäde genau DIESE Einlagenvariante verordnet denn die einfacheren "Moosgummieinlagen" hat mein Sohn bereits 1 1/2 Jahre lang getragen und sie brachten nichts.

Mein Problem ist nun, dass ich seit Dezember 2003 bis November 2004 mit der Krankenkasse im Klinsch lag weil die Einlagen ca. 380,00 Euro kosten und die Krankenkasse erstmal gar nichts übernehmen wollte aufgrund der neuen Krankenreformen. Nach Widersprüchen, zig Gutachten usw. hat die Krankenkasse (Barmer) jetzt 91,00 Euro zzgl. Mwst. bezahlt was dem Satz der "normalen Einlagen" entspricht. Die nächste Instanz wäre eine Klage vor dem Sozialgericht in Schleswig. Das will ich eigenltich aber nicht. Nun habe ich versucht, den Restbetrag von knapp 280,00 Euro bei dem Sozialamt zu bekommen da mein Sohn diese Einlagen dringend benötigt und ich mir diesen Eigenanteil nicht selbst leisten kann. Von dem Vater habe ich auch nichts zu erwarten. Er kümmert sich nicht sehr um seine Kinder und zahlt keinen Unterhalt. Er hat schon die Klage und auch darauf reagiert er nicht.

Das Sozialamt hat mir jetzt Anfang Dezember einen Ablehnungsbescheid zugeschickt mit der Begründung, dass das SA auch nicht mehr bezahlen darf als die Krankenkasse lt. der neuen Reform und da die Krankenkasse den Betrag bereits übernimmt, zahlt das SA nichts. Ich habe Widerspruch eingelegt mit den o. g. Begründungen. Daraufhin kam ein Schreiben, dass den Eingang des Widerspruchs bestätigte und den weiteren Werdegang aufzeigte. Die Unterlagen würden den Prüfungsausschuß vorgelegt werden und der würde sich dann ggfls. zwecks Einholung weiterer Unterlagen an mich wenden.

Jetzt bekam ich ZWEI Tage nach dem genannten Brief einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin. Sie wollte mich fragen ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten lassen will oder nicht. Sollte ich den Widerspruch nämlich stehen lassen dann müßte sie zwecks der ALG2 Geschichte ab 01.01. noch Unterlagen anfertigen und diese dann im Januar an den Prüfungsausschuß weiterreichen, so dass ich "dann von denen dort" eine Absage bekommen würde. Woher weiß sie, dass ich wieder eine Absage bekomme wenn diese Prüfung erst im Januar ist? AUßerdem fand ich es komisch, mich einfach so, Dienstagmorgen anzurufen und um so eine Entscheidung zu bitten?

Kann mir jemand helfen was ich dabei noch machen kann? Mein Sohn benötigt diese Einlagen unbedingt und bei der Krankenkasse wurde der Betrag schon Dezember 2003 angefordert. Außerdem gibt es doch für Klassenfahrten und div. anderen Dinge auch "Notfalltöpfe". Gibts sowas auch in meiner Situation?

Vielen Dank für die Hilfe und einen guten Rutsch ins Neue Jahr - trotz allem...

Gruß

Kirsten
Motorbiene75
Streuner
Streuner
 
Beiträge: 5
Registriert: Montag 27. Dezember 2004, 21:00
Wohnort: Flensburg

Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 28. Dezember 2004, 14:46

Hallo Kirsten,

es ist richtig, daß Sachbearbeiter schon vorher wissen, wie sie entscheiden werden. 8-)

In Deinem Fall ist es in der Tat so, daß das Sozialamt in der Regel dafür nicht zuständig ist, sondern die Krankenkasse.

Wie bist Du krankenversichert? - Noch familienversichert oder Krankenhilfe durch das Sozialamt.
Ich denke, Ihr seid noch über den Ehemann familienversichert.

Es gibt in diversen Gegenden in der Tat sogenannte Nottöpfe. Da müßtest Du Dich vor Ort erkundigen.
Oder Du schreibst mir eine --->private Nachricht<--- übers Board, wo Du wohnst und ich ermittle für Dich, wohin Du Dich noch wenden kannst.

PS. Versuch's mal beim Schutzengel e.V. in der Lerchenstraße 4-8 Tel. 9 40 28 50
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Neuer Beitragvon Motorbiene75 » Dienstag 28. Dezember 2004, 15:35

Hallo,

ich bin seit August 2004 mit meinen Kindern pflichtversichert bei der DAK und nicht mehr in der Familienversicherung da mein Mann die Beiträge erst nach Ausschluß aus der Barmer bezahlt hat und ich keinen sonderlichen Kontakt mehr zu ihm pflege. Da wollte ich mit meinen Kindern sicherheitshalber selbst versichert sein ohne noch irgendwas mit ihm zu tun zu haben.

Danke für die Antwort...

Kirsten
Motorbiene75
Streuner
Streuner
 
Beiträge: 5
Registriert: Montag 27. Dezember 2004, 21:00
Wohnort: Flensburg

Widerspruch

Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 29. Dezember 2004, 09:49

Hallo Biene,

ich bin auch der Meinung, dass nicht das Sozialamt, sondern die Krankenkasse die zuständige Stelle für Dein Problem ist, da der Leistungsrahmen der Krankenkassen mit dem der Krankenhilfe nach dem BSHG identisch ist, bei krankenversicherten Menschen Krankenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe also nicht in Betracht kommt.

Trotzdem hast Du natürlich das Recht, die Entscheidung des Sozialamtes im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens überprüfen zu lassen. Und die Aussage Deiner SB, die ja - wenn ich Dich richtig verstanden habe - Nachteile in Aussicht stellt, wenn Du den Widerspruch nicht zurücknimmst, habe ich nicht verstanden.

Dein Widerspruch gegen die Ablehnung beim Sozialamt hat mit der ab Januar zu zahlenden Leistung nicht das Geringste zu tun.

Deine SB muß eine sogenannte Widerspruchsvorlage an die Widerspruchsbehörde (z.B. ein Kreis- oder Stadtrechtsausschuß oder wie auch immer, das ist auch in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich) machen, das ist so eine Art Stellungsnahme und hat mit Alg-II nichts zu tun.

Wissen kann die SB nicht, wie die Widerspruchsbehörde entscheidet, sie sollte aber eigentlich davon überzeugt sein, dass ihr Bescheid rechtmäßig ist und deshalb davon ausgehen, dass er dem Widerspruchsverfahren Stand hält.
Und was diesen Bescheid betrifft, teile ich diese Aufassung auch, ähnlich wie wohl auch der Mod.
Dummkopf
Worker
Worker
 
Beiträge: 79
Registriert: Dienstag 15. Juni 2004, 15:11

Neuer Beitragvon Motorbiene75 » Mittwoch 29. Dezember 2004, 10:08

Hallo,

danke für die Antwort. Mein Problem ist ja, dass die KK sich auf alte Studien und Untersuchungen bezieht und die neuen Studien nicht anerkennt. Dementsprechend erkennt sie auch die Notwendigkeit für meinen Sohn nicht an und bezahlt nur den Anteil für die "normalen" Einlagen. Was ich allerdings ein Unding finde, denn der Orthoppäde hat doch ein Rezept über diese Sonderanfertigung ausgestellt und damit doch die Notwendigkeit bescheinigt?

Im übrigen leuchtet es mir ein, dass die SB von ihrer Entscheidung überzeugt sein muß aber heißt das wirklich, dass der Prüfungsausschuss genauso entscheidet?

Also bei der Krankenkasse werde ich jetzt nichts mehr mit meinem Kostenvoranschlag denn die haben den Vorgang mit den 91,00 Euro abgeschlossen. Deswegen hoffe ich ja auf einen sog. Nottopf denn ich kann mir die Einlagen selbst wirklich nicht leisten und mein Sohn braucht die Dinger unbedingt! Immerhin verhandeln wir jetzt schon seit einem Jahr mit der Krankenkasse und in der Zeit hat er sich seine Schneidezähne ausgeschlagen, diverse Hosen sind kaputt und die blauen Flecke, Schürfwunden usw. mag ich schon gar nicht mehr zählen... Die Folgekosten sind bald höher als die Kosten für die Einlagen...

Danke

Kirsten
Motorbiene75
Streuner
Streuner
 
Beiträge: 5
Registriert: Montag 27. Dezember 2004, 21:00
Wohnort: Flensburg

Widerspruchsverfahren

Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 29. Dezember 2004, 14:37

Hallo Biene,

wie schon geschrieben: Die SB kann nicht wissen, wie ein Widerspruchsverfahren ausgeht, schließlich entscheiden da andere drüber und es gibt ja auch Widersprüche, denen im Abhilfe- oder im Widerspruchsverfahren entsprochen wird.
Allerdings hat das Amt ja auch seine Erfahrungen, wie die Widerspruchsbehörde in solchen Fällen entscheidet und ich wäre mir z.B. bei uns hier ziemlich sicher, dass Deinem Widerspruch nicht entsprochen würde. Aber ich bin weder der Papst noch wäre es das erste Mal, dass eine Widerspruchsbehörde anders entscheidet, als ich es erwartet habe.

Außerdem ist es natürlich nicht in Ordnung, Dir in welcher Form auch immer zu suggerieren, dass Dir Nachteile entstehen, wenn Du den Widerspruch nicht zurücknimmst. Die SB hat nichts anderes zu tun, als über die Abhilfe zu entscheiden und wenn sie nicht abhilft (also nicht ihre eigene Entscheidung aufhebt), den Widerspruch mit Stellungnahme an die Widerspruchsbehörde weiterzuleiten.

Lass' den Widerspruch ruhig entscheiden, vielleicht hast Du ja Glück (siehe oben).

Zu Deinem eigentlichen Problem (in der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse) kann ich Dir leider keine Auskunft geben, davon verstehe ich nur sehr wenig.
Dummkopf
Worker
Worker
 
Beiträge: 79
Registriert: Dienstag 15. Juni 2004, 15:11

Neuer Beitragvon Motorbiene75 » Mittwoch 29. Dezember 2004, 15:10

Hallo,

nochmal danke für die Antwort. Ich mußte mich bis heute entscheiden ob ich den Widerspruch aufrecht erhalte oder nicht. Ich hab meine SB angerufen und ihr mitgeteilt, dass ich den Widerspruch nicht zurückziehe. So wie Du schon gesagt hast: ich laß es darauf ankommen.

Das Du zu der Krankenkassengeschichte nichts sagen kannst ist klar. Ich reg mir nur so darüber auf weil mir langsam die Luft ausgeht. Ich brauche diese Einlagen unbedingt und kann sie mir nicht leisten. Außerdem ist es keine Nasenoperation oder Brustvergrößerung sondern es geht um 280 Euro für ein 4 jähriges Kind!

Egal, danke schonmal für die Antwort. Vielleicht fällt ja noch irgendjemandem was ein bzw. irgendwo gibts einen Nottopf für sowas. Darauf hoffe ich immernoch...

Gruß

Kirsten
Motorbiene75
Streuner
Streuner
 
Beiträge: 5
Registriert: Montag 27. Dezember 2004, 21:00
Wohnort: Flensburg


Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste



W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette