Anspruch auf Unterstüzung?

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Anspruch auf Unterstüzung?

Neuer Beitragvon Mario » Sonntag 5. Dezember 2004, 09:51

Hallo an alle,

ich hab ein Job als Reinigungshelfer und verdiene im Monat ausgezahlt
680 Euro.
Meine Miete beträgt, für eine Einraumwohnung 300 Euro, Wohngeld hab ich beantragt.

Kann ich noch andere Ansprüche beantragen? Den zum Monatsleben bleiben mir höchstens 100 Euro.


Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.
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Mario
 

Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 5. Dezember 2004, 11:29

Hallo Mario,

mal gob:

Dein Regelsatz läge in Hessen bei 297 €.
Wenn Du bisher mit den Sozialamt nichts zu tun hattest, bzw. man Dir dort nicht mitgeteilt hat, daß Deine Wohnung zu teuer ist, müssen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft erst mal 6 Monate übernommen werden.

Da Du erwerbstätig bist muß Dein Einkommen (680 €) bereingt werden. Ich geh mal von 120 € aus. Also darf man Dir nur 560 € als Einkommen anrechnen.
Dadurch hättest Du Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe in Höhe von 37 €. Auf einmaligen Leistungen sowieso.
Beantragen kanst Du jetzt die Weihnachtsbeihilfe.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Weihnachtsbeihilfe

Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 7. Dezember 2004, 14:47

Hallo Mod,

danke für den Tip der Weihnachtsbeihilfe. Hätte ich jetzt bestimmt vergessen.
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Gast
 

Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 7. Dezember 2004, 22:01

Hallo Gast,

gern geschehen! :-P

Solltest Du noch etwas benötigen, dann nur zu. Die Sozialämter haben Schlussverkauf - vorerst 8-)

Auch nächstes Jahr sollte man fleißig Anträge stellen. :lol:
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